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Keine Entwarnung bei Schulden

Mittwoch, 18. Februar 2009, 09:53 Uhr
Auszüge aus dem Tätigkeitsbericht der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle der
Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Nordhausen e. V. für 2008 machen deutlich, dass es leider keine Entspannung in der Überschuldungssituation im Landkreis gibt.

Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle der AWO bearbeitete 2008 insgesamt 438 langfristige Beratungsfälle. 308 Klienten (70,3 %) kamen mit dem Ziel in die Beratungsstelle, ein Verbraucherinsolvenzver-fahren zu beantragen. 130 Klienten nahmen allgemeine Schuldnerberatung in Anspruch, d. h. bei diesen wurde aus den unterschiedlichsten Gründen kein Verbraucherinsolvenzverfahren angestrebt.
Dazu benötigten die Beratungsfachkräfte 1.897 Beratungsgespräche.

Die Hauptursachen der Überschuldung waren ähnlich wie in den Vorjahren Arbeitslosigkeit, falsches Konsumverhalten, unwirtschaftlicher Haushaltsführung, Scheidung bzw. Trennung vom Partner. In 57 Fällen führte eine gescheiterte Existenzgründung zur Überschuldung.

Die territoriale Analyse der Fallzahlen ergab, dass aus der Stadt Nordhausen 240 Fälle bearbeitet wurden, aus Bleicherode 46 Fällen, aus Sollstedt 26, aus Ellrich 15, aus Wipperdorf und Ilfeld je 14, aus Heringen mit 12. Aus allen Orten des Landkreises wurden Klienten mit Überschul-dungsproblemen beraten.

Für 70,3 % des Klientel war ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit anschließender Restschuld-befreiung die einzige Möglichkeit für einen Neuanfang ohne Schulden. Dies bestätigte die Erfah-rungen der Vorjahre. Bei der überwiegenden Zahl der Schuldner kamen Ratenzahlung oder Ver-gleiche nicht in Frage, da auf Grund des geringen Einkommens, der Höhe der Schulden und der Anzahl der Gläubiger eine Entschuldung auch langfristig nicht erreicht werden konnte.

Der größte Anteil der Überschuldeten gehörte mit 26 % zur Altersgruppe 40 bis 50 Jahre, gefolgt von der Altersgruppe 20 bis 30 Jahre (25 %), während kaum jugendliche Klienten zur Beratung kamen. Hier halfen vermutlich bei Schulden Eltern oder Großeltern aus.

72,9 % der Klienten verfügte über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium (4,4 %). 53,2 % aller Rat Suchenden lebte von Arbeitslosengeld II. Aber 24,7 % hatten ein Arbeitsverhältnis und kämpften trotzdem mit der Überschuldung. Hier stand besonders die Erhaltung des Arbeitsplatzes im Vordergrund, z. B. durch die Vermeidung von Lohnpfändungen.

Die durchschnittliche Schuldenhöhe pro Haushalt betrug 40.795 €. Bei einem Teil der Schuldner (18 %) musste mit bis zu 50 verschiedenen Gläubigern Kontakt aufgenommen, Verhandlungen und Schriftverkehr geführt werden. Wesentlich höher war der Arbeitsaufwand noch bei Klienten mit mehr als 50 Gläubigern.

Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden 185 mal Kontenpfändungen, 54 Lohn- und Gehaltspfändungen und 41 Zwangsversteigerungen von Immobilien registriert.

Für 46 Klienten erarbeiteten die Beratungsfachkräfte Anträge auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens, um diese beim Insolvenzgericht Mühlhausen einzureichen.

Die Zahl der neuen Anmeldungen erreichte mit 288 im Jahr 2008 einen neuen Höchststand. Zu der mehrfach in den Medien vertretenen Auffassung, dass im Vorjahr ein Rückgang der beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren und damit auch eine Verbesserung der Zahlungsfähigkeit in der Bevölkerung verbunden sei, vertreten wir eine andere Auffassung. Die Zahl der Neuanmeldungen in unserer Beratungsstelle weisen auf keinerlei Entwarnung bei Überschuldeten hin.

Der Rückgang der Verbraucherinsolvenzen ist durch die nicht ausreichende personelle Besetzung in den Beratungsstellen bedingt, da fast ausschließlich die Schuldnerberatungsstellen den gesetzlich vorgeschriebenen außergerichtlichen Einigungsversuch vor einem Antrag auf private Insolvenz durchführen.
Weiterhin führte die bundesweite Ablehnung von Beratungshilfeanträgen durch die Amtsgerichte bei der Beauftragung von Rechtsanwälten dazu, dass sich diese Klienten ebenfalls in die lange Wartesschlange bei den Schuldnerberatungsstellen einreihen mussten. Nur selten konnten die Anwaltskosten aus eigenen Mitteln aufgebracht werden.

Seit 2006 wurde zwangsläufig eine Warteliste geführt, da der Bedarf an professioneller Schuldnerberatung höher war, als die vorhandenen Beratungsfachkräfte Neufälle aufnehmen konnten. 2007 verschärfte sich die Situation in Folge nicht ausreichender Besetzung weiter. Der so entstandene „Fallstau“ in Form einer langen Warteliste konnte bisher mit dem vorhandenen Beraterpersonal nicht abgebaut werden.

Sollte es in kommenden Planungsperioden zu Kürzungen der finanziellen Mittel durch den Landkreis kommen, müssten die betroffenen Bürger noch länger auf Termine warten. Im Interesse der Hilfe Suchenden hoffen die Verantwortlichen und die Berater der AWO auf vernünftige Entscheidungen bei den Verantwortlichen des Landkreises. Andernfalls haben es unseriöse und gewerbliche Berater noch leichter, Geschäfte mit der Armut zu machen und die ohnehin schon Überschuldeten abzuzocken.

Um dieser Tendenz entgegen zu wirken, wurde bis zur Übernahme in die laufende Beratung an zwei Tagen der Woche Telefonberatung angeboten: dienstags von 9.00 bis 11.00 Uhr unter 036338/30024 und mittwochs von 13.00 bis 15.00 Uhr unter 03631/623916.

Diese Hilfe wurde häufig zur kurzfristigen Klärung der dringendsten Probleme, wie z. B. Verhalten bei Miet- und Energieschulden, Umgang mit Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, Lohn- und Kontenpfändungen, Sachpfändungen durch den Gerichtsvollzieher oder bei Ladung zur eidesstattlichen Versicherung genutzt.

Ebenso wurden Hinweise zum Schriftverkehr mit den Gläubigern gegeben, auf Wunsch Musterschreiben zur Information über die Zahlungsunfähigkeit ausgehändigt.
Die Möglichkeiten der weiteren Einflussnahme unserer Beratungsstelle zur Verringerung der Wartezeiten sind erschöpft.

Nur die Beseitigung der Ursachen von Überschuldung insbesondere durch die Verringerung der Arbeitslosigkeit, die Finanzierung von Präventionsmaßnahmen u. a. würden langfristig zur Senkung der Nachfrage in der Schuldnerbratung führen. Da damit aber nicht gerechnet werden kann, wären Entscheidungen sowohl des Landes Thüringen als auch des Landkreises Nordhausen zur Erhöhung der Beratungskapazitäten erforderlich.

Monika Röthling
Leiterin AWO Schuldner- und
Verbraucherinsolvenzberatung
Autor: nnz

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