nnz-Forum: Gesetzestreue bei der ARGE?
Mittwoch, 21. Januar 2009, 12:35 Uhr
Dieser Frage geht ein Leser der nnz im Forum nach. Auf welche Antwort er kommt, das erfahren Sie mit einem einzigen Klick...
Lautstark lässt die ARGE-Geschäftsleitung über alle Medien verkünden, dass sie in Zukunft nach dem Gesetz handelt. So musste man zugeben, dass man die Kürzung des Regelsatzes bei Krankenhausaufenthalt gesetzwidrig vorgenommen hat. Nun stellt sich die Frage: Bekommen die betroffenen Personen, denen das Geld zu Unrecht gekürzt wurde, ihr Geld automatisch ausgezahlt oder nur auf Antrag? Ich persönlich rate jedem, der davon betroffen ist, einen Antrag über Rückerstattung der unrechtmäßig einbehaltenen Summe zu stellen.
Da wir schon einmal bei den Gesetzen sind, habe ich noch einige Fragen an die Geschäftsleitung der ARGE und an die Politiker des Kreistages: In welchem Gesetz des Bundes steht, dass den Harz- IV-Empfängern des Kreises Nordhausen die Warmwasserkosten zu kürzen sind?. Soweit wie ich informiert bin, handelt es sich hierbei höchstens um eine Empfehlung, die irgendjemand den Kreistagsmitgliedern als Gesetz verkauft hat. Ein weiterer Punkt sind die Heizkosten. Raten kann ich hier nur, sich beim geringsten Zweifel die Kosten im Detail vorrechnen zu lassen und bei Unstimmigkeiten das Sozialgericht einzuschalten.
Am 03.12.2007 ging es in einer Ausschusssitzung des Kreises um eben die Kosten. Frau Grünwald (DIE LINKE!) sprach sich für die Senkung der Heizkosten von 1,20 € auf 1,10 € pro m² aus. Als sie auf Widerstand stieß, versprach sie den Mitgliedern des Ausschusses, dass die 1,10 € als Berechnungsindikator heran gezogen würden und die Harz-IV-Empfänger ihre Heizkosten wie bisher bekommen sollten. Daraufhin stimmte man dem Beschluss zu.
Nun ist mir zu Ohren gekommen, dass die ARGE-Mitarbeiter die 1,10 € anrechnen und nicht die 1,20 € – wie von Frau Grünwald versprochen. Es stellt sich die Frage: Hat Frau Grünwald die Ausschussmitglieder getäuscht, um ihre Zustimmung zu bekommen, oder handeln hier die Mitarbeiter der ARGE eigenmächtig gegen den Beschluss des Ausschusses, der ja eindeutig besagt, die 1,10 € sind nur ein Berechnungsindikator? In diesem Punkt hätte ich gern eine Aufklärung von der ARGE-Geschäftsleitung, oder muss ich annehmen, dass der Bürger wissentlich getäuscht wird?
Übrigens, die Klagen der Hartz-IV-Empfänger vor den Sozialgerichten sind im Jahr 2008 schon wieder um 30 % gestiegen. Das gibt doch wohl zu denken? Aus diesen Grund denkt man in gewissen Kreisen darüber nach, den Klägern zumindest einen Teil der Prozesskosten aufzubürden, mit dem Zweck die Klageflut zu stoppen. Man kommt sich vor wie in grauer Vorzeit, als nur derjenige sein Recht einklagen konnte, der genügend Geld hatte.
Der zur Abgrenzung vom DDR-Unrechtsregime viel verwendete Begriff Rechtsstaat bekommt schon ein besonderes Geschmäckle, wenn man vergleicht, wie Frau Justitia (nicht nur) hierzulande mit Armen und mit Reichen umgeht.
Harald Buntfuß, Nordhausen
Lautstark lässt die ARGE-Geschäftsleitung über alle Medien verkünden, dass sie in Zukunft nach dem Gesetz handelt. So musste man zugeben, dass man die Kürzung des Regelsatzes bei Krankenhausaufenthalt gesetzwidrig vorgenommen hat. Nun stellt sich die Frage: Bekommen die betroffenen Personen, denen das Geld zu Unrecht gekürzt wurde, ihr Geld automatisch ausgezahlt oder nur auf Antrag? Ich persönlich rate jedem, der davon betroffen ist, einen Antrag über Rückerstattung der unrechtmäßig einbehaltenen Summe zu stellen.
Da wir schon einmal bei den Gesetzen sind, habe ich noch einige Fragen an die Geschäftsleitung der ARGE und an die Politiker des Kreistages: In welchem Gesetz des Bundes steht, dass den Harz- IV-Empfängern des Kreises Nordhausen die Warmwasserkosten zu kürzen sind?. Soweit wie ich informiert bin, handelt es sich hierbei höchstens um eine Empfehlung, die irgendjemand den Kreistagsmitgliedern als Gesetz verkauft hat. Ein weiterer Punkt sind die Heizkosten. Raten kann ich hier nur, sich beim geringsten Zweifel die Kosten im Detail vorrechnen zu lassen und bei Unstimmigkeiten das Sozialgericht einzuschalten.
Am 03.12.2007 ging es in einer Ausschusssitzung des Kreises um eben die Kosten. Frau Grünwald (DIE LINKE!) sprach sich für die Senkung der Heizkosten von 1,20 € auf 1,10 € pro m² aus. Als sie auf Widerstand stieß, versprach sie den Mitgliedern des Ausschusses, dass die 1,10 € als Berechnungsindikator heran gezogen würden und die Harz-IV-Empfänger ihre Heizkosten wie bisher bekommen sollten. Daraufhin stimmte man dem Beschluss zu.
Nun ist mir zu Ohren gekommen, dass die ARGE-Mitarbeiter die 1,10 € anrechnen und nicht die 1,20 € – wie von Frau Grünwald versprochen. Es stellt sich die Frage: Hat Frau Grünwald die Ausschussmitglieder getäuscht, um ihre Zustimmung zu bekommen, oder handeln hier die Mitarbeiter der ARGE eigenmächtig gegen den Beschluss des Ausschusses, der ja eindeutig besagt, die 1,10 € sind nur ein Berechnungsindikator? In diesem Punkt hätte ich gern eine Aufklärung von der ARGE-Geschäftsleitung, oder muss ich annehmen, dass der Bürger wissentlich getäuscht wird?
Übrigens, die Klagen der Hartz-IV-Empfänger vor den Sozialgerichten sind im Jahr 2008 schon wieder um 30 % gestiegen. Das gibt doch wohl zu denken? Aus diesen Grund denkt man in gewissen Kreisen darüber nach, den Klägern zumindest einen Teil der Prozesskosten aufzubürden, mit dem Zweck die Klageflut zu stoppen. Man kommt sich vor wie in grauer Vorzeit, als nur derjenige sein Recht einklagen konnte, der genügend Geld hatte.
Der zur Abgrenzung vom DDR-Unrechtsregime viel verwendete Begriff Rechtsstaat bekommt schon ein besonderes Geschmäckle, wenn man vergleicht, wie Frau Justitia (nicht nur) hierzulande mit Armen und mit Reichen umgeht.
Harald Buntfuß, Nordhausen
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnzDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
