nnz nachgehakt
Stadt schasst Leiter des Bauhofs
Dienstag, 17. Februar 2026, 10:12 Uhr
Informationen der nnz zufolge hat die Stadt Nordhausen den Leiter des Bauhofes fristlos gekündigt, es sollen diverse Vorwürfe im Raum stehen. Wir haben nachgehakt...
Wie die nnz aus sicherer Quelle erfahren hat, wurde über die Personalie in Nicht-Öffentlicher Sitzung im Hauptausschuss in der vorigen Woche entschieden. Auf Nachfrage teilt das Rathaus mit, dass man sich zu Personalangelegenheiten nicht äußere.
Mögliche Gründe für die Entlassung und damit auch im Raum stehende Vorwürfe zu möglichem Fehlverhalten lassen sich aktuell nicht unabhängig verifizieren. Dem geschassten Mitarbeiter drohen angeblich rechtliche Konsequenzen, eine Anzeige der Stadt Nordhausen gegen den Bauhofsleiter konnte von der Polizeiinspektion Nordhausen auf Nachfrage aber nicht direkt bestätigt werden, gegenwärtig seien gezielte Auskünfte zur konkreten Person aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, teilt die Polizei mit. Sollte die Personalie weitere Kreise ziehen, könnte sich das aber noch ändern.
Trotz der im Raum stehenden Vorwürfe gilt das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung gegen einen Beschuldigten.
Autor: redWie die nnz aus sicherer Quelle erfahren hat, wurde über die Personalie in Nicht-Öffentlicher Sitzung im Hauptausschuss in der vorigen Woche entschieden. Auf Nachfrage teilt das Rathaus mit, dass man sich zu Personalangelegenheiten nicht äußere.
Mögliche Gründe für die Entlassung und damit auch im Raum stehende Vorwürfe zu möglichem Fehlverhalten lassen sich aktuell nicht unabhängig verifizieren. Dem geschassten Mitarbeiter drohen angeblich rechtliche Konsequenzen, eine Anzeige der Stadt Nordhausen gegen den Bauhofsleiter konnte von der Polizeiinspektion Nordhausen auf Nachfrage aber nicht direkt bestätigt werden, gegenwärtig seien gezielte Auskünfte zur konkreten Person aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, teilt die Polizei mit. Sollte die Personalie weitere Kreise ziehen, könnte sich das aber noch ändern.
Trotz der im Raum stehenden Vorwürfe gilt das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung gegen einen Beschuldigten.
