Geschützte Konten
Montag, 12. Juli 2010, 15:34 Uhr
Seit dem 1. Juli dieses Jahres sind neue Regelungen zum Pfändungsschutz für Girokonten in Kraft getreten. Darauf weist die Geschäftsleitung der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) hin. Alle Banken im Landkreis Nordhausen bieten inzwischen diesen Service an...
Ohne besondere Umstände werden die bisherigen Girokonten in so genannte Pfändungsschutz-Konten (P-Konten) umgewandelt. Dabei ist zu beachten, dass in Bedarfsgemeinschaften jede Person ein solches Konto zu führen hat. Pro Person kann dazu nur ein P-Konto eingerichtet werden. Das Führen mehrerer P-Konten ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Allerdings sollten die Kunden der ARGE mit dem Anlegen solcher Konten nichts überstürzen. Handeln sollten die, die von einer Pfändung bedroht sind. Die Umwandlung in ein P-Konto kann auch dann beantragt werden, wenn für das bestehende Girokonto bereits Pfändungen zugestellt sind. Hierfür sollte jedoch eine Frist von vier Wochen eingehalten werden, erläutert Hans-Georg Müller, der Geschäftsführer der ARGE. Auch sollten die unterschiedlichen Kontoführungsgebühren der einzelnen Geldinstitute beachtet werden.
Die Banken und Sparkassen im Landkreis Nordhausen haben laut Gesetzgeber drei Arbeitstage Zeit, um die Umstellung eines bisherigen Girokontos auf ein P-Konto zu realisieren. Wird das P-Konto gepfändet, so erhält der Kontoinhaber einen automatischen Pfändungsschutz in Höhe eines Grundfreibetrages von derzeit 985,15 Euro je Monat. Allerdings müssen die P-Konten ständig als Guthaben geführt werden.
Der Grundfreibetrag erhöht sich automatisch bei bestehenden Unterhaltspflichten. Besteht eine Unterhaltspflicht, dann erhöht der Freibetrag sich auf 1.355,91 Euro, bei zwei Unterhaltspflichten auf 1.562,47 Euro.
Autor: nnzOhne besondere Umstände werden die bisherigen Girokonten in so genannte Pfändungsschutz-Konten (P-Konten) umgewandelt. Dabei ist zu beachten, dass in Bedarfsgemeinschaften jede Person ein solches Konto zu führen hat. Pro Person kann dazu nur ein P-Konto eingerichtet werden. Das Führen mehrerer P-Konten ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Allerdings sollten die Kunden der ARGE mit dem Anlegen solcher Konten nichts überstürzen. Handeln sollten die, die von einer Pfändung bedroht sind. Die Umwandlung in ein P-Konto kann auch dann beantragt werden, wenn für das bestehende Girokonto bereits Pfändungen zugestellt sind. Hierfür sollte jedoch eine Frist von vier Wochen eingehalten werden, erläutert Hans-Georg Müller, der Geschäftsführer der ARGE. Auch sollten die unterschiedlichen Kontoführungsgebühren der einzelnen Geldinstitute beachtet werden.
Die Banken und Sparkassen im Landkreis Nordhausen haben laut Gesetzgeber drei Arbeitstage Zeit, um die Umstellung eines bisherigen Girokontos auf ein P-Konto zu realisieren. Wird das P-Konto gepfändet, so erhält der Kontoinhaber einen automatischen Pfändungsschutz in Höhe eines Grundfreibetrages von derzeit 985,15 Euro je Monat. Allerdings müssen die P-Konten ständig als Guthaben geführt werden.
Der Grundfreibetrag erhöht sich automatisch bei bestehenden Unterhaltspflichten. Besteht eine Unterhaltspflicht, dann erhöht der Freibetrag sich auf 1.355,91 Euro, bei zwei Unterhaltspflichten auf 1.562,47 Euro.
