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Falsche Mails vom Bundeszentralamt für Steuern

Neue Betrugsmasche

Samstag, 16. Mai 2026, 09:01 Uhr
Aktuell versuchen Betrüger wieder mit einer neuen Masche von Betrugsversuchen an persönliche Informationen und das Geld von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen. Davor warnt die Thüringer Finanzverwaltung...

Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten eine E-Mail, deren Absender die offiziellen E-Mail-Adressen des Bundeszentralamtes für Steuern suggerieren. Der E-Mail ist teilweise ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um eine Zahlungsaufforderung oder eine Zahlungserinnerung vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) handeln soll.

In dem Dokument wird angegeben, im Auftrag des Bundeszentralamtes für Steuern, beispielsweise Ordnungsgelder, Verfahrenskosten und Mahngebühren aufgrund einer unterlassenen Offenlegung von Umsatzzahlen und Jahresabschlüssen eintreiben zu wollen. Zudem sind Fälle bekannt geworden, in denen um Bestätigung der Korrektheit der gegenüber dem Finanzamt angegebenen Kontoverbindung gebeten wurde.

In der Zahlungsaufforderung werden die Empfängerinnen und Empfänger zur Überweisung auf ein gefälschtes Bankkonto eines angeblichen Sachverständigen aufgefordert. Auffällig ist, dass die angegebenen IBAN-Nummern variieren und insbesondere ausländische IBAN-Nummern verwendet werden. Die Finanzverwaltung verwendet niemals ausländische IBAN-Nummern. Im Fall der verpflichtenden Bestätigung der Bankverbindung wird um Eingabe der Kontodaten auf einer Website gebeten, welche suggeriert zu ELSTER zu gehören.

Die Finanzverwaltung warnt eindringlich davor, Links oder Dateianhänge in verdächtigen E-Mails zu öffnen sowie solchen Anweisungen zu folgen oder geforderte Überweisungen zu tätigen. Zahlungsaufforderungen werden vom Bundeszentralamt von Steuern per Brief zugestellt, niemals per E-Mail. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Bürgerinnen und Bürger einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben.

Den Thüringer Finanzämtern sind bereits mehrere Betrugsfälle bekannt geworden.

Betrüger nutzen oft mehrere Wege, um an die Daten von Bürgerinnen und Bürger zu gelangen. Betroffene sollen sich in solchen Fällen an die örtliche Polizeidienststelle wenden.
Autor: red

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