nnz-Forum: Bürger-Beteiligung
Dienstag, 20. Januar 2009, 13:38 Uhr
Noch bis zum Freitag dieser Woche liegt der Entwurf des Regionalplanes zum Beispiel in der Landkreisverwaltung im Zimmer 208 aus. Darauf verweisen Bündnis 90/Grüne. Ihr Statement im Forum Ihrer nnz.
Alle Bürger und Vereine, die daran interessiert sind, mehr darüber zu erfahren, wie ihr Landkreis in Zukunft wirtschaftlich genutzt werden soll, sollten unbedingt rechtzeitig Einsicht nehmen und ihre Stellungnahme bis einschließlich Freitag abgeben. Der Regionalplan stellt die Grundlage für die Entwicklung des Landkreises in den nächsten 15 Jahren dar. Dies betrifft sowohl die Infrastrukturentwicklung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, den Bergbau und den Tourismus.
Der Raumordnungsplan stellt die Grundlage für alle weiteren Flächennutzungen dar und ist ein wichtiges Instrument, auf dem spätere Planungen aufbauen. Die darin enthaltenen Darstellungen dienen auch der Entscheidung, ob vor der Genehmigung von Flächeninanspruchnahmen mit bedeutender Umweltrelevanz die Einleitung von Raumordnungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich ist. Wer also diese Chance verpasst, seine Belange geltend zu machen, hat bei späteren Planungen wenig Erfolgsaussichten. Die gilt insbesondere für die Kommunen.
Neben einigen positiven Entwicklungstendenzen im Zuge der Regionalplanung bleiben für eine moderne nachhaltige Regionalentwicklung wesentliche ökonomische, ökologische und soziale Belange unberücksichtigt und sollten unverzüglich nachgebessert werden, um den Durchbruch aus einer mittelmäßigen zu einer ausbau- und konkurrenzfähigen Regionalentwicklung zu ermöglichen.
Da sich bis heute weder der Wirtschafts- noch der Umweltausschuss des Kreistages inhaltlich mit dem RROP befasst hat, nimmt Bündnis 90/Die Grünen wie folgt Stellung:
Einen Schwerpunkt in der Betrachtung bildet das geplante Industriegebiet in der Goldenen Aue. Während die Goldene Aue als Vorranggebiet für die Landwirtschaft definiert ist, werden 100 ha für das Industriegebiet reserviert. Die dazu enthaltenen Begründungen im RROP, u.a. die Klärung sämtlicher umweltrelevanter Belange im Vorfeld der Planung sind schlichtweg nicht zutreffend. Auch die Bedingung für eine Ansiedlung von Großindustrie wird durch den derzeitig ausliegenden Bebauungsplan für das Industriegebiet mit kleineren Vermarktungsflächen unterlaufen.
Entgegen der Beteuerungen der Landesregierung, regenerative Energien zu befördern, spiegelt sich dies nicht in der Planung für Flächen zur Errichtung von Windkraftanlagen wider. Die Flächenstandorte wurden von 6 auf 2 reduziert.
Im Landkreis sind lediglich die Deponie Nentzelsrode und die Gemeinde Hörningen dafür vorgesehen. Doch das reicht nach Auffassung von B90/Die Grünen nicht aus, um von einer zukunftsorientierten Energiepolitik zu profitieren. Es wäre sachgerecht, wenn die umfängliche Begründung für die Restriktionen weiterer Flächenausweisungen für Windkraftanlagen beim Rohstoffabbau auch eine so detaillierte Beachtung gefunden hätte.
Neben dem Kurortstatus benennt der Regionalplan als Ausschlusskriterien für Windkraftanlagen auch Heilquellenschutzgebiete, Tieffluggebiete, Denkmalensemble, Naturdenkmale, Fließ- und Standgewässer sowie Einrichtungen für Sport, Freizeit und Erholung im Außenbereich. Leider konnte letztgenannter Aspekte nicht zu einer Versagung weiterer Gipsabbauvorhaben im Bereich Niedersachswerfen dienen, wo der vorhandene Karstbuchenwald mittels gemeindlicher Planung als Erholungswald mit Genehmigung des Oberbergamts und des Thüringer Umweltministeriums der unwiederbringlichen Vernichtung Preis gegeben wurde.
Weitere Defizite gibt es auch in diesem ausgelegten Plan in der Darstellung bei Flächen des Rohstoffabbaus. Hier können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass die ungenaue Darstellung im Kartenwerk insbesondere im Raum Niedersachswerfen und Ellrich die Optionen für neuen bzw. erweiterungsfähigen Gipsabbau liefert. Zumal die textlichen Erläuterungen auch keinen Aufschluss zu der Größe der Abbauflächen geben.
Die Naturparkplanung im Südharz findet nur imaginäre Berücksichtigung, vom Biosphärenreservat Südharz ganz zu schweigen. Resümierend stellen die Bündnisgrünen fest, dieser Raumordnungsplan ist nicht vorausschauend als Instrument einer nachhaltigen Entwicklung für den Landkreis geeignet und die Gemeinden sollten nicht versäumen Einsicht in die Planungen zu nehmen und ihre Interessen für diesen RROP rechtzeitig bis zum 23.01.09 anzumelden.
Gisela Hartmann, Dr. Horst Kox
Alle Bürger und Vereine, die daran interessiert sind, mehr darüber zu erfahren, wie ihr Landkreis in Zukunft wirtschaftlich genutzt werden soll, sollten unbedingt rechtzeitig Einsicht nehmen und ihre Stellungnahme bis einschließlich Freitag abgeben. Der Regionalplan stellt die Grundlage für die Entwicklung des Landkreises in den nächsten 15 Jahren dar. Dies betrifft sowohl die Infrastrukturentwicklung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, den Bergbau und den Tourismus.
Der Raumordnungsplan stellt die Grundlage für alle weiteren Flächennutzungen dar und ist ein wichtiges Instrument, auf dem spätere Planungen aufbauen. Die darin enthaltenen Darstellungen dienen auch der Entscheidung, ob vor der Genehmigung von Flächeninanspruchnahmen mit bedeutender Umweltrelevanz die Einleitung von Raumordnungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich ist. Wer also diese Chance verpasst, seine Belange geltend zu machen, hat bei späteren Planungen wenig Erfolgsaussichten. Die gilt insbesondere für die Kommunen.
Neben einigen positiven Entwicklungstendenzen im Zuge der Regionalplanung bleiben für eine moderne nachhaltige Regionalentwicklung wesentliche ökonomische, ökologische und soziale Belange unberücksichtigt und sollten unverzüglich nachgebessert werden, um den Durchbruch aus einer mittelmäßigen zu einer ausbau- und konkurrenzfähigen Regionalentwicklung zu ermöglichen.
Da sich bis heute weder der Wirtschafts- noch der Umweltausschuss des Kreistages inhaltlich mit dem RROP befasst hat, nimmt Bündnis 90/Die Grünen wie folgt Stellung:
Einen Schwerpunkt in der Betrachtung bildet das geplante Industriegebiet in der Goldenen Aue. Während die Goldene Aue als Vorranggebiet für die Landwirtschaft definiert ist, werden 100 ha für das Industriegebiet reserviert. Die dazu enthaltenen Begründungen im RROP, u.a. die Klärung sämtlicher umweltrelevanter Belange im Vorfeld der Planung sind schlichtweg nicht zutreffend. Auch die Bedingung für eine Ansiedlung von Großindustrie wird durch den derzeitig ausliegenden Bebauungsplan für das Industriegebiet mit kleineren Vermarktungsflächen unterlaufen.
Entgegen der Beteuerungen der Landesregierung, regenerative Energien zu befördern, spiegelt sich dies nicht in der Planung für Flächen zur Errichtung von Windkraftanlagen wider. Die Flächenstandorte wurden von 6 auf 2 reduziert.
Im Landkreis sind lediglich die Deponie Nentzelsrode und die Gemeinde Hörningen dafür vorgesehen. Doch das reicht nach Auffassung von B90/Die Grünen nicht aus, um von einer zukunftsorientierten Energiepolitik zu profitieren. Es wäre sachgerecht, wenn die umfängliche Begründung für die Restriktionen weiterer Flächenausweisungen für Windkraftanlagen beim Rohstoffabbau auch eine so detaillierte Beachtung gefunden hätte.
Neben dem Kurortstatus benennt der Regionalplan als Ausschlusskriterien für Windkraftanlagen auch Heilquellenschutzgebiete, Tieffluggebiete, Denkmalensemble, Naturdenkmale, Fließ- und Standgewässer sowie Einrichtungen für Sport, Freizeit und Erholung im Außenbereich. Leider konnte letztgenannter Aspekte nicht zu einer Versagung weiterer Gipsabbauvorhaben im Bereich Niedersachswerfen dienen, wo der vorhandene Karstbuchenwald mittels gemeindlicher Planung als Erholungswald mit Genehmigung des Oberbergamts und des Thüringer Umweltministeriums der unwiederbringlichen Vernichtung Preis gegeben wurde.
Weitere Defizite gibt es auch in diesem ausgelegten Plan in der Darstellung bei Flächen des Rohstoffabbaus. Hier können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass die ungenaue Darstellung im Kartenwerk insbesondere im Raum Niedersachswerfen und Ellrich die Optionen für neuen bzw. erweiterungsfähigen Gipsabbau liefert. Zumal die textlichen Erläuterungen auch keinen Aufschluss zu der Größe der Abbauflächen geben.
Die Naturparkplanung im Südharz findet nur imaginäre Berücksichtigung, vom Biosphärenreservat Südharz ganz zu schweigen. Resümierend stellen die Bündnisgrünen fest, dieser Raumordnungsplan ist nicht vorausschauend als Instrument einer nachhaltigen Entwicklung für den Landkreis geeignet und die Gemeinden sollten nicht versäumen Einsicht in die Planungen zu nehmen und ihre Interessen für diesen RROP rechtzeitig bis zum 23.01.09 anzumelden.
Gisela Hartmann, Dr. Horst Kox
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnzDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
