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nnz-Forum: Der Schatten eines Vertrages

Donnerstag, 16. April 2009, 07:02 Uhr
Zwei Unterschriften und ein Schluck Nordhäuser Doppelkorn besiegelten Ende März den Erschließungsvertrag zum Industriegebiet „Goldene Aue“ zwischen der Planungsgemeinschaft und der Landesentwicklungsgesellschaft. Dazu die Meinung eines nnz-Lesers...


Einer mehr als zehnjährige Debatte um Sein oder Nichtsein werde ein Ende gesetzt. Der so amputierte Hamlet-Monolog (…,that is the question;..) trifft annähernd genau auf den vorauseilenden Gehorsam der Stadtplaner aus dem Rathaus: Keine unerwünschten Fragen zulassen, an das Ziel eines großflächigen Industriegebietes, nicht aber an die Wirklichkeit anpassen. Die infrastrukturell schon hoch belastete Auelandschaft kann nun auf einem Rechteck von 100 ha

(2,8 km x 0,5 km) ihrem Versiegelungsschicksal entgegengehen. Wie konnte eigentlich ein vernünftiges Ziel, Schaffung einer geeigneten Fläche für innovative Industrie in einem möglichen künftigen Oberzentrum zu einem solchen Planungsdilemma entarten?

Nach der Wende entstanden im Freistaat unterschiedliche Industriestrukturen von der Städtekette an der A4 bis zu singulären Standorten. Mit dem Autobahnbau A38, A71 und A73 verschob sich die Bedeutung der Verkehrsinfrastruktur in Richtung der Verkehrskreuze und effektiver Forschungszentren z.B. zur regenerativen Energiegewinnung. Deutschlandweit zeigte besonders der Mittelstand, wenn effektiv gefördert, ein außerordentliches Leistungspotential und den Großunternehmen gegenüber schnelles Reaktionsvermögen.

Die Industriegebietsplaner zielen aber auf Industrieansiedlung von außen mit einem Flächenbedarf größer 10 ha pro Betrieb, der wahrscheinlich zuerst Zulieferer im Niedriglohnsektor magisch anzieht. Wurden etwa präzise Analysen dazu durch Mutmaßungen ersetzt? Auch an der neuen Ansiedlungskette zwischen Göttingen – Sangerhausen – Halle wartet niemand auf den Späterwacher Nordhausen. Insofern entfällt der Grund, dass die LEG ihren Druck auf zögernde oder nichtverkaufswillige Grundstücksbesitzer durch Beteiligung an Kosten für Erschließung und Vorfinanzierungslasten erhöht.

Diese empfundene Enteignung wirkt nicht weniger belastend als eine gesetzlich entschiedene. Ebenso der völlig inkompetente Umgang mit neusten Daten zur Klimaentwicklung muss zwangsläufig zu fragwürdigen Prognosen möglicher Hochwässer und Wirkungen der Schutzmaßnahmen führen. Die Frage nach der Haftung für solche Schäden ging im „Prost“ der sich selbst Feiernden leider unter.
Dr. Horst Kox, Mitglied im Kreistag von Bündnis 90/Die Grünen
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Autor: nnz

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