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Richter Kropp: Der Sheriff von Sondershausen

Montag, 24. August 2009, 08:49 Uhr
In Thüringen sorgt man sich, dass es zu wenige Polizeibeamte gibt. Doch in Sondershausen ist die Sorge darüber etwas kleiner, denn es gibt hier einen Sheriff im Stadtgebiet. Dieser ist allerdings von keiner Institution ernannt, er übt sein Amt quasi ehrenamtlich aus, ohne Sold und Lohn...


Am 19. September des vergangenen Jahres hatte der 68jährige Rentner in der Kreisstadt wieder seinen großen Auftritt. Zwischen 17.30 Uhr und 18.00 Uhr hatte sich der später Geschädigte auf einem Behindertenparkplatz der Firma Kaufland in Sondershausen gestellt. Nachdem der Sheriff zunächst ein anderes, auch auf einem Behindertenparkplatz abgestelltes Fahrzeug, mit einem versierten Blick durch die Frontscheibe kontrollierte, ob alles seine Ordnung habe, wandte er sich nun dem Fahrzeug des Geschädigten zu. Kein Behindertenausweis – kein Sonderparkrecht.

Damit dies der Falschparker auch merke, zog der Sheriff mit einem spitzen Gegenstand in das abgestellte Auto einen tiefen Kratzer quer über beide Türen der Fahrerseite. Schaden: 1.621 Euro. Dies war der Staatsanwaltschaft Mühlhausen ein Strafbefehl in Höhe von 625 Euro wert, wogegen der Sheriff Einspruch einlegte. Vor Amtsrichter Gerald Fierenz leugnete der Angeklagte zunächst die Tat, ihm seien neben dem geschädigten PKW Plastikflaschen heruntergefallen. Er habe das Auto nicht zerkratzt, so seine Einlassung vor Gericht.

Jedoch war der Sheriff bei seinem Treiben von zwei Zeugen aus einem gegenüber parkenden Fahrzeug heraus gesehen worden. Man hat das Kratzen vernommen und die Lackspäne zu Boden fallen sehen, als der Sheriff alleine am PKW vorbeilief.

Unter dem Druck dieser Zeugenaussagen nahm der Angeklagte seinen Einspruch zurück. Das Verfahren ist nunmehr rechtskräftig geworden. Der Sheriff hat nicht nur die Geldstrafe und die Verfahrenskosten vor Gericht zu zahlen. Auch der Geschädigte wird sich zur Schadensregulierung an ihn wenden. Geheimnis des Täters wird es bleiben, warum er meint, eine solche Bagatelltat mit einem solch schweren Schaden ahnden zu müssen.

Es war nicht das einzige Verfahren dieser Art vor Gericht in letzter Zeit. Vor kurzem hatte ein Rentner in Bad Frankenhausen mit der Auto auf die Haube eines PKW geschlagen, weil es ihm nicht passte, wie dieser parkte. Auch hier nahm der Angeklagte seinen Einspruch vor Gericht zurück. Die Bürger im Kyffhäuserkreis brauchen solche privaten Sheriffs nicht, sie haben genügende und fähige Polizeibeamte, die für Recht und Ordnung sorgen können.
Autor: nnz

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