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Rathaus: Berufungen zurücknehmen

Freitag, 19. Dezember 2008, 10:35 Uhr
Gestern entschied das Thüringer Oberverwaltungsgericht im Kreisumlagenstreit zwischen der Stadt und dem Landkreis Nordhausen. Die nnz hatte darüber schon ausführlich berichtet. Hier dazu die Stellungnahme aus dem Rathaus.


„Die Stadt Nordhausen hatte gegen die Kreisumlagenbescheide des Landkreises Nordhausen für die Jahre 1996 bis 2003 vor dem Verwaltungsgericht Weimar geklagt. Nachdem die Stadt in 1. Instanz Recht erhielt, legte der Landkreis Berufung beim Thüringer Oberverwaltungsgericht ein, erklärte Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD). „Diese Berufung wurde gestern zurückgewiesen, so dass die Stadt endgültig in ihrer Rechtsauffassung bestätigt wurde", so die Oberbürgermeisterin.

Das Gericht hatte in der mündlichen Verhandlung am 23. Oktober 2008 zunächst die Kreisumlage des Jahres 1996 als Leitverfahren zu entscheiden. Mit dieser Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht der Stadt Nordhausen Recht gegeben.

Diese vertrat in allen Instanzen die Meinung die Kosten der Investitionen für Grund- und Regelschulen, für welche der Landkreis Schulträger ist, müssen im Rahmen der Schulumlage und nicht, wie von Landkreis praktiziert, im Rahmen der Kreisumlage, umgelegt werden. Da die Stadt selbst Schulträger der Grund- und Regelschulen in ihrem Stadtgebiet ist, kam es zu einer Doppelbelastung des städtischen Haushaltes.

Die Stadt musste im Rahmen der Schulträgerschaft alle notwendigen Investitionen ihrer Grund- und Regelschulen tragen. Gleichzeitig wurde sie über die Kreisumlage auch an den Kosten der Grund- und Regelschulen des Landkreises beteiligt.

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat nunmehr entschieden, dass diese Praxis rechtswidrig ist und gleichzeitig den Landkreisen eine Methode zur rechtssicheren Berechnung dieser Kosten an die Hand gegeben. Für die Stadt Nordhausen steht nun für das Jahr 1996 eine erste Rückzahlung von 2.089.374,34 Euro an.

Das Rathaus hofft, dass sich durch diese Entscheidung die Streitigkeiten über die Kreisumlage des Landkreises erledigen und der Landkreis von der Möglichkeit gebrauch macht, die Berufungen gegen die Entscheidung des VG Weimar betreffend die Kreisumlagen für die Jahre 1997 bis 2003 zurück nimmt.
Autor: nnz

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