Alkoholfahrt in Nordhausen
Zwei auf einen Streich
Sonntag, 17. Mai 2026, 14:18 Uhr
Ein alkoholisiertes Duo hat die Polizei in der Nacht zu Samstag in Nordhausen aus dem Verkehr gezogen...
Beamten des Inspektionsdienstes Nordhausen fiel gegen 3 Uhr während einer Streifenfahrt in der Arnoldstraße ein weibliches Duo auf. Eine 21-Jährige war mit einem E-Scooter unterwegs, an dem ein ungültiges Versicherungskennzeichen angebracht war.
Bei der anschließenden Kontrolle ergaben sich zudem Hinweise auf eine mögliche Fahruntüchtigkeit der jungen Frau. Ein Atemalkoholtest zeigte 1,22 Promille an. Darüber hinaus reagierte auch ein Drogenvortest positiv.
Auch die 39-jährige Begleiterin, die mit einem Fahrrad unterwegs war, stand unter Alkoholeinfluss. Bei ihr ergab ein Atemalkoholtest einen Wert von 1,69 Promille und damit ebenfalls eine absolute Fahruntüchtigkeit.
Beiden Frauen wurde die Weiterfahrt untersagt. Zudem veranlasste die Polizei jeweils eine Blutentnahme im Südharzklinikum Nordhausen.
Gegen beide Frauen wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Die 21-Jährige muss sich zusätzlich wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Autor: redBeamten des Inspektionsdienstes Nordhausen fiel gegen 3 Uhr während einer Streifenfahrt in der Arnoldstraße ein weibliches Duo auf. Eine 21-Jährige war mit einem E-Scooter unterwegs, an dem ein ungültiges Versicherungskennzeichen angebracht war.
Bei der anschließenden Kontrolle ergaben sich zudem Hinweise auf eine mögliche Fahruntüchtigkeit der jungen Frau. Ein Atemalkoholtest zeigte 1,22 Promille an. Darüber hinaus reagierte auch ein Drogenvortest positiv.
Auch die 39-jährige Begleiterin, die mit einem Fahrrad unterwegs war, stand unter Alkoholeinfluss. Bei ihr ergab ein Atemalkoholtest einen Wert von 1,69 Promille und damit ebenfalls eine absolute Fahruntüchtigkeit.
Beiden Frauen wurde die Weiterfahrt untersagt. Zudem veranlasste die Polizei jeweils eine Blutentnahme im Südharzklinikum Nordhausen.
Gegen beide Frauen wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Die 21-Jährige muss sich zusätzlich wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
