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Internetabzocke aus Thüringen

Mittwoch, 02. Juni 2010, 10:09 Uhr
Verbraucher werden gegenwärtig massenhaft mit Geldforderungen der Firma Webtains GmbH aus Eisenach konfrontiert. Die Masche der Internet-Abzocke ist bei weitem nicht neu, aber immer noch erfolgreich...


Verbraucher werden auf bestimmten Internetseiten zur Eingabe ihrer Adressdaten aufgefordert. Anschließend flattern Briefe ins Haus, in denen behauptet wird, dass die Verbraucher einen Zweijahresvertrag eingegangen wären und im Gegenzug 96 Euro pro Jahr, also insgesamt 192 Euro, zahlen sollen. Durch Mahnungen und Drohungen, an denen auch Rechtsanwälte und Inkassobüros beteiligt sind, wird massiv Druck auf die Betroffenen ausgeübt.

Die Verbraucherzentrale Thüringen rät dringend von der Zahlung ab. „Es fehlt hier an der Willenserklärung der Verbraucher“, so Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen. „Wenn die Verbraucher gewusst hätten, dass es so viel Geld kosten soll, hätten sie sich dort nicht angemeldet. Schließlich bekommt man Routenplaner oder Kochrezepte woanders kostenlos. Die Preise sind im „Kleingedruckten“, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), versteckt. Auch die Rechtsprechung sieht hier keine Zahlungspflicht für die Verbraucher.“ Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt in diesem Zusammenhang u.a. vor folgenden Internetseiten:
  • www.routenplaner.de
  • www.routenplaner-service.de
  • www.kochrezepte-sammlung.de
  • www.songtexte-24.de
  • www.gedichte-download.de
Was können Verbraucher tun, um den Betreibern solcher Internetseiten das Handwerk zu legen?
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
  • Schreiben Sie an die Bank oder Sparkasse, an die das Geld überwiesen werden soll.
  • Äußern Sie den Verdacht, dass über das Konto illegale Beträge fließen.
  • Appellieren Sie an die Bank, das Konto zu kündigen und das eingegangene Geld an die Absender zurück zu überweisen.
  • Beschweren Sie sich über das kooperierende Geldinstitut bei der Banken- und Versicherungsaufsicht.
  • Beschweren Sie sich über die kooperierenden Rechtsanwälte und Inkassounternehmen bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer bzw. beim Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen.
Autor: nnz/kn

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