nnz nachgehakt
Ende gut, alles gut
Montag, 27. April 2026, 10:16 Uhr
Mitte März berichtete die nnz über ein geschlossenes Massagestudio in der Bahnhofstraße und eine Kundin, die auf einem nicht eingelösten Gutschein sitzen blieb. Die Geschichte hat inzwischen ein gutes Ende genommen...
Die Vorgeschichte in aller Kürze: das Massagestudio in der Bahnhofstraße 1 hatte Anfang März recht plötzlich seine Pforten geschlossen, nur ein Zettel in der Tür informierte die Kundschaft über die Rückerstattung von ausstehenden Gutscheinen. Auch Frau B. gehörte zu diesem Kreis, sie hatte für eine Freundin einen Gutschein im Wert von einhundert Euro besorgt, der Weg über die auf dem Zettel angegebene Telefonnummer führte aber ins Nichts. Die nnz hatte daraufhin bei der Verbraucherzentrale nachgehakt, was man in so einem Fall tun kann.
Vergangene Woche meldet sich Frau B. erneut bei der nnz, diesmal mit einer guten Nachricht: Sie hat ihr Geld zurückbekommen. Ein erfreuliches Ende, aber auch eines, dass ein paar Wendungen genommen hat, wie die Dame berichtet. Zunächst hatte sie ordentlich Anzeige bei der Polizei erstattet - über die Online-Wache, was recht leicht von der Hand gegangen sei, berichtet unsere nnz-Leserin.
Der besagte Zettel an der Tür in der Bahnhofstraße, (Anm. d. Red.: die Telefonnummer wurde durch die Redaktion unkenntlich gemacht) (Foto: privat)
Eine gute Woche später erhält sie einen Anruf, eine Frau entschuldigt sich für die ganze Geschichte und teilt ihr mit, dass sie ihre Rückerstattung bekommt - entweder einen neuen Gutschein oder den Geldbetrag. Frau B. wählt Letzteres, der Betrag wird zügig auf ihr Konto überwiesen. Das Kuriose: gemeldet hatten sich nicht die Betreiber des verwaisten Geschäfts in der Bahnhofstraße, sondern ein anderes Massage-Studio aus Nordhausen. Auch eine Bekannte, die ebenfalls auf ihrem Gutschein sitzen geblieben war, wird von gleicher Stelle kontaktiert und entschädigt.
Als sich Frau B. nun noch einmal bei der Polizei meldet, um mitzuteilen, dass sich ihre Anzeige erledigt hat, erfährt sie noch ein paar Details zum Vorgang: die Polizei hat Anfrage an das Gewerbeamt gestellt und ist bisher noch nicht bei säumigen Betreibern vorstellig geworden. Möglich das, dass Gewerbeamt im Zuge der Ermittlung angeklopft hat und daraufhin gehandelt wurde, meint B., sie denkt aber eher, dass der Artikel in der nnz die Sache ins Rollen gebracht hat.
Sollte dem so gewesen sein, wäre es eine schöne Notiz für die Arbeit der Redaktion, wichtiger ist freilich das wir vermerken können: Ende gut, alles gut.
Angelo Glashagel
Autor: redDie Vorgeschichte in aller Kürze: das Massagestudio in der Bahnhofstraße 1 hatte Anfang März recht plötzlich seine Pforten geschlossen, nur ein Zettel in der Tür informierte die Kundschaft über die Rückerstattung von ausstehenden Gutscheinen. Auch Frau B. gehörte zu diesem Kreis, sie hatte für eine Freundin einen Gutschein im Wert von einhundert Euro besorgt, der Weg über die auf dem Zettel angegebene Telefonnummer führte aber ins Nichts. Die nnz hatte daraufhin bei der Verbraucherzentrale nachgehakt, was man in so einem Fall tun kann.
Vergangene Woche meldet sich Frau B. erneut bei der nnz, diesmal mit einer guten Nachricht: Sie hat ihr Geld zurückbekommen. Ein erfreuliches Ende, aber auch eines, dass ein paar Wendungen genommen hat, wie die Dame berichtet. Zunächst hatte sie ordentlich Anzeige bei der Polizei erstattet - über die Online-Wache, was recht leicht von der Hand gegangen sei, berichtet unsere nnz-Leserin.
Der besagte Zettel an der Tür in der Bahnhofstraße, (Anm. d. Red.: die Telefonnummer wurde durch die Redaktion unkenntlich gemacht) (Foto: privat)
Eine gute Woche später erhält sie einen Anruf, eine Frau entschuldigt sich für die ganze Geschichte und teilt ihr mit, dass sie ihre Rückerstattung bekommt - entweder einen neuen Gutschein oder den Geldbetrag. Frau B. wählt Letzteres, der Betrag wird zügig auf ihr Konto überwiesen. Das Kuriose: gemeldet hatten sich nicht die Betreiber des verwaisten Geschäfts in der Bahnhofstraße, sondern ein anderes Massage-Studio aus Nordhausen. Auch eine Bekannte, die ebenfalls auf ihrem Gutschein sitzen geblieben war, wird von gleicher Stelle kontaktiert und entschädigt.
Als sich Frau B. nun noch einmal bei der Polizei meldet, um mitzuteilen, dass sich ihre Anzeige erledigt hat, erfährt sie noch ein paar Details zum Vorgang: die Polizei hat Anfrage an das Gewerbeamt gestellt und ist bisher noch nicht bei säumigen Betreibern vorstellig geworden. Möglich das, dass Gewerbeamt im Zuge der Ermittlung angeklopft hat und daraufhin gehandelt wurde, meint B., sie denkt aber eher, dass der Artikel in der nnz die Sache ins Rollen gebracht hat.
Sollte dem so gewesen sein, wäre es eine schöne Notiz für die Arbeit der Redaktion, wichtiger ist freilich das wir vermerken können: Ende gut, alles gut.
Angelo Glashagel
