Scheinbar alles erlaubt
Dienstag, 03. Februar 2009, 14:17 Uhr
Im Kampf um neue Telefonkunden sind Anbietern von Telefondienstleistungen oftmals alle Mittel recht. Wir haben uns bei den Nordthüringer Verbaucherberatern umgehört...
Überraschendes Ansprechen auf der Straße, an der Haustür oder per Telefon sind an der Tagesordnung. Es vergeht kaum ein Beratungstag in der Nordhäuser Beratungsstelle der Verbraucherzentrale, an dem nicht gleich mehrere Verbraucher mit Verträgen mit neuen Telefonanbietern vorstellig werden.
Betroffen sind oft ältere Verbraucher, denen offeriert wird, dass sie die Grundgebühr einsparen und für viel weniger Geld telefonieren könnten. Wer will schon Nein sagen, wenn es darum geht, Geld zu sparen. Das Angebot klingt verlockend und der Vertrag ist schnell unterschrieben. Dass es sich um einen Mobilfunkvertrag handelt und der Festnetzanschluss bei der Telekom gekündigt wird, ist den Betroffenen oft nicht bewusst. Das böse Erwachen kommt meist erst dann, wenn die Telekom den Telefonanschluss abschaltet und Probleme mit dem Handy oder der Box auftreten.
Ganz aussichtslos ist die Situation aber doch nicht. Wer an der Haustür, auf öffentlichen Straßen und Plätzen oder am Telefon von einem Werber überrumpelt wurde, kann den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss ohne Begründung schriftlich widerrufen, so Silvia Georgi von der Nordhäuser Beratungsstelle.
In der Regel enthält das Vertragsformular oder das Begrüßungsschreiben eine Widerrufsbelehrung. Fehlt eine solche Belehrung oder ist sie fehlerhaft, kann der Vertrag jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf sollte am besten als Einschreiben mit Rückschein geschickt werden.
Wer Fragen zum Wechsel des Telefonanbieters hat oder Unterstützung bei einem Widerruf benötigt, kann sich an die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Thüringen in Nordhausen, August-Bebel-Platz 6 wenden.
Autor: nnz/knÜberraschendes Ansprechen auf der Straße, an der Haustür oder per Telefon sind an der Tagesordnung. Es vergeht kaum ein Beratungstag in der Nordhäuser Beratungsstelle der Verbraucherzentrale, an dem nicht gleich mehrere Verbraucher mit Verträgen mit neuen Telefonanbietern vorstellig werden.
Betroffen sind oft ältere Verbraucher, denen offeriert wird, dass sie die Grundgebühr einsparen und für viel weniger Geld telefonieren könnten. Wer will schon Nein sagen, wenn es darum geht, Geld zu sparen. Das Angebot klingt verlockend und der Vertrag ist schnell unterschrieben. Dass es sich um einen Mobilfunkvertrag handelt und der Festnetzanschluss bei der Telekom gekündigt wird, ist den Betroffenen oft nicht bewusst. Das böse Erwachen kommt meist erst dann, wenn die Telekom den Telefonanschluss abschaltet und Probleme mit dem Handy oder der Box auftreten.
Ganz aussichtslos ist die Situation aber doch nicht. Wer an der Haustür, auf öffentlichen Straßen und Plätzen oder am Telefon von einem Werber überrumpelt wurde, kann den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss ohne Begründung schriftlich widerrufen, so Silvia Georgi von der Nordhäuser Beratungsstelle.
In der Regel enthält das Vertragsformular oder das Begrüßungsschreiben eine Widerrufsbelehrung. Fehlt eine solche Belehrung oder ist sie fehlerhaft, kann der Vertrag jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf sollte am besten als Einschreiben mit Rückschein geschickt werden.
Wer Fragen zum Wechsel des Telefonanbieters hat oder Unterstützung bei einem Widerruf benötigt, kann sich an die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Thüringen in Nordhausen, August-Bebel-Platz 6 wenden.
