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Prämie ist voller Erfolg

Freitag, 04. September 2009, 14:36 Uhr
Allein in diesem Halbjahr hat die Beratungsstelle Nordhausen in der Kreisvolkshochschule, Grimmelallee 60, bereits über 80 Prämiengutscheine an Interessenten ausgegeben. Damit entwickelt sich die Bildungsprämie der Bundesregierung zu einem wirkungsvollen Förderinstrument für individuelle, berufliche Fortbildung...


Im Gegensatz zur „Abwrackprämie“ seien bisher auch keinerlei negative Nebenwirkungen auszumachen, so der Direktor der Kreisvolkshochschulen Gerhard Tölle. Wer sich beruflich weiterbilden will, sollte unbedingt prüfen, ob er einen Anspruch auf die Bildungsprämie hat. Die Ausgabe von Gutscheinen erfogt unkompliziert und schnell in einem Beratungsgespräch in der Volkshochschule. Gefördert werden Beschäftigte mit einem zu versteuerndem Einkommen unter 20.000 Euro (allein) bzw. 40.000 Euro (zusammen versteuert). Die Kursgebühren können in den meisten Fällen um die Hälfte reduziert werden.

Sehr viele Kurse sind förderfähig, allerdings muss die Bildungsprämie vor dem Lehrgangsbeginn beantragt werden. Eingelöst werden können die Gutscheine auch in der Kreisvolkshochschule, zum Beipsiel für folgende Veranstaltungen, die im September starten:
  • alle noch beginnenden Sprach- und EDV-Kurse,
  • Schreiben am Computer (Beginn: 21.09.),
  • Buchführung Grundkurs (Beginn: 22.09.) und Aufbaukurs (Beginn: 21.09.),
  • Grundlagen Recht und Finanzen (Beginn: 21.09.),
  • Kosten- und Leistungsrechnung (Beginn: 09.09.),
  • Bilanzierung (Beginn: 26.09.), Betriebliches Steuerrecht (Beginn: 16.09.),
  • EDV-Finanzbuchhaltung mit LEXWARE bzw. DATEV (Beginn: 26.09.),
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung – Theorie und EDV (Beginn: 30.09.) oder die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO (Beginn: 30.09.)

Förderbar sind auch entsprechende berufliche Fortbildungskurse in den Außenstellen der Kreisvolkshochschule und bei anderen Bildungseinrichtungen. Weitere Informationen gibt es auch unter Telefon 03631/6 09 10 und unter www.vhs-nordhausen.de, wo auch das komplette Kursangebot zu finden ist.
Autor: nnz/kn

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