Zur Begutachtung freigegeben
Dienstag, 12. Mai 2009, 12:47 Uhr
Es sind Formalien, die jedoch – bei genauerer Betrachtung - für Betroffene ziemliche Auswirkungen haben können: Bebauungspläne. Jetzt liegt wieder einer aus. Im Rathaus...
Im Flur des Amtes für Wirtschaftsförderung und Stadtplanung der Stadtverwaltung kann der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 103 Darrweg-Nord ab sofort bis einschließlich 12. Juni zu den Öffnungszeiten eingesehen werden. Dort kann jedermann seine Stellungnahme zum Bebauungsplan abgeben. Das Amt befindet sich im historischen Rathaus.
Das sagte jetzt Reinhard Koch vom Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtplanung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 103 "Darrweg-Nord" umfasst den Bereich nördlich des Darrweges bis zu den Gleisen der Deutschen Bahn und von der Straße Hinter der alten Mühle bis zur Robert-Blum-Straße.
Mit der in den letzten Jahren erfolgten Nutzung und Belegung des Gewerbe- und Industriegebietes Darrweg-Nord und dem Abriss von Wohngebäuden zwischen der Robert-Blum-Straße und der Friedrich-List-Straße und im Bereich des Gutsweges entsprechen die Festsetzungen des aktuellen Bebauungsplans nicht mehr dem derzeitigen Bestand und den städtebaulichen Zielen der Stadt Nordhausen, so Koch.
So sollen für den bisher nicht überplanten Teilbereich des Gutsweges und den Bereich zwischen der Robert-Blum-Straße und der Friedrich-List-Straße als Nutzung Gewerbe- und Industriegebiete festgesetzt werden. Die Mischgebietsfestsetzung wird somit auch umgewandelt. Durch diese Maßnahme sollen auch die Voraussetzungen zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben verbessert werden. Außerdem sind mit der vorhandenen und geplanten Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben die flächenbezogenen Schallleistungspegel neu zu ermitteln und festzusetzen, sagte der Stadtplaner.
Autor: nnzIm Flur des Amtes für Wirtschaftsförderung und Stadtplanung der Stadtverwaltung kann der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 103 Darrweg-Nord ab sofort bis einschließlich 12. Juni zu den Öffnungszeiten eingesehen werden. Dort kann jedermann seine Stellungnahme zum Bebauungsplan abgeben. Das Amt befindet sich im historischen Rathaus.
Das sagte jetzt Reinhard Koch vom Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtplanung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 103 "Darrweg-Nord" umfasst den Bereich nördlich des Darrweges bis zu den Gleisen der Deutschen Bahn und von der Straße Hinter der alten Mühle bis zur Robert-Blum-Straße.
Mit der in den letzten Jahren erfolgten Nutzung und Belegung des Gewerbe- und Industriegebietes Darrweg-Nord und dem Abriss von Wohngebäuden zwischen der Robert-Blum-Straße und der Friedrich-List-Straße und im Bereich des Gutsweges entsprechen die Festsetzungen des aktuellen Bebauungsplans nicht mehr dem derzeitigen Bestand und den städtebaulichen Zielen der Stadt Nordhausen, so Koch.
So sollen für den bisher nicht überplanten Teilbereich des Gutsweges und den Bereich zwischen der Robert-Blum-Straße und der Friedrich-List-Straße als Nutzung Gewerbe- und Industriegebiete festgesetzt werden. Die Mischgebietsfestsetzung wird somit auch umgewandelt. Durch diese Maßnahme sollen auch die Voraussetzungen zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben verbessert werden. Außerdem sind mit der vorhandenen und geplanten Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben die flächenbezogenen Schallleistungspegel neu zu ermitteln und festzusetzen, sagte der Stadtplaner.
