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nnz-Forum: Rückzahlungspflicht

Sonntag, 15. Februar 2009, 19:31 Uhr
Da es in den Kommentaren zum Leserbrief „(K) ein Wintermärchen“ vom 5.02.2009 viele offene Fragen zu dem Problem der Zahlungsmoral der „ARGE“ gegeben hat, möchte ein Leser der nnz den betroffenen Personenkreis darauf aufmerksam machen, wie man das zustehende Geld doch noch bekommen kann.

Auf Klassenfahrt (Foto: Bunfuß) Auf Klassenfahrt (Foto: Bunfuß)

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist, gibt es die Möglichkeit einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB zu stellen. [Überprüfungsantrag – §44 SGB X – die Behörde muss vier Jahre rückwirkend rechtswidrige Bescheide aufheben und Ihnen die vorenthaltene Summe nachzahlen.]

Sollten Sie wider Erwarten keinen Erfolg haben, wenden Sie sich an Frau Grünwald. Sie hat versprochen jeden zu unterstützen, der um Hilfe bittet, soweit es ihre Kompetenzen nicht überschreitet. Es gibt aber auch immer die Gelegenheit, sich einen Beratungstermin beim DGB zu holen, auch für Nichtmitglieder steht hier die Tür offen. Rufen Sie einfach die Telefonnummer 03631/60850 an und vereinbaren einen Beratungstermin bei Herrn Wolfgang Meier.

Zum Schluss noch ein unglaublicher Vorfall. In Deutschland gibt es ARGE-en, die ihren Kunden empfohlen haben betteln zu gehen. Um diesbezüglich Klarheit zu schaffen, musste das Bundessozialgericht extra ein Urteil fällen. Siehe dazu auch : http://www.sozialticker.com/hartz-iv-empfaenger-duerfen-von-der-agentur-fuer-arbeit-nicht-daruf-verwiesen-werden-bei-dritten-betteln-zu-gehen-damit-sie-die-tatsaechlichen-kosten-fuer-eine-klassenfahrt-aufbringen-koennen_20080812.html. Wie lautet die nächste Empfehlung Diebstahl von Lebensmitteln oder schlimmer?
Harald Buntfuß, Nordhausen
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnz

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