Polizeibericht
Paketdienstfahrerin fällt gleich mehrfach auf
Donnerstag, 02. April 2026, 11:59 Uhr
Die Fahrerin eines Paketdienstleisters geriet am Mittwoch im Landkreis Nordhausen erneut ins Visier der Polizei, nachdem bei Verkehrskontrollen wiederholt Verstöße festgestellt worden waren...
Bereits im Juni des vergangenen Jahres wurde bei einer Verkehrskontrolle in Günzerode festgestellt, dass die Fahrerin keinerlei Unterlagen nach dem Fahrpersonalrecht führte. Weiterhin beförderte sie ungesichertes Gefahrgut, was als Einzelverstoß schon ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie einem Punkt nach sich zieht.
Anfang Februar wurde die Fahrerin in Werther erneut aus dem Verkehr gezogen. Auch hier stellte sich heraus, dass sie wiederum keinerlei Aufzeichnungen nach dem Fahrpersonalrecht tätigte - weiterhin war das Fahrzeug nach einer Unterschlagung zur Fahndung ausgeschrieben.
Letztlich wurde die Frau am Mittwoch, 1. April, wiederum einer Kontrolle unterzogen. Auch hier konnten, wie bei den letzten Kontrollen, keinerlei Aufzeichnungen nach dem Fahrpersonalrecht vorgewiesen werden. Der Fahrerin droht nunmehr ein mittleres dreistelliges Bußgeld, allein für die Verstöße nach dem Fahrpersonalrecht.
Autor: redBereits im Juni des vergangenen Jahres wurde bei einer Verkehrskontrolle in Günzerode festgestellt, dass die Fahrerin keinerlei Unterlagen nach dem Fahrpersonalrecht führte. Weiterhin beförderte sie ungesichertes Gefahrgut, was als Einzelverstoß schon ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie einem Punkt nach sich zieht.
Anfang Februar wurde die Fahrerin in Werther erneut aus dem Verkehr gezogen. Auch hier stellte sich heraus, dass sie wiederum keinerlei Aufzeichnungen nach dem Fahrpersonalrecht tätigte - weiterhin war das Fahrzeug nach einer Unterschlagung zur Fahndung ausgeschrieben.
Letztlich wurde die Frau am Mittwoch, 1. April, wiederum einer Kontrolle unterzogen. Auch hier konnten, wie bei den letzten Kontrollen, keinerlei Aufzeichnungen nach dem Fahrpersonalrecht vorgewiesen werden. Der Fahrerin droht nunmehr ein mittleres dreistelliges Bußgeld, allein für die Verstöße nach dem Fahrpersonalrecht.
