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Kritik ja - Beleidigung nein

Donnerstag, 04. Dezember 2008, 11:49 Uhr
In den vergangenen Tagen hatte ein Beitrag im Forum der nnz zur ARGE die Gemüter der Leserschaft erregt. Simone Tetzel hatte die Arbeitsweise der Mitarbeiter scharf kritisiert. Die nnz sprach mit ARGE-Geschäftsführer Hans-Georg Müller...


„Natürlich sind unsere 150 Mitarbeiter nicht fehlerfrei, doch sie machen ihre Arbeit im Rahmen gesetzlicher Vorgaben und Verordnungen“, so Müller, der gleichzeitig zwei Zahlen gegenüberstellt. Jährlich werden von der ARGE rund 60.000 Bescheide bearbeitet und verschickt, Denen gegenüber stehen etwa 500 laufende Widersprüche, das sind 0,8 Prozent. Hinzu kommen 330 Klagen, macht 0,55 Prozent.

Soweit die Zahlen. Natürlich, meint Müller, stehen jedem Hilfebedürftigen die Möglichkeiten in einem demokratischen Rechtsstaat offen, sich gegen Entscheidungen einer Behörde zu wehren. Allerdings müßten die Vorwürfe auch konkret belegbar sein. So wie die Frauen und Männer vor dem Schreibtisch eine anständige und würdige Behandlung erwarten können, so müsse das aber auch für seine Mitarbeiter auf der anderen Seite des Schreibtisches gelten.

„Wer von den Mitarbeitern geltende Gesetze, wer die guten Sitten des Anstands verläßt, den ziehe ich zur Rechenschaft und derjenige wird zur Verantwortung gezogen“, meint der ARGE-Chef im Gespräch mit der nnz. Andererseits habe es in diesem Jahr nur fünf Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter der ARGE gegeben, die geprüft, der Arbeitsagentur oder dem Landratsamt weitergeleitet und mit aller Härte verfolgt werden.

Zu den konkreten Vorwürfen in dem Forum-Beitrag kann sich Müller nicht äußern. „Der Sozialdatenschutz verbietet eine direkte Reaktion hinsichtlich der Anschuldigungen, auch wenn wir einen anderen Wissenstand haben. Das ist letztlich gut so, denn der Umgang mit sensiblen Daten ist ein hohes demokratisches Gut.“

Werde in der Öffentlichkeit wissentlich die Unwahrheit verbreitet, wie in dem Beitrag im nnz-Forum, dann werde die ARGE den Verdacht auf Straftatbestände wie üble Nachrede, Verleumdung oder Beleidigung prüfen lassen. Auch bei Kritik müsse es Grenzen geben. Berechtigter Kritik werde nachgegangen, ein übervoller Briefkasten werde der Vergangenheit angehören, so Hans-Georg Müller zur nnz.
Autor: nnz

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