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Finanzamt warnt vor Täuschungsversuchen

Achtung, Betrüger am Werk

Donnerstag, 02. Juli 2026, 15:23 Uhr
Eine Betrugswelle per E-Mail rollt derzeit über das Land. Davor warnt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die Masche der unbekannten Täter ist nicht neu: Täter geben sich als das Amt aus und versuchen über gefälschte Bescheide oder Aufforderungsschreiben persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu erlangen...

Die Methode der Betrüger
Die Täter versenden Phishing-E-Mails mit dem offiziellen Logo des BZSt. Diesen E-Mails, die in ihrer Optik und im Inhalt variieren können, ist als Anlage beispielsweise ein gefälschter Bescheid oder ein gefälschtes Aufforderungsschreiben beigefügt, welcher/welches mit dem Aktenzeichen 120. G59 201 729 versehen ist.

Die Inhalte des angeblichen Bescheides oder Aufforderungsschreibens variieren ebenfalls. Häufig handelt es sich um ein Bußgeld, das auf Grund von unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen gezahlt werden soll oder um eine Verifizierung der IBAN im Zusammenhang mit einem SEPA-Lastschriftmandat. Lediglich das Aktenzeichen 120. G59 201 729 ist bei allen Varianten des betrügerischen Schreibens gleich.


Der gefälschte Bescheid oder das Aufforderungsschreiben enthalten außerdem oftmals einen Link, dem die Empfängerinnen und Empfänger folgen sollen, um in einer Eingabemaske persönliche Daten zu offenbaren oder Zahlungen zu leisten.

Was tun mit der betrügerischen Nachricht?
  • nicht antworten
  • die E-Mail sowie den gefälschten Bescheid oder das gefälschte Aufforderungsschreiben löschen
  • keine persönlichen Daten preisgeben
  • keine Zahlungen leisten


Was sind Hinweise auf einen gefälschten Bescheid oder ein gefälschtes Schreiben?
Allein schon, dass die Zahlungsaufforderungen per E-Mail oder SMS ankommen, ist ein Hinweis darauf, dass etwas damit nicht stimmt. Das BZSt verschickt solche Schreiben und Aufforderungen stets per Post. Auch sprachlich fehlerhafte Schreiben können ein Hinweis auf einen Betrugsversuch sein.

Zumeist werden in den Schreiben auch Zahlungen auf ausländische Konten verlangt. Zahlungen an das BZSt erfolgen hingegen ausschließlich auf ein inländisches Konto der Bundeskasse.

Echte Schreiben enthalten zudem Namen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Bearbeiterin/des Bearbeiters oder Kontaktdaten des zuständigen Fachbereichs.

Das BZSt bringt grundsätzlich bekanntgewordene Betrugsversuche zur Anzeige. Sollten betroffene Personen im Zusammenhang mit solchen Betrugsmaschen selbst geschädigt worden sein, müssen Sie, um ihre Rechte geltend zu machen, eigenständig Anzeige erstatten.

Das BZSt veröffentlicht regelmäßig Informationen zu neu auftretenden betrügerischen Vorgängen im Namen des BZSt sowie Hinweise, wie Betrugsversuche erkannt werden können unter

www.bzst.de/Betrugswarnung

Noch ein Hinweis: Betrüger nutzen oft mehrere Wege, um an die Daten von Bürgerinnen und Bürger zu gelangen. Betroffene sollen sich in solchen Fällen an die örtliche Polizeidienststelle wenden.

Autor: red

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