Heute Entscheidung im Stadtrat
Kommt der Bauturbo doch?
Mittwoch, 11. Februar 2026, 08:00 Uhr
Der Stadtrat von Nordhausen entscheidet am heutigen Mittwoch über den sogenannten Bauturbo. Dieser war von der Bundesregierung beschlossen worden, um in Ballungszentren rasch auf den Wohnungsmangel reagieren zu können. Kommt dieser nun auch in Nordhausen, soll er aber so stark reguliert werden, dass der Turbo eher verpufft...
Ursprünglich hatte die Stadtverwaltung vorgesehen, dem Stadtrat einen Grundsatzbeschluss vorzulegen, wonach der Bauturbo in Nordhausen nicht angewendet werden soll. Dieser Tagesordnungspunkt soll aber abgesetzt werden. Stattdessen soll nun doch über die Einführung des Bauturbos abgestimmt werden, allerdings nur unter sehr konkreten Leitlinien. Diese Variante hatte schon im Stadtentwicklungsausschuss keine Mehrheit gefunden. Die Kritik: Durch diese Leitlinien verpuffe der eigentliche Beschleunigungseffekt für Wohnungsbau nahezu vollständig.
Für Bauunternehmer Axel Heck ist klar: Der Bauturbo wäre eine Entbürokratisierung und müsste unbedingt auch in Nordhausen angewendet werden. Seiner Meinung nach brauche man den Bauturbo in Nordhausen nicht in erster Linie für sozialen Wohnungsbau. "Plattenbaugebiete haben wir ausreichend", sagt Heck. Den Bauturbo brauche es vor allem für hochwertigen Wohnraum. Davon gebe es in Nordhausen viel zu wenig. Dass es dringend weniger Bürokratie benötige, zeige das Beispiel seines Ferienhausgebietes Seelano am Sundhäuser See. Seit fünf Jahren existiere ein Stadtratsbeschluss zur Umwidmung des Ferienhausgebiets in ein Mischgebiet für Wohnen, Ferienhäuser, Camping und Erholung. Umgesetzt worden sei dieser Beschluss bislang nicht, weil der Flächennutzungsplan noch nicht geändert worden ist.
Gerade der Bedarf für hochwertigen Wohnraum sei in Nordhausen hoch. Von den knapp 50 Häusern, die in Seelano bisher gebaut worden sind, gehören 27 davon Familien, die extra nach Nordhausen gezogen sind. Momentan gilt das Areal aber noch als Ferienhausgebiet - dauerhaft wohnen darf man dort eigentlich nicht.
Auch die CDU wird einen Antrag einbringen, wonach der Bauturbo uneingeschränkt angewendet werden soll.
Was ist der Bauturbo?
Der Bauturbo ist Teil einer Neuregelung im Baugesetzbuch. Mit dem neuen Paragrafen § 246e soll für einen Zeitraum von fünf Jahren von bestehenden bauplanungsrechtlichen Vorschriften abgewichen werden können. Kommunen, die den Bauturbo anwenden, könnten zusätzliche Wohnungen bereits nach einer dreimonatigen Prüfung zulassen. Bebauungspläne müssten dafür weder neu aufgestellt noch geändert werden. Lehnt eine Kommune einen Bauantrag nicht innerhalb von drei Monaten ab, gilt dieser als genehmigt.
Nachverdichtung soll so vereinfacht, Wohnungsbau im Außenbereich erleichtert werden. Innovative Lärmschutzlösungen könnten künftig mehr Wohnbebauung in der Nähe von Gewerbegebieten ermöglichen. Zudem soll der Schutz von Mietwohnungen in angespannten Wohnungsmärkten vor der Umwandlung in Eigentumswohnungen um weitere fünf Jahre verlängert werden. Der Bauturbo ist bis Ende 2030 befristet.
Stadt sieht keinen akuten Handlungsdruck
Aus Sicht der Stadtverwaltung sprechen die Bevölkerungszahlen eher gegen einen uneingeschränkten Einsatz des Bauturbos. Der Wohnungsmarktbericht 2023 sowie die zweite Gemeindebevölkerungsvorausberechnung für Thüringen zeigen, dass Nordhausen keinen angespannten Wohnungsmarkt habe. Hinzu komme die erwartete Rückgang der Bevölkerung: Demnach wird die Einwohnerzahl von aktuell rund 40.700 bis zum Jahr 2045 um etwa 8.300 Menschen sinken. Selbst wenn die Zahl der Haushalte langsamer zurückgeht, sei mittelfristig wieder mit erheblichem Wohnungsleerstand zu rechnen. Vielmehr solle sich auch weiterhin am ISEK, dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept, orientiert werden.
Bauturbo nur unter strengen Leitlinien
Um dennoch eine gezielte und kontrollierte Anwendung zu ermöglichen, soll der Bauturbo in Nordhausen nur unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden. Künftig sollen Bauvorhaben eine Reihe von Leitlinien erfüllen. Ziel sei es, städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden und eine Gleichbehandlung sicherzustellen.
Zu diesen Leitlinien zählen unter anderem:
Alle Leitlinien gelten gleichrangig, eine Gewichtung ist nicht vorgesehen. Kritiker bemängeln, dass damit weiterhin umfangreiche Prüfungen notwendig seien und genau das vermieden werde, was der Bauturbo eigentlich leisten soll: schnelle Entscheidungen.
Geprüft werden könnte laut Stadt der Einsatz des Bauturbos unter anderem für Brachen und Baulücken im Altendorfer Kirchviertel, an der Nordseite der Bäckerstraße, am Blasiikirchplatz, in der Blasiistraße, auf dem ehemaligen Gaswerksgelände in der Geseniusstraße sowie in Einzelfällen an den Siedlungsrändern.
Susanne Schedwill
Autor: sscUrsprünglich hatte die Stadtverwaltung vorgesehen, dem Stadtrat einen Grundsatzbeschluss vorzulegen, wonach der Bauturbo in Nordhausen nicht angewendet werden soll. Dieser Tagesordnungspunkt soll aber abgesetzt werden. Stattdessen soll nun doch über die Einführung des Bauturbos abgestimmt werden, allerdings nur unter sehr konkreten Leitlinien. Diese Variante hatte schon im Stadtentwicklungsausschuss keine Mehrheit gefunden. Die Kritik: Durch diese Leitlinien verpuffe der eigentliche Beschleunigungseffekt für Wohnungsbau nahezu vollständig.
Für Bauunternehmer Axel Heck ist klar: Der Bauturbo wäre eine Entbürokratisierung und müsste unbedingt auch in Nordhausen angewendet werden. Seiner Meinung nach brauche man den Bauturbo in Nordhausen nicht in erster Linie für sozialen Wohnungsbau. "Plattenbaugebiete haben wir ausreichend", sagt Heck. Den Bauturbo brauche es vor allem für hochwertigen Wohnraum. Davon gebe es in Nordhausen viel zu wenig. Dass es dringend weniger Bürokratie benötige, zeige das Beispiel seines Ferienhausgebietes Seelano am Sundhäuser See. Seit fünf Jahren existiere ein Stadtratsbeschluss zur Umwidmung des Ferienhausgebiets in ein Mischgebiet für Wohnen, Ferienhäuser, Camping und Erholung. Umgesetzt worden sei dieser Beschluss bislang nicht, weil der Flächennutzungsplan noch nicht geändert worden ist.
Gerade der Bedarf für hochwertigen Wohnraum sei in Nordhausen hoch. Von den knapp 50 Häusern, die in Seelano bisher gebaut worden sind, gehören 27 davon Familien, die extra nach Nordhausen gezogen sind. Momentan gilt das Areal aber noch als Ferienhausgebiet - dauerhaft wohnen darf man dort eigentlich nicht.
Auch die CDU wird einen Antrag einbringen, wonach der Bauturbo uneingeschränkt angewendet werden soll.
Was ist der Bauturbo?
Der Bauturbo ist Teil einer Neuregelung im Baugesetzbuch. Mit dem neuen Paragrafen § 246e soll für einen Zeitraum von fünf Jahren von bestehenden bauplanungsrechtlichen Vorschriften abgewichen werden können. Kommunen, die den Bauturbo anwenden, könnten zusätzliche Wohnungen bereits nach einer dreimonatigen Prüfung zulassen. Bebauungspläne müssten dafür weder neu aufgestellt noch geändert werden. Lehnt eine Kommune einen Bauantrag nicht innerhalb von drei Monaten ab, gilt dieser als genehmigt.
Nachverdichtung soll so vereinfacht, Wohnungsbau im Außenbereich erleichtert werden. Innovative Lärmschutzlösungen könnten künftig mehr Wohnbebauung in der Nähe von Gewerbegebieten ermöglichen. Zudem soll der Schutz von Mietwohnungen in angespannten Wohnungsmärkten vor der Umwandlung in Eigentumswohnungen um weitere fünf Jahre verlängert werden. Der Bauturbo ist bis Ende 2030 befristet.
Stadt sieht keinen akuten Handlungsdruck
Aus Sicht der Stadtverwaltung sprechen die Bevölkerungszahlen eher gegen einen uneingeschränkten Einsatz des Bauturbos. Der Wohnungsmarktbericht 2023 sowie die zweite Gemeindebevölkerungsvorausberechnung für Thüringen zeigen, dass Nordhausen keinen angespannten Wohnungsmarkt habe. Hinzu komme die erwartete Rückgang der Bevölkerung: Demnach wird die Einwohnerzahl von aktuell rund 40.700 bis zum Jahr 2045 um etwa 8.300 Menschen sinken. Selbst wenn die Zahl der Haushalte langsamer zurückgeht, sei mittelfristig wieder mit erheblichem Wohnungsleerstand zu rechnen. Vielmehr solle sich auch weiterhin am ISEK, dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept, orientiert werden.
Bauturbo nur unter strengen Leitlinien
Um dennoch eine gezielte und kontrollierte Anwendung zu ermöglichen, soll der Bauturbo in Nordhausen nur unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden. Künftig sollen Bauvorhaben eine Reihe von Leitlinien erfüllen. Ziel sei es, städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden und eine Gleichbehandlung sicherzustellen.
Zu diesen Leitlinien zählen unter anderem:
- Bauvorhaben sollen bestehenden Konzepten wie dem Flächennutzungsplan, dem Stadtentwicklungskonzept oder dem Klimaschutzkonzept entsprechen.
- Orientierungswerte zum Maß der baulichen Nutzung sind einzuhalten.
- Der Bauturbo soll ausschließlich im sogenannten Innenbereich der Gemeinde angewendet werden.
- Die Flächen müssen bereits erschlossen sein.
- Um Nutzungskonflikte zu vermeiden, soll hinsichtlich der Nutzungsart nicht von Bebauungsplänen oder faktischen Baugebieten abgewichen werden können.
- Sind öffentliche Interessen oder die von Nachbarn in besonderem Maß berührt, soll die Öffentlichkeit vor einer Entscheidung beteiligt werden.
Alle Leitlinien gelten gleichrangig, eine Gewichtung ist nicht vorgesehen. Kritiker bemängeln, dass damit weiterhin umfangreiche Prüfungen notwendig seien und genau das vermieden werde, was der Bauturbo eigentlich leisten soll: schnelle Entscheidungen.
Geprüft werden könnte laut Stadt der Einsatz des Bauturbos unter anderem für Brachen und Baulücken im Altendorfer Kirchviertel, an der Nordseite der Bäckerstraße, am Blasiikirchplatz, in der Blasiistraße, auf dem ehemaligen Gaswerksgelände in der Geseniusstraße sowie in Einzelfällen an den Siedlungsrändern.
Susanne Schedwill

