Neuerungen beim Thüringer Erziehungsgeld
Dienstag, 20. Juli 2010, 16:11 Uhr
Das neue Thüringer Erziehungsgeld tritt ab 1. August.2010 in Kraft und wird auf Antrag, zukünftig als Anschlussleistung an das Bundeselterngeld, ohne Einkommensprüfung, den Betreuenden gewährt. Das teilt jetzt die Elterngeldstelle bei der Stadtverwaltung mit und verweist auf Neuerungen...
Dabei gibt es folgende Neuerungen: Kinder, die ab dem 01.08.2009 geboren sind, sind ab dem 13. bzw. 15. Lebensmonat für die Dauer von höchstens 12 Monaten anspruchsberechtigt. Kinder, die zwischen dem 01.08.2008 und dem 31.07.2009 geboren sind, sind frühestens ab dem 01. August 2010, für die Dauer von höchstens 12 Monaten, anspruchsberechtigt. Bei Kindern, die zwischen dem 01.08.2007 und dem 31.07.2008 geboren sind, ändern sich die Anspruchsvoraussetzungen.
Die Höhe des Erziehungsgeldes ist nach der Kinderzahl gestaffelt und beträgt monatlich bei häuslicher Betreuung für das 1. Kind 150 Euro, für das 2. Kind 200 Euro, für das 3. Kind 250 Euro und 300 Euro für das 4.- und weitere Kinder.
Wird das Kind in einer Kindertageseinrichtung nicht mehr als 5 Stunden täglich betreut, verringert sich der Anspruch um 75 €. Bei einer Ganztagsbetreuung des 1. Kindes besteht kein Anspruch auf das Thüringer Erziehungsgeld. Ab dem 2. Kind stehen den Eltern 50 Euro-, bei dem 3. Kind 100 Euro- und beim vierten und jedem weiteren Kind 150 Euro, trotz Betreuung, zu.
Den Antrag und Antworten auf Fragen bekommen Antragssteller im Zimmer 109 im Nordhäuser bei der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Biedermann, die telefonisch über die Nummer (03631) 696 243 zu erreichen ist zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung oder im Internet unter www.nordhausen.de.
Zur Beantragung muss der Nachweis über die Früherkennungsuntersuchung U6 des Kindes, der Bundeselterngeld- und Kindergeldbescheid vorgelegt werden.
Nachzureichende Unterlagen können außerhalb der Öffnungszeiten per Fax 03631/696 844 oder per E-Mail lerzg@nordhausen.de an die Stadtverwaltung gesendet werden oder in die vorhandenen Briefkästen der Stadtverwaltung eingeworfen werden.
Autor: nnzDabei gibt es folgende Neuerungen: Kinder, die ab dem 01.08.2009 geboren sind, sind ab dem 13. bzw. 15. Lebensmonat für die Dauer von höchstens 12 Monaten anspruchsberechtigt. Kinder, die zwischen dem 01.08.2008 und dem 31.07.2009 geboren sind, sind frühestens ab dem 01. August 2010, für die Dauer von höchstens 12 Monaten, anspruchsberechtigt. Bei Kindern, die zwischen dem 01.08.2007 und dem 31.07.2008 geboren sind, ändern sich die Anspruchsvoraussetzungen.
Die Höhe des Erziehungsgeldes ist nach der Kinderzahl gestaffelt und beträgt monatlich bei häuslicher Betreuung für das 1. Kind 150 Euro, für das 2. Kind 200 Euro, für das 3. Kind 250 Euro und 300 Euro für das 4.- und weitere Kinder.
Wird das Kind in einer Kindertageseinrichtung nicht mehr als 5 Stunden täglich betreut, verringert sich der Anspruch um 75 €. Bei einer Ganztagsbetreuung des 1. Kindes besteht kein Anspruch auf das Thüringer Erziehungsgeld. Ab dem 2. Kind stehen den Eltern 50 Euro-, bei dem 3. Kind 100 Euro- und beim vierten und jedem weiteren Kind 150 Euro, trotz Betreuung, zu.
Den Antrag und Antworten auf Fragen bekommen Antragssteller im Zimmer 109 im Nordhäuser bei der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Biedermann, die telefonisch über die Nummer (03631) 696 243 zu erreichen ist zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung oder im Internet unter www.nordhausen.de.
Zur Beantragung muss der Nachweis über die Früherkennungsuntersuchung U6 des Kindes, der Bundeselterngeld- und Kindergeldbescheid vorgelegt werden.
Nachzureichende Unterlagen können außerhalb der Öffnungszeiten per Fax 03631/696 844 oder per E-Mail lerzg@nordhausen.de an die Stadtverwaltung gesendet werden oder in die vorhandenen Briefkästen der Stadtverwaltung eingeworfen werden.
