nnz-Forum: Bewertung der ARGE
Mittwoch, 28. Januar 2009, 07:01 Uhr
Ein Leser der nnz hat eine Seite im weltweiten Netz gefunden, in der man Bewertungen abgeben kann. Im Forum dazu seine Meinung...
Bei meinen Recherchen im Internet, auf der Suche nach neuen Verordnungen oder Gesetzen in Sachen Hartz-IV stieß ich auf die interessante Seite www.sozialhilfe24.de. Es handelt sich hier um Das große juristische Fachportal zu sozialrechtlichen Themen. Hier fand ich eine Bewertung der ARGE-n in ganz Deutschland. Darunter war auch der Nordhäuser ARGE.
Um es gleich vornweg zu sagen, hier handelt es sich nicht um ein Meinungsforschungsinstitut, das seine Umfragen je nach Auftraggeber ausrichtet. Die Geschäftsführung der ARGE wird zu bedenken geben, dass es sich hier nicht um eine repräsentative Umfrage handelt. Das kann man allerdings so und so sehen, für die ARGE ist diese Umfrage natürlich alles andere, als erfreulich.
Bewertet wurden verschiedene Punkte. Noten gab es wie in der Schule von eins bis sechs. Hier der Link zur Einzelbewertung für die Stadt Nordhausen:
www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/arge_Nordhausen.html
In allen Kommentaren fiel am häufigsten das Wort inkompetent. Zum Schluss noch eins: Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die bisher geleisteten Zahlungen für Kinder bis 14 Jahre Verfassungswidrig sind. Bekommen die Betroffenen jetzt eine Nachzahlung oder behält der Staat das zu unrecht einbehaltene Geld für sich?
Harald Buntfuß, Nordhausen
Bei meinen Recherchen im Internet, auf der Suche nach neuen Verordnungen oder Gesetzen in Sachen Hartz-IV stieß ich auf die interessante Seite www.sozialhilfe24.de. Es handelt sich hier um Das große juristische Fachportal zu sozialrechtlichen Themen. Hier fand ich eine Bewertung der ARGE-n in ganz Deutschland. Darunter war auch der Nordhäuser ARGE.
Um es gleich vornweg zu sagen, hier handelt es sich nicht um ein Meinungsforschungsinstitut, das seine Umfragen je nach Auftraggeber ausrichtet. Die Geschäftsführung der ARGE wird zu bedenken geben, dass es sich hier nicht um eine repräsentative Umfrage handelt. Das kann man allerdings so und so sehen, für die ARGE ist diese Umfrage natürlich alles andere, als erfreulich.
Bewertet wurden verschiedene Punkte. Noten gab es wie in der Schule von eins bis sechs. Hier der Link zur Einzelbewertung für die Stadt Nordhausen:
www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/arge_Nordhausen.html
In allen Kommentaren fiel am häufigsten das Wort inkompetent. Zum Schluss noch eins: Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die bisher geleisteten Zahlungen für Kinder bis 14 Jahre Verfassungswidrig sind. Bekommen die Betroffenen jetzt eine Nachzahlung oder behält der Staat das zu unrecht einbehaltene Geld für sich?
Harald Buntfuß, Nordhausen
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnzDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
