Veto hatte Erfolg
Dienstag, 05. Mai 2009, 18:02 Uhr
Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) hatte sich in den letzten Wochen gegenüber der Bundesregierung vehement dafür eingesetzt, die Ist-Besteuerung auch über das Jahr 2009 hinaus beizubehalten. Und hatte Erfolg...
Es handelt sich dabei um eine Sonderregelung für die neuen Bundesländer, wonach die Umsatzsteuer erst fällig wird, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen sei dies ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Liquidität, so die Argumentation vom Kreisgeschäftsführer des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft ( BVMW ) Volker Beiersdorf.
Der Unterschied zwischen Soll- und Ist-Besteuerung besteht darin, dass die Unternehmen bei der Soll-Besteuerung die Umsatzsteuer bereits nach der Rechnungslegung an das Finanzamt abführen müssten. Die Beendigung dieser Form der Besteuerung wäre kontraproduktiv, da der Thüringer Mittelstand aufgrund der Auftragsrückgänge und der gesamtbetriebswirtschaftlichen Situation in zusätzliche Schwierigkeiten käme. Bei der Ist-Besteuerung wird die Umsatzsteuer erst fällig, wenn diese auf dem Firmenkonto tatsächlich eingegangen ist. Diese Sonderregelung gilt jedoch nur für Unternehmer, die im Jahr 2008 nicht mehr als 500.000 Euro Umsatz realisiert haben.
Glücklicherweise hatte die Politik zu dieser Forderung ein Einsehen. Mit Freude haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Ist-Besteuerung vom Finanzausschuss des Bundesrates bis 2011 verlängert wurde. Das ist ein wichtiges Zeichen in schwieriger Zeit, so Beiersdorf.
Autor: nnz/knEs handelt sich dabei um eine Sonderregelung für die neuen Bundesländer, wonach die Umsatzsteuer erst fällig wird, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen sei dies ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Liquidität, so die Argumentation vom Kreisgeschäftsführer des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft ( BVMW ) Volker Beiersdorf.
Der Unterschied zwischen Soll- und Ist-Besteuerung besteht darin, dass die Unternehmen bei der Soll-Besteuerung die Umsatzsteuer bereits nach der Rechnungslegung an das Finanzamt abführen müssten. Die Beendigung dieser Form der Besteuerung wäre kontraproduktiv, da der Thüringer Mittelstand aufgrund der Auftragsrückgänge und der gesamtbetriebswirtschaftlichen Situation in zusätzliche Schwierigkeiten käme. Bei der Ist-Besteuerung wird die Umsatzsteuer erst fällig, wenn diese auf dem Firmenkonto tatsächlich eingegangen ist. Diese Sonderregelung gilt jedoch nur für Unternehmer, die im Jahr 2008 nicht mehr als 500.000 Euro Umsatz realisiert haben.
Glücklicherweise hatte die Politik zu dieser Forderung ein Einsehen. Mit Freude haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Ist-Besteuerung vom Finanzausschuss des Bundesrates bis 2011 verlängert wurde. Das ist ein wichtiges Zeichen in schwieriger Zeit, so Beiersdorf.
