Rathaus-Empfehlungen für den Kreistag
Dienstag, 30. September 2008, 14:08 Uhr
Rechtzeitig vor der heutigen Sitzung des Nordhäuser Kreistages flattert der nnz-Redaktion eine Empfehlung aus dem Nordhäuser Rathaus auf den Tisch. Darin geht es um mehr Geld, für das der Landkreis aufkommen muß. Was sonst?
Im Juli hatte Oberbürgermeisterin Barbara Rinke zwei Professoren als Berater für zentrale soziale Themen berufen. In dieser Eigenschaft haben Prof. Dr. Manfred Baumann und Prof. Dr. Georg Hey nun einen Arbeitsbesuch bei ARGE Nordhausen abgestattet, um über aktuelle Probleme im Bereich ALG II ausführlich zu diskutieren.
Einer der angesprochenen Punkte war die in den letzten Wochen von der TU Chemnitz vorgelegte empirische Studie, die für bundesweites Aufsehen gesorgt hatte. Nach den in dieser Studie vorgelegten Ergebnissen wäre der Regelsatz des AGLII von 351 Euro pro Monat angeblich viel zu hoch bemessen, die Chemnitzer Wissenschaftler empfahlen somit eher einen Mindestsatz von 132 Euro pro Monat.
Aus meiner Sicht sollten wissenschaftliche Studien von der Lebenswirklichkeit der Menschen ausgehen und nicht völlig an ihr vorbeigehen. Ein solcher Mindestsatz würde die Menschen von jeglicher sozialen und kulturellen Teilhabe ausschließen und sie auf eine für die Standards unserer Gesellschaft nicht mehr menschenwürdige materielle Minimalexistenz zurückwerfen, erklärte dagegen der Nordhäuser Fachhochschul-Professor Georg Hey zur Chemnitzer Studie. Auch Georg Müller bestätigte als Geschäftsführer der ARGE, dass diese Studie aufgrund ihrer Realitätsferne zu Recht für große Unruhe gesorgt habe und ihre Ergebnisse für die Gestaltung des AGL II nicht relevant seien. Der Bund hat nicht vor, den Regelsatz nach unten zu korrigieren, betonte Müller.
Während für die Finanzierung des Regelsatzes der Bund allein zuständig ist, liegt die Festsetzung der Erstattung der Wohnunterbringungskosten bei der Landkreisverwaltung. Diese Aufgabenverteilung soll unter anderem sicherstellen, dass den unterschiedlichen Miethöhen innerhalb der Bundesrepublik Rechnung getragen werden kann.
Aber die Miethöhe ist nicht nur zwischen München und Erfurt unterschiedlich hoch, sondern auch zwischen Nordhausen und Heringen, machte Prof. Manfred Baumann beispielhaft für das Landkreisgebiet deutlich. Zur Zeit hat der Landkreis Nordhausen nur eine einheitliche Erstattung des Kaltmietpreises bis zu 4,20 Euro je Quadratmeter pauschal für den ganzen Landkreis festgesetzt und rund einen Euro für die Nebenkosten veranschlagt. Vergleicht man allerdings die durchschnittlichen Erstattungskosten der Unterkunft für den Landkreis Nordhausen mit der Stadt Eisenach, so stehen den 4,20 Euro für Nordhausen 6,34 Euro in Eisenach gegenüber. Nach den vorliegenden Fakten bedeutet dies, dass im Durchschnitt die kreisfreie Stadt Eisenach 196 Euro Unterkunftserstattung für Bezieher von Arbeitslosengeld zahlt und im Landkreis Nordhausen nur 124 Euro pro Person gezahlt werden.
Die beiden Professoren appellierten daher auch an die Kreisverwaltung, dringend die Unterkunftsrichtlinie für das Stadtgebiet nach oben anzupassen. Auch für Empfänger von AGL II müsse in Nordhausen sanierter Wohnraum zur Verfügung gestellt werden können. Dies sei in der Stadt Nordhausen aufgrund des höheren Mietpreisniveaus offenbar nicht immer in allen Stadtteilen zu gewährleisten. Außerdem betonte Georg Hey, dass es doch wohl wenig Sinn mache, wenn man nur eine geringe Kaltmiete erstatten will und dann aufgrund von fehlender Wärmedämmung der Gebäude die Kosten bei den Nebenkosten explodieren.
Autor: nnzIm Juli hatte Oberbürgermeisterin Barbara Rinke zwei Professoren als Berater für zentrale soziale Themen berufen. In dieser Eigenschaft haben Prof. Dr. Manfred Baumann und Prof. Dr. Georg Hey nun einen Arbeitsbesuch bei ARGE Nordhausen abgestattet, um über aktuelle Probleme im Bereich ALG II ausführlich zu diskutieren.
Einer der angesprochenen Punkte war die in den letzten Wochen von der TU Chemnitz vorgelegte empirische Studie, die für bundesweites Aufsehen gesorgt hatte. Nach den in dieser Studie vorgelegten Ergebnissen wäre der Regelsatz des AGLII von 351 Euro pro Monat angeblich viel zu hoch bemessen, die Chemnitzer Wissenschaftler empfahlen somit eher einen Mindestsatz von 132 Euro pro Monat.
Aus meiner Sicht sollten wissenschaftliche Studien von der Lebenswirklichkeit der Menschen ausgehen und nicht völlig an ihr vorbeigehen. Ein solcher Mindestsatz würde die Menschen von jeglicher sozialen und kulturellen Teilhabe ausschließen und sie auf eine für die Standards unserer Gesellschaft nicht mehr menschenwürdige materielle Minimalexistenz zurückwerfen, erklärte dagegen der Nordhäuser Fachhochschul-Professor Georg Hey zur Chemnitzer Studie. Auch Georg Müller bestätigte als Geschäftsführer der ARGE, dass diese Studie aufgrund ihrer Realitätsferne zu Recht für große Unruhe gesorgt habe und ihre Ergebnisse für die Gestaltung des AGL II nicht relevant seien. Der Bund hat nicht vor, den Regelsatz nach unten zu korrigieren, betonte Müller.
Während für die Finanzierung des Regelsatzes der Bund allein zuständig ist, liegt die Festsetzung der Erstattung der Wohnunterbringungskosten bei der Landkreisverwaltung. Diese Aufgabenverteilung soll unter anderem sicherstellen, dass den unterschiedlichen Miethöhen innerhalb der Bundesrepublik Rechnung getragen werden kann.
Aber die Miethöhe ist nicht nur zwischen München und Erfurt unterschiedlich hoch, sondern auch zwischen Nordhausen und Heringen, machte Prof. Manfred Baumann beispielhaft für das Landkreisgebiet deutlich. Zur Zeit hat der Landkreis Nordhausen nur eine einheitliche Erstattung des Kaltmietpreises bis zu 4,20 Euro je Quadratmeter pauschal für den ganzen Landkreis festgesetzt und rund einen Euro für die Nebenkosten veranschlagt. Vergleicht man allerdings die durchschnittlichen Erstattungskosten der Unterkunft für den Landkreis Nordhausen mit der Stadt Eisenach, so stehen den 4,20 Euro für Nordhausen 6,34 Euro in Eisenach gegenüber. Nach den vorliegenden Fakten bedeutet dies, dass im Durchschnitt die kreisfreie Stadt Eisenach 196 Euro Unterkunftserstattung für Bezieher von Arbeitslosengeld zahlt und im Landkreis Nordhausen nur 124 Euro pro Person gezahlt werden.
Die beiden Professoren appellierten daher auch an die Kreisverwaltung, dringend die Unterkunftsrichtlinie für das Stadtgebiet nach oben anzupassen. Auch für Empfänger von AGL II müsse in Nordhausen sanierter Wohnraum zur Verfügung gestellt werden können. Dies sei in der Stadt Nordhausen aufgrund des höheren Mietpreisniveaus offenbar nicht immer in allen Stadtteilen zu gewährleisten. Außerdem betonte Georg Hey, dass es doch wohl wenig Sinn mache, wenn man nur eine geringe Kaltmiete erstatten will und dann aufgrund von fehlender Wärmedämmung der Gebäude die Kosten bei den Nebenkosten explodieren.
