nnz-online

Gründen auch mit wenig Geld

Montag, 29. September 2008, 18:20 Uhr
Nach der Zustimmung des Bundesrates zur großen GmbH-Reform steht Existenzgründern nun eine neue Gesellschaftsform zum unkomplizierten Einstieg in die unternehmerische Selbstständigkeit zur Verfügung. Die Hintergründe und Reaktionen in Ihrer Online-Zeitung...


So lässt sich durch die Einführung der so genannten „haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft“ (UG) eine Kapitalgesellschaft mit einer Einlage von nur 1 Euro gründen. Ein Viertel der in den Folgejahren anfallenden Gewinne muss dann jeweils dem Stammkapital zugeführt werden – bis der Mindestwert einer „normalen“ GmbH von 25.000 Euro erreicht ist.

„Dies ermöglicht Existenzgründern einen flexiblen Start mit weniger bürokratischem und finanziellem Aufwand. Für einfache Standard-Gründungen genügt künftig ein so genanntes Musterprotokoll. Darin sind Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste zusammengefasst“, erläutert IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser die wohl wichtigsten Änderungen.

Vorteilhaft sei zudem die verkürzte Eintragungsdauer beim Handelsregister. Bei Gesellschaften, deren Tätigkeit genehmigungspflichtig ist, werde das Eintragungsverfahren künftig vollständig von der gewerberechtlichen Genehmigung abgekoppelt. Bislang musste bereits bei der Anmeldung zur Eintragung die staatliche Genehmigungsurkunde vorliegen.

„Die GmbH-Reform bringt aber nicht nur bei der Gründung viele Vorteile, sie stärkt zugleich auch den Gläubigerschutz“, betont Grusser. So würden Personen, die bereits wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs oder ähnlicher Straftaten verurteilt sind, fünf Jahre von der Geschäftsführung einer GmbH ausgeschlossen. Hinzu komme mehr Transparenz: GmbH-Gesellschafter sei künftig nur noch derjenige, der in der Gesellschafterliste eingetragen ist. Dadurch werde für jeden Geschäftspartner nachvollziehbar, wer hinter der Gesellschaft steht. Zudem gäbe es noch Verbesserungen beim Sitzrecht und klarere Regelungen zum zwischengesellschaftlichen Liquiditätsausgleich.

„Insgesamt bringt das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) also zahlreiche Vorteile“, so der IHK-Chef. Er verweist auch auf die intensive Einflussnahme der IHK-Organisation im Gesetzgebungsverfahren. Die IHK biete nun umfangreiche Informationen und die sorgfältige Beratung zu den Neuregelungen an.
Autor: nnz/kn

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de