nnz-Forum: Kein Recht auf Hilfe?
Donnerstag, 27. Januar 2011, 07:01 Uhr
Sollen Hartz-IV-Empfänger künftig keinen Anspruch mehr auf Prozesskostenbeihilfe haben. Mit dieser Frage setzt sich ein Leser der nnz auseinander...
Genau so könnte man die Aussage von den Nordhäuser Sozialgerichtsdirektor Jürgen Fuchs auslegen, oder? Wie sagte er doch in einen Interview: Solange Hartz-IV-Empfänger fast immer Prozesskostenhilfe bekommen, ist keine Eindämmung der Klagen in Sicht. Was soll man davon halten. Soll das heißen, dass die Hartz-IV-Empfänger auf das ihnen gesetzlich zustehende Geld verzichten sollen?
Da gibt es einen Anwalt aus Mühlhausen, der zieht für die Hartz-IV-Empfänger vor Gericht und hat eine Gewinnquote von 90 Prozent. Die Jobcenter müssen den Klägenr das vorenthaltene Geld nachzahlen. Nicht nur das, sie müssen auch noch für Anwalt und Gerichtskosten aufkommen. Dieses Geld, welches hier mit vollen Händen zum Fenster hinaus geworfen wird, fehlt dann den Bedürftigen. Und unsere schlauen Politiker stöhnen über zu hohe Sozialkosten, die zum großen Teil von den Jobcentern verursacht werden.
Nun denken unsere Regierenden darüber nach, wie sie den Hartz-IV-Empfänger den Weg zu den Sozialgerichten erschweren können. Wie sagte Herr Fuchs: Ein normaler Bürger würde für einen Euro kaum vor Gericht gehen. Ein normaler Bürger sicher nicht, aber denken sie mal an die vielen Politiker, die da sagen, dass ist mein Recht, dass Geld steht mir zu und deshalb will ich es haben,wenn nicht entscheidet das Gericht. (Ulla Schmidt). Lassen sie mich einmal spekulieren. Ein Hartz-IV-Empfänger soll auf einen Euro verzichten,bei dem wenigen was er hat. Auf was müsste dann ein Minister ohne zu murren verzichten, was glauben sie wieviel hunderte Euro das wären?
Wenn die Regierenden den Hartz-IV-Empfängern den Weg vor die Gerichte dermaßen erschweren wollen, muss man annehmen, sie unterstützen den Betrug. Oder wie soll man es sonst nennen? Herr Fuchs spricht von einen Euro pro Hartz-IV-Empfänger.
Nun machen wir mal ein kleines Zahlenspiel. Allein in Thüringen gibt es 219 231 Personen die Hartz-IV beziehen. Wenn jedem dieser Personen ein Euro fehlt ist das für den einzelnen nicht so schlimm, was ist schon ein Euro. Wobei man nicht vergessen darf, das es vom Gesetz nicht erlaubt ist. Rechnet man aber mit der oben genannten Zahl und das übers Jahr, dann spart Thüringen mal nur so nebenbei 2 630 772 Millionen Euro ein. Das wäre doch ein schöner Gewinn.
Gehen wir weiter. Deutschland hat 16 Länder mit den Stadtstaaten und es handelt sich nicht immer nur um einen Euro, der da fehlt. Da kann sich jeder selbst ausrechnen, was der Staat bei dieser nicht legalen Angelegenheit spart. Und so etwas tolerieren Viele unsere Politiker und zwar auf allen Ebenen. Solche Anwälte, wie jener aus Mühlhausen, ist den Regierenden natürlich ein Dorn im Auge.
Genau deshalb müssen die Bürger auf die Straße gehen und friedlich für ihr Recht zu kämpfen, denn es heißt Wer nicht kämpft, der hat schon verloren. Oder gehen sie zur Wahl und jagen sie durch ihr Kreuz an der richtigen Stelle, die Falschspieler zum Teufel.
Das kleine Sundhausen zeigt uns, welch eine Macht die Bürger haben,wenn sie nur den Mut haben, zu ihren Forderungen zu stehen. Etwas positives hat das ganze, durch die vielen Fehlentscheidungen haben die Jobcenter unbewusst Arbeitsplätze geschaffen. Der Anwalt hat inzwischen 19 Mitarbeiter und wie Herr Fuchs sagte, die Flut der Klagen kann man nicht eindämmen.
Harald Buntfuß, Nordhausen
Genau so könnte man die Aussage von den Nordhäuser Sozialgerichtsdirektor Jürgen Fuchs auslegen, oder? Wie sagte er doch in einen Interview: Solange Hartz-IV-Empfänger fast immer Prozesskostenhilfe bekommen, ist keine Eindämmung der Klagen in Sicht. Was soll man davon halten. Soll das heißen, dass die Hartz-IV-Empfänger auf das ihnen gesetzlich zustehende Geld verzichten sollen?
Da gibt es einen Anwalt aus Mühlhausen, der zieht für die Hartz-IV-Empfänger vor Gericht und hat eine Gewinnquote von 90 Prozent. Die Jobcenter müssen den Klägenr das vorenthaltene Geld nachzahlen. Nicht nur das, sie müssen auch noch für Anwalt und Gerichtskosten aufkommen. Dieses Geld, welches hier mit vollen Händen zum Fenster hinaus geworfen wird, fehlt dann den Bedürftigen. Und unsere schlauen Politiker stöhnen über zu hohe Sozialkosten, die zum großen Teil von den Jobcentern verursacht werden.
Nun denken unsere Regierenden darüber nach, wie sie den Hartz-IV-Empfänger den Weg zu den Sozialgerichten erschweren können. Wie sagte Herr Fuchs: Ein normaler Bürger würde für einen Euro kaum vor Gericht gehen. Ein normaler Bürger sicher nicht, aber denken sie mal an die vielen Politiker, die da sagen, dass ist mein Recht, dass Geld steht mir zu und deshalb will ich es haben,wenn nicht entscheidet das Gericht. (Ulla Schmidt). Lassen sie mich einmal spekulieren. Ein Hartz-IV-Empfänger soll auf einen Euro verzichten,bei dem wenigen was er hat. Auf was müsste dann ein Minister ohne zu murren verzichten, was glauben sie wieviel hunderte Euro das wären?
Wenn die Regierenden den Hartz-IV-Empfängern den Weg vor die Gerichte dermaßen erschweren wollen, muss man annehmen, sie unterstützen den Betrug. Oder wie soll man es sonst nennen? Herr Fuchs spricht von einen Euro pro Hartz-IV-Empfänger.
Nun machen wir mal ein kleines Zahlenspiel. Allein in Thüringen gibt es 219 231 Personen die Hartz-IV beziehen. Wenn jedem dieser Personen ein Euro fehlt ist das für den einzelnen nicht so schlimm, was ist schon ein Euro. Wobei man nicht vergessen darf, das es vom Gesetz nicht erlaubt ist. Rechnet man aber mit der oben genannten Zahl und das übers Jahr, dann spart Thüringen mal nur so nebenbei 2 630 772 Millionen Euro ein. Das wäre doch ein schöner Gewinn.
Gehen wir weiter. Deutschland hat 16 Länder mit den Stadtstaaten und es handelt sich nicht immer nur um einen Euro, der da fehlt. Da kann sich jeder selbst ausrechnen, was der Staat bei dieser nicht legalen Angelegenheit spart. Und so etwas tolerieren Viele unsere Politiker und zwar auf allen Ebenen. Solche Anwälte, wie jener aus Mühlhausen, ist den Regierenden natürlich ein Dorn im Auge.
Genau deshalb müssen die Bürger auf die Straße gehen und friedlich für ihr Recht zu kämpfen, denn es heißt Wer nicht kämpft, der hat schon verloren. Oder gehen sie zur Wahl und jagen sie durch ihr Kreuz an der richtigen Stelle, die Falschspieler zum Teufel.
Das kleine Sundhausen zeigt uns, welch eine Macht die Bürger haben,wenn sie nur den Mut haben, zu ihren Forderungen zu stehen. Etwas positives hat das ganze, durch die vielen Fehlentscheidungen haben die Jobcenter unbewusst Arbeitsplätze geschaffen. Der Anwalt hat inzwischen 19 Mitarbeiter und wie Herr Fuchs sagte, die Flut der Klagen kann man nicht eindämmen.
Harald Buntfuß, Nordhausen
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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