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Kindertag in Leinefelde-Worbis

Landesgartenschau macht Kindern ein besonderes Angebot

Donnerstag, 28. Mai 2026, 12:40 Uhr
Nach den erfolgreichen Sonderaktionen zum Muttertag und zu Christi Himmelfahrt rücken auf der Landesgartenschau Leinefelde-Worbis nun die jüngsten Gäste in den Mittelpunkt. Zum Kindertag am Montag gibt es ein besonderes Angebot für Kinder und Jugendliche...

Kinder von 6 bis 14 Jahren zahlen an diesem Tag nur 4 statt 8 Euro Eintritt. Jugendliche von 15 bis 17 Jahren erhalten ihr Tagesticket für 5 statt 10 Euro.

Anders als bei den Aktionen zum Muttertag und Vatertag ist das Kindertagsangebot nicht auf die ersten 150 Besucherinnen und Besucher begrenzt. Die Ermäßigung gilt den ganzen Tag für alle Kinder und Jugendlichen der entsprechenden Altersgruppen.

Mit der Aktion möchte die Landesgartenschau Familien entlasten und Kindern einen besonderen Tag voller Natur, Spiel, Entdeckungen und gemeinsamer Erlebnisse ermöglichen. Ob Blumenblock, Spielplätze, Mitmachangebote, grüne Freiräume oder spannende Wege über das Gelände: Die Landesgartenschau bietet gerade für junge Besucherinnen und Besucher viele Möglichkeiten, die Schau mit allen Sinnen zu erleben.

Jaro Hildebrandt (6) auf dem LGS-Gelände (Foto: Stadt Leinefelde-Worbis) Jaro Hildebrandt (6) auf dem LGS-Gelände (Foto: Stadt Leinefelde-Worbis)

„Nach der sehr positiven Resonanz auf unsere Aktionen zum Muttertag und Vatertag war für uns klar: Auch die Kinder sollen ihr eigenes Angebot bekommen. Der Kindertag ist dafür der perfekte Anlass. Diesmal gilt die Ermäßigung den ganzen Tag und ohne begrenztes Kontingent. Wir möchten Familien einladen, gemeinsam Zeit auf der Landesgartenschau zu verbringen und den Kindern einen schönen Tag im Grünen zu schenken“, sind sich die beiden LGS-Geschäftsführer Stefan Nolte und Tobias Otto einig.

Kindertag zwischen Blumen, Wiesen und Mitmachaktionen
Passend zum Kindertag bietet auch das Veranstaltungsprogramm am 1. Juni viele Anlässe für einen Besuch. Von 13 bis 18 Uhr steht beim Angebot „Kindertag zwischen Blumen und Wiesen“ die Freude am gemeinsamen Erleben im Mittelpunkt. Familien erwartet ein bunter Nachmittag mit Bewegung, Kreativität, Spiel und Abenteuer auf dem Landesgartenschau-Gelände.

Bereits ab 10 Uhr ist der Thüringer Wald im Eichsfeld-Pavillon zu Gast. Der Regionalverbund Thüringer Wald präsentiert sich dort von 10 bis 18 Uhr unter anderem mit einem Rätsel-Spiel. Ebenfalls von 10 bis 18 Uhr lädt der Gärtnermarkt vor dem Blumenblock zum Bummeln, Entdecken und Genießen ein.

Auch das Grüne Klassenzimmer bietet am Kindertag spannende Themen. Von 10.30 bis 12 Uhr geht es um „Schulmedizin und Heilkräuter“. Am Nachmittag stehen von 13 bis 14.30 Uhr die Angebote „Die Wüstung Kirrode“ sowie „Waschen – früher und heute“ auf dem Programm.

Hoffnung, Begegnung und kleine Auszeiten
Ein besonderer Programmpunkt ist zudem das Mitmachprojekt des ambulanten Emmaus Kinder- und Jugendhospizdienstes. Von 11 bis 18 Uhr gestalten Kinder, Familien und Gäste an einem symbolstarken Schmetterlingsprojekt mit, das für Hoffnung, Verwandlung und Zusammenhalt steht.

Der ökumenische Kirchenpavillon lädt am 1. Juni von 12 bis 13 Uhr sowie von 17 bis 18 Uhr zum Verweilen, Einkehren und Entdecken ein. Die täglichen geistlichen Impulse stehen unter dem Thema „erdnah – himmelweit“. Ergänzend gibt es von 16 bis 17 Uhr das Kursangebot „Rückenschule – Impulse für einen starken Rücken im Gartenalltag“.
Alle Programmpunkte des jeweiligen Tages sind wie gewohnt im Eintrittspreis enthalten. Eine Übersicht bietet der Veranstaltungskalender auf der Internetseite der Landesgartenschau.

Hinweise zu Altersgruppen und Nachweisen
Die Kindertagsaktion gilt am Montag, 1. Juni 2026, den ganzen Tag für Kinder von 6 bis 14 Jahren sowie für Jugendliche von 15 bis 17 Jahren. Kinder von 6 bis 14 Jahren zahlen 4 statt 8 Euro. Jugendliche von 15 bis 17 Jahren zahlen 5 statt 10 Euro. Eine Begrenzung auf ein bestimmtes Kontingent gibt es nicht.

Nachweise sind im Original mitzuführen. Kinder bis 14 Jahre dürfen das Gelände nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten oder sorgeberechtigten Person betreten.
Autor: red

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