nnz-Forum: Klatsche für Merkel und Co.
Mittwoch, 10. Februar 2010, 12:19 Uhr
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen beschäftigt sich ein Leser de nnz im Forum und hat wieder eine Karikatur parat...
Nun ist es da, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es ist, wie nicht anders zu erwarten, eine Blamage für Merkel und ihren Hofstaat. Was am meisten an dem Urteil auffällt, sind die Kommentare der einzelnen Parteien.
Ich verstehe ja vieles, aber dass sich eine Partei, wie die SPD oder die Grünen so weit aus dem Fenster hängen, ist mir unverständlich. Waren es nicht gerade diese beiden Parteien, die das Hartz- IV-Gesetz erfunden haben? Haben sie nicht unter Schröder die Niedriglöhne und die Ein-Euro-Jobs eingeführt? Damit haben sie doch erst die Grundlagen für das heutige Durcheinander gelegt.
Diesen Maßnahmen haben es erst ermöglicht, die Löhne dermaßen zu drücken, dass heute manche Alg-II-Familie ein höheres Einkommen hat als viele Working-Poor-Familien. Die Antwort der Anwälte der herrschenden Klasse lautet natürlich: Wir müssen das Alg-II senken, damit sich Arbeit wieder lohnt! Das ist eine wirklich zynische Schlussfolgerung der Nieten in Nadelstreifen. Das Schlimmste aber ist, dass diese Argumentation bei der Klasse der Skandalblatt-Leser und Werbe-Kanal-Glotzer auch noch auf fruchtbaren Boden fällt.
So haben es Leute wie Koch oder jüngst wieder Merz sehr leicht, Deutschlands (dumm gemachte) Arme gegeneinander aufzuhetzen. Herr Merz verlangt wieder einmal, die Bezüge der Alg-II- Empfänger auf 132 Euro zu kürzen.
Vor ein paar Tagen fiel mir im Archiv die Nordhäuser Volkszeitung vom 14.01.1932 in die Hände. Darin fand ich einen Speisezettel für Erwerbslose, darauf ist genau aufgeschlüsselt, was sie essen können und was es kostet. Ich will hier nicht den ganzen Speiseplan wiedergegeben. Nur so viel sei gesagt: Dem Erwerbslosen gestand man 1,81 Reichsmark pro Tag zu. Hierzu muss auch erwähnt werden, dass eine Reichsmark 1932 einen Gegenwert von 3,95 Euro hatte und 1936 entsprach der Wert sogar 4,26 Euro!
Wenn man der Argumentation von Merz folgt – er verlangt bekanntlich 132 Euro für den Monat – dann kommt man auf 4,40 Euro pro Tag. Ich habe hier 30 Tage für den Monat zu Grunde gelegt. Der Führer hätte seinen Arbeitslosen also umgerechnet 7,71 Euro pro Tag zugebilligt also 3,31 Euro mehr als Merz & Co. Man sollte zwar einen Demokraten nicht mit einem Diktator vergleichen, auch waren die Lebensumstände 1936 ganz anders als heute, aber eine solche Gegenüberstellung sollte doch einmal zum Nachdenken anregen.
Besonders verwerflich finde ich allerdings, dass man den Gesetzgebern eine Frist von fast einen Jahr gegeben hat, um diese Missstände abzuschaffen. Wie schnell und großzügig war man doch bei der Rettung der Banken, also des Vermögens der Reichen und Superreichen! Ich vermute mal, dass die Regierenden das Jahr nutzen und überlegen, wie sie die Verfassung ändern können, damit sie NICHT zahlen müssen.
Das wäre gewiss nicht das erste Mal. Erinnert sei hier an Schröder, als es um die Rentenanpassung West-Ost ging. Um nicht zu zahlen, hat man kurzerhand die Verfassung geändert. Und so einen Schritt traue ich den gegenwärtig Regierenden allemal zu. Und bei jeder Sauerei – die SPD ist bekanntlich immer dabei!
Man sollte also nicht zu viel Hoffnung in das Urteil legen, denn wie man den ersten Stellungsnahmen entnehmen kann, sind die Regierenden der Meinung, das Urteil müsse nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung der Regelsätze führen. Und das glaube ich der Regierung aufs Wort! Sie basteln eher am Grundgesetz herum und machen es passend für die jetzigen oder noch niedrigere Alg-II-Sätze. Auch die Einführung des FDP-Bürgergelds wäre eine ausgebuffte Alternative.
Harald Buntfuß, Nordhausen
Nun ist es da, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es ist, wie nicht anders zu erwarten, eine Blamage für Merkel und ihren Hofstaat. Was am meisten an dem Urteil auffällt, sind die Kommentare der einzelnen Parteien.
Ich verstehe ja vieles, aber dass sich eine Partei, wie die SPD oder die Grünen so weit aus dem Fenster hängen, ist mir unverständlich. Waren es nicht gerade diese beiden Parteien, die das Hartz- IV-Gesetz erfunden haben? Haben sie nicht unter Schröder die Niedriglöhne und die Ein-Euro-Jobs eingeführt? Damit haben sie doch erst die Grundlagen für das heutige Durcheinander gelegt.
Diesen Maßnahmen haben es erst ermöglicht, die Löhne dermaßen zu drücken, dass heute manche Alg-II-Familie ein höheres Einkommen hat als viele Working-Poor-Familien. Die Antwort der Anwälte der herrschenden Klasse lautet natürlich: Wir müssen das Alg-II senken, damit sich Arbeit wieder lohnt! Das ist eine wirklich zynische Schlussfolgerung der Nieten in Nadelstreifen. Das Schlimmste aber ist, dass diese Argumentation bei der Klasse der Skandalblatt-Leser und Werbe-Kanal-Glotzer auch noch auf fruchtbaren Boden fällt.
So haben es Leute wie Koch oder jüngst wieder Merz sehr leicht, Deutschlands (dumm gemachte) Arme gegeneinander aufzuhetzen. Herr Merz verlangt wieder einmal, die Bezüge der Alg-II- Empfänger auf 132 Euro zu kürzen.
Vor ein paar Tagen fiel mir im Archiv die Nordhäuser Volkszeitung vom 14.01.1932 in die Hände. Darin fand ich einen Speisezettel für Erwerbslose, darauf ist genau aufgeschlüsselt, was sie essen können und was es kostet. Ich will hier nicht den ganzen Speiseplan wiedergegeben. Nur so viel sei gesagt: Dem Erwerbslosen gestand man 1,81 Reichsmark pro Tag zu. Hierzu muss auch erwähnt werden, dass eine Reichsmark 1932 einen Gegenwert von 3,95 Euro hatte und 1936 entsprach der Wert sogar 4,26 Euro!
Wenn man der Argumentation von Merz folgt – er verlangt bekanntlich 132 Euro für den Monat – dann kommt man auf 4,40 Euro pro Tag. Ich habe hier 30 Tage für den Monat zu Grunde gelegt. Der Führer hätte seinen Arbeitslosen also umgerechnet 7,71 Euro pro Tag zugebilligt also 3,31 Euro mehr als Merz & Co. Man sollte zwar einen Demokraten nicht mit einem Diktator vergleichen, auch waren die Lebensumstände 1936 ganz anders als heute, aber eine solche Gegenüberstellung sollte doch einmal zum Nachdenken anregen.
Besonders verwerflich finde ich allerdings, dass man den Gesetzgebern eine Frist von fast einen Jahr gegeben hat, um diese Missstände abzuschaffen. Wie schnell und großzügig war man doch bei der Rettung der Banken, also des Vermögens der Reichen und Superreichen! Ich vermute mal, dass die Regierenden das Jahr nutzen und überlegen, wie sie die Verfassung ändern können, damit sie NICHT zahlen müssen.
Das wäre gewiss nicht das erste Mal. Erinnert sei hier an Schröder, als es um die Rentenanpassung West-Ost ging. Um nicht zu zahlen, hat man kurzerhand die Verfassung geändert. Und so einen Schritt traue ich den gegenwärtig Regierenden allemal zu. Und bei jeder Sauerei – die SPD ist bekanntlich immer dabei!
Man sollte also nicht zu viel Hoffnung in das Urteil legen, denn wie man den ersten Stellungsnahmen entnehmen kann, sind die Regierenden der Meinung, das Urteil müsse nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung der Regelsätze führen. Und das glaube ich der Regierung aufs Wort! Sie basteln eher am Grundgesetz herum und machen es passend für die jetzigen oder noch niedrigere Alg-II-Sätze. Auch die Einführung des FDP-Bürgergelds wäre eine ausgebuffte Alternative.
Harald Buntfuß, Nordhausen
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnzDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.

