nnz-online

Urteil ist gefallen

Donnerstag, 18. Dezember 2008, 14:20 Uhr
Heute vormittag hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar das Urteil zum Kreisumlagestreit zwischen dem Landkreis und der Stadt Nordhausen verkündet. Und das könnte Signalwirkung haben. Nicht nur für Nordthüringen.


Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung des Landkreises Nordhausen gegen das Urteil der ersten Instanz (Verwaltungsgericht) zurückgewiesen. Damit hat dessen Urteil vom August 2006 weiterhin Bestand.

Wie die Richter des OVG feststellten, sei die Berechnung der Kreisumlage/Schulumlage des Jahres 1996 fehlerhaft geschehen (siehe dazu auch im nnz-Archiv). Der Landkreis hatte Investitionen in Schulen nicht in die Schul-, sondern in die Kreisumlage eingerechnet. Damit sei die Stadt Nordhausen ungesetzlich belastet worden, hatte also zuviel an Kreisumlage gezahlt, da sie selbst als Schulträger auftrete.

Die einzelnen Berechnungen darzustellen, würde hier den Rahmen sprengen. Eine Zahl ist jedoch sehr interessant. Wie OVG-Pressesprecher Dr. Hans-Peter Hüsch der nnz sagte, habe der Landkreis allein im Jahr 1996 zwei Millionen Euro zuviel an Kreisumlage erhoben.

Die Brisanz dieser Summe erhöht sich noch, da beim OVG sieben weitere Klagen bis zum Jahr 2003 anhängig sind. Das heutige Urteil zum Jahr 1996 sollte deshalb für die Prozeßbeteiligten als Musterverfahren gewertet werden. Mehr noch, das Urteil könnte als Präzedenzfall für andere Thüringer Landkreise gelten, die analog der Nordhäuser Kreisverwaltung die Schulumlage und Kreisumlage berechnet hatten. Aus dem Nordhäuser Kreistag war indes mehrfach zu hören, daß sich die Verwaltung dabei lediglich an Berechnungsvorgaben des Thüringer Landesverwaltungsamt gehalten haben soll.
Autor: nnz

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de