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Landratsamt informiert

Weniger Anlaufstellen für Altkleider-Sammelcontainer

Donnerstag, 02. Juli 2026, 18:17 Uhr
Wie das Landratsamt und die Südharzwerke Nordhausen informieren hat sich die Zahl der Altkleider-Sammelcontainer weiter reduziert. Aktuell hat ein weiterer gewerblicher Anbieter von Altkleidersammlungen alle noch verbliebenen Container im Stadtgebiet Nordhausen abgezogen...

Dadurch gibt es in der Stadt Nordhausen nur noch wenige Sammelcontainer für Textilabfälle. Es ist nicht bekannt, ob und wann dort wieder Sammelcontainer aufgestellt werden. Eine Entsorgungsmöglichkeit ist jedoch weiterhin auf dem Wertstoffhof der Südharzwerke Nordhausen – Entsorgungsgesellschaft mbH in der Robert-Blum-Straße 1 gegeben. Das übrige Landkreisgebiet ist bislang nicht vom Abzug weiterer Container betroffen.

Die Südharzwerke Nordhausen informieren, dass in die auf dem Wertstoffhof aufgestellten Altkleider-Sammelcontainer ausschließlich gebrauchte, tragfähige und somit wiederverwendbare, saubere und trockene Bekleidungs- und Haushaltstextilien in zugebundenen und reißfesten Säcken gehören. Dazu zählen beispielsweise Hosen, Hemden, T-Shirts, Pullover, Jacken, Schuhe (paarweise zusammengebunden), Mützen, Schals, aber auch Handtaschen, Stoffbeutel, Rucksäcke, Bettwaren wie Decken, Kissen und Matratzenschoner, Bettwäsche, Handtücher, Gardinen sowie Plüschtiere.

Stark zerschlissene Textilien, beispielsweise mit Löchern, Rissen, Verschmutzungen, defekten Reißverschlüssen hingegen gehören in den häuslichen Restabfallbehälter, da eine Wiederverwendung nicht möglich ist. Nicht in die Sammelcontainer gehören außerdem insbesondere Matratzen und Schaumstoffe, Teppichböden, Tapeten, technische Bekleidungstextilien wie Schutzkleidung, Tauchanzüge, Verbandmaterialien, Zelte und Planen sowie Bekleidung, Schuhe und Stoff- und Plüschtiere mit fest eingebauten elektrischen Funktionen.

Wenn kein Container mehr steht, dürfen an den alten Standorten keine Textilabfälle abgelegt werden. Sollte dies doch geschehen, handelt es sich einerseits um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet werden kann. Andererseits können die Textilien durch Witterungs- und andere Umwelteinflüsse verschmutzen oder verschimmeln und sind dann nicht mehr wiederverwendbar oder -verwertbar.

Neben der Entsorgung in Sammelcontainern gibt es auch zahlreiche Möglichkeiten zur Weiterverwendung tragfähiger Textilien. Diese können beispielsweise auf verschiedenen Online-Plattformen, auf Flohmärkten, in Sozialkaufhäusern oder Second-Hand-Läden angeboten werden. Es wird empfohlen, in diesen Einrichtungen vorab anzufragen, ob aktuell Bedarf besteht. Teilweise bietet auch der Einzelhandel eine Rücknahmemöglichkeit an und gewährt dabei gegebenenfalls sogar einen Rabatt auf den nächsten Einkauf.
Autor: red

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