Zwei Nachrichten
Freitag, 17. Dezember 2010, 14:51 Uhr
In punkto Parken gibt es aus dem Nordhäuser Rathaus zwei Meldungen - eine gute und eine... Wir haben die Einzelheiten...
Die Parkscheinautomaten im Nordhäuser Stadtgebiet sind ab dem 21. Dezember bis zum 3. Januar außer Betrieb. In Bereichen, in denen Parkscheinpflicht besteht, muss allerdings die Parkuhr ausgelegt werden. Zum 1. Januar des kommenden Jahres wird es Änderungen bei der Benutzung einiger Parkplätze geben.
So wird – entsprechend eines Beschlusses des Nordhäuser Stadtrats zur neuen Parkraumkonzeption - in folgenden Bereichen die gebührenpflichtige Bewirtschaftung von Stellflächen mittels Parkscheinautomaten erweitert: an der Wallrothstraße – gegenüber IHK, in der Rudolf-Breitscheid-Straße gegenüber dem Amtsgericht sowie am Platz der Gewerkschaften.
Da der Parkraum in der Innenstadt nur begrenzt vorhanden ist, soll mit Hilfe der neuen Konzeption dieser weiter bewirtschaftet werden, um verschiedenen Nutzern das Parken zu ermöglichen. Den Einkaufs-, Besucher- und Wirtschaftsverkehr sowie den Anwohnern soll in der Innenstadt ein geeigneter Parkplatz zur Verfügung gestellt werden.
Innerhalb der Stadt gibt es Wohngebiete, in denen die Vermieterparkplätze für die Bewohner nicht ausreichen und somit ein Teil der Fahrzeuge auf den öffentlichen Anliegerstraße geparkt werden. Hier soll das Bewohnerparken mit der zeitlichen Bewirtschaftung kombiniert werden, da die Wohngebiete auch von Besuchern, Handwerkern und vom Lieferverkehr aufgesucht werden. Vorrang hat jedoch die Regelung des Bewohnerparkens.
Sollten Einwohner von Nordhausen noch im Besitz eines alten dunkelblauen Behindertenparkausweises sein, sollten sich diese umgehend an das Ordnungsamt der Stadt Nordhausen, Telefon: 696 530, wenden, um rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen hellblauen EU-Parkausweis zu beantragen. Grundsätzlich hat sich an den Voraussetzungen für die Berechtigung nichts geändert.
Nicht von der Umstellung betroffen sind die orangefarbenen Parkausweise. Diese beruhen auf einer bundesinternen Sonderregelung und gelten entsprechend der eingetragenen Geltungsdauer weiter fort.
Den EU-einheitlichen Parkausweis erkennen neben den EU-Mitgliedsstaaten noch eine Reihe weiterer Länder an. Hierzu gehören Albanien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Serbien, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Norwegen, Russland, Schweiz, Türkei, Ukraine und Weißrussland.
Zur Verwirklichung einheitlicher Lebensverhältnisse sowie zur Verbesserung der Mobilität von behinderten Menschen hat die EU im Jahr 2000 einen für alle Mitgliedsstaaten verbindlichen neuen Parkausweis geschaffen. Um die Vielzahl der im Umlauf befindlichen nationalen Behindertenparkausweise umzustellen, wurde eine zehnjährige Übergangsfrist für die alten Parkausweise festgelegt.
Autor: nnzDie Parkscheinautomaten im Nordhäuser Stadtgebiet sind ab dem 21. Dezember bis zum 3. Januar außer Betrieb. In Bereichen, in denen Parkscheinpflicht besteht, muss allerdings die Parkuhr ausgelegt werden. Zum 1. Januar des kommenden Jahres wird es Änderungen bei der Benutzung einiger Parkplätze geben.
So wird – entsprechend eines Beschlusses des Nordhäuser Stadtrats zur neuen Parkraumkonzeption - in folgenden Bereichen die gebührenpflichtige Bewirtschaftung von Stellflächen mittels Parkscheinautomaten erweitert: an der Wallrothstraße – gegenüber IHK, in der Rudolf-Breitscheid-Straße gegenüber dem Amtsgericht sowie am Platz der Gewerkschaften.
Da der Parkraum in der Innenstadt nur begrenzt vorhanden ist, soll mit Hilfe der neuen Konzeption dieser weiter bewirtschaftet werden, um verschiedenen Nutzern das Parken zu ermöglichen. Den Einkaufs-, Besucher- und Wirtschaftsverkehr sowie den Anwohnern soll in der Innenstadt ein geeigneter Parkplatz zur Verfügung gestellt werden.
Innerhalb der Stadt gibt es Wohngebiete, in denen die Vermieterparkplätze für die Bewohner nicht ausreichen und somit ein Teil der Fahrzeuge auf den öffentlichen Anliegerstraße geparkt werden. Hier soll das Bewohnerparken mit der zeitlichen Bewirtschaftung kombiniert werden, da die Wohngebiete auch von Besuchern, Handwerkern und vom Lieferverkehr aufgesucht werden. Vorrang hat jedoch die Regelung des Bewohnerparkens.
Gültigkeit bis 31. Dezember
Mit Einführung des EU-einheitlichen Behindertenparkausweises verlieren nach einer Übergangsfrist die alten blauen Behindertenparkausweise (siehe Bild: dunkelblau mit Rollstuhlfahrersymbol) am 31. Dezember ihre Gültigkeit. Sie sind dann insbesondere nicht mehr als Nachweis für die Berechtigung zur Benutzung der besonders gekennzeichneten Behindertenparkplätze (Zeichen 314/315 StVZO mit ZZ 1044-10) oder zur Inanspruchnahme der sonstigen durch Ausnahmegenehmigung geregelten Rechte geeignet.Sollten Einwohner von Nordhausen noch im Besitz eines alten dunkelblauen Behindertenparkausweises sein, sollten sich diese umgehend an das Ordnungsamt der Stadt Nordhausen, Telefon: 696 530, wenden, um rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen hellblauen EU-Parkausweis zu beantragen. Grundsätzlich hat sich an den Voraussetzungen für die Berechtigung nichts geändert.
Nicht von der Umstellung betroffen sind die orangefarbenen Parkausweise. Diese beruhen auf einer bundesinternen Sonderregelung und gelten entsprechend der eingetragenen Geltungsdauer weiter fort.
Den EU-einheitlichen Parkausweis erkennen neben den EU-Mitgliedsstaaten noch eine Reihe weiterer Länder an. Hierzu gehören Albanien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Serbien, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Norwegen, Russland, Schweiz, Türkei, Ukraine und Weißrussland.
Zur Verwirklichung einheitlicher Lebensverhältnisse sowie zur Verbesserung der Mobilität von behinderten Menschen hat die EU im Jahr 2000 einen für alle Mitgliedsstaaten verbindlichen neuen Parkausweis geschaffen. Um die Vielzahl der im Umlauf befindlichen nationalen Behindertenparkausweise umzustellen, wurde eine zehnjährige Übergangsfrist für die alten Parkausweise festgelegt.
