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nnz-Forum: Bitte annehmen

Mittwoch, 11. Februar 2009, 16:10 Uhr
Mit den Gesetzlichkeiten rund um Hart IV setzt sich im Forum ein Leser der nnz auseinander. Auch er bittet letztlich um Hilfe.


Seit einiger Zeit ist es in Nordhausen Usus, dass ALG II Empfänger mit Kindern im Haushalt Wohngeld beantragen müssen, da es sich bei diesen Leistungen um sogenannte vorrangige Leistungen handelt. Laut Gesetz besteht ein Rechtsanspruch auf ALG II, solange die vorrangigen Leistungen noch nicht bewilligt und gezahlt worden sind. Kürzungen des ALG II sind somit rechtswidrig. Die Arge scheint das jedoch anders zu sehen.

Wer einen Antrag auf Wohngeld gestellt hat, kann noch nicht im Vorfeld wissen, ob ihm Wohngeld zusteht. Außerdem können bis zur Bewilligung des Antrags bis zu 12 Wochen vergehen. Die Wohngeldstelle ist verpflichtet, die ARGE schnellstmöglich zu unterrichten, ob ein Anspruch besteht, oder nicht. Fällt der Bescheid positiv aus, ist dies für die Betroffenen fatal, denn man streicht einfach die Leistungen, die durch das Wohngeld ersetzt werden könnten.

Das bedeutet für die Betroffenen, dass sie im schlimmsten Fall über Monate hinweg auf die ihnen zustehenden Leistungen verzichten müssen und dadurch bei den ohnehin schon zu geringen Regelsätzen, in eine noch größere finanzielle Notlage stürzen.

Dagegen sollte man umgehend Widerspruch einlegen und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht stellen. Die ARGE handelt hier eindeutig rechtswidrig! Auch bei Nachfragen werden die Leistungsbezieher vertröstet und man versucht den schwarzen Peter der Wohngeldstelle zu zuschieben.

Auch möchte ich, Bezug nehmend auf den Artikel "Reaktion: Erneute Prüfung" in der nnz, Frau Loni Grünwald (LINKE) bitten, sich auch zu diesem Thema für die Betroffenen einzusetzen.
Evelin Hohnwald
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnz

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