Richter Kropp: Die Hanfplantage
Mittwoch, 03. Dezember 2008, 11:07 Uhr
Gewächshäuser sind eigentlich für Gurken und Tomaten gedacht und werden dafür auch überwiegend genutzt. Im Kyffhäuserkreis haben zwei Russlanddeutsche aus diesem Bezirk in einer Gartenanlage im Brückental in Sondershausen ein solches Gewächshaus genutzt, um Cannabispflanzen anzubauen...
Einer der 28 bzw. 43 Jahre alten Männer war seit Februar 2007 Pächter eines Gartens, der andere hatte ihm im Laufe des Jahres 2007 beim Anbau geholfen. Aufgeflogen war dies durch aufmerksame Gartenbesitzer dieser Gartenanlage, die auch zwischen Gurken, Tomaten und Hanf unterscheiden konnten, und vorbildlich diese Zweckentfremdung ihrer schönen Gartenanlage bei der Polizeiinspektion Kyffhäuser meldeten.
Am 13.08.2007 erfolgte die Sicherstellung der Cannabispflanzen, die aufgrund des guten Bodens dieser Gartenanlage mittlerweile fast 2 Meter hoch geworden waren. Zudem wurden getrocknete Cannabispflanzen mit 226, 78 Gramm gesichert.
Die juristische Aufarbeitung dieses Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, der in dieser Form im Kyffhäuserkreis bislang einmalig ist, hatte sich durch Nachermittlungen hingezogen.
Vor Amtsrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht waren beide Angeklagte nicht erschienen, so dass der Strafrichter unterschiedliche Maßnahmen verhängte.
Gegen einen Täter wurde ein Strafbefehl in Höhe von 800 Euro erlassen, der inzwischen rechtskräftig geworden ist. Dieser Täter war im Gegensatz zu seinem Kompagnon nicht vorbestraft. Gegen den anderen Täter, der Deutschland inzwischen verlassen hatte, erging Haftbefehl. Er befindet sich weiterhin auf der Flucht.
Verfahren aus dem Betäubungsmittelbereich sind seit der Wende Anfang der 90er vor Thüringer Gerichten mit steigender Tendenz zu beobachten. Dies gilt für den Handel mit Betäubungsmittel, den Besitz von Betäubungsmitteln und sogar Verfahren gegen Jugendliche in Schulen. Der Anbau von Hanfplantagen kommt mangels entsprechender Aufklärung eher seltener vor die Gerichte.
Autor: nnz/knEiner der 28 bzw. 43 Jahre alten Männer war seit Februar 2007 Pächter eines Gartens, der andere hatte ihm im Laufe des Jahres 2007 beim Anbau geholfen. Aufgeflogen war dies durch aufmerksame Gartenbesitzer dieser Gartenanlage, die auch zwischen Gurken, Tomaten und Hanf unterscheiden konnten, und vorbildlich diese Zweckentfremdung ihrer schönen Gartenanlage bei der Polizeiinspektion Kyffhäuser meldeten.
Am 13.08.2007 erfolgte die Sicherstellung der Cannabispflanzen, die aufgrund des guten Bodens dieser Gartenanlage mittlerweile fast 2 Meter hoch geworden waren. Zudem wurden getrocknete Cannabispflanzen mit 226, 78 Gramm gesichert.
Die juristische Aufarbeitung dieses Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, der in dieser Form im Kyffhäuserkreis bislang einmalig ist, hatte sich durch Nachermittlungen hingezogen.
Vor Amtsrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht waren beide Angeklagte nicht erschienen, so dass der Strafrichter unterschiedliche Maßnahmen verhängte.
Gegen einen Täter wurde ein Strafbefehl in Höhe von 800 Euro erlassen, der inzwischen rechtskräftig geworden ist. Dieser Täter war im Gegensatz zu seinem Kompagnon nicht vorbestraft. Gegen den anderen Täter, der Deutschland inzwischen verlassen hatte, erging Haftbefehl. Er befindet sich weiterhin auf der Flucht.
Verfahren aus dem Betäubungsmittelbereich sind seit der Wende Anfang der 90er vor Thüringer Gerichten mit steigender Tendenz zu beobachten. Dies gilt für den Handel mit Betäubungsmittel, den Besitz von Betäubungsmitteln und sogar Verfahren gegen Jugendliche in Schulen. Der Anbau von Hanfplantagen kommt mangels entsprechender Aufklärung eher seltener vor die Gerichte.
