Ungeeignet?
Freitag, 04. Februar 2011, 13:22 Uhr
Die Bewerberin der LINKE für die Wahl zum Nordhäuser Bürgermeister hat eine Schlappe erlitten. Wie geht es jetzt weiter, nnz hat nachgefragt...
In Abstimmung mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt hat heute die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Nordhausen festgestellt, dass Frau H. nicht die Anforderungskriterien für die Stelle des 1. hauptamtlichen Beigeordneten der Stadt Nordhausen erfüllt. Das hat die Kommunalaufsicht jetzt der Stadtverwaltung mitgeteilt.
Die Kommunalaufsicht war von der Oberbürgermeisterin gebeten worden, zu prüfen, ob eine ehrenamtliche Tätigkeit in den genannten Verwaltungsbereichen mit der in der Ausschreibung geforderten hauptamtlichen Berufserfahrung gleichzusetzen ist. Im Ausschreibungstext hieß es dazu: mehrjährige hauptamtliche Berufserfahrung in einer Kommunal-, Landes- oder Bundesverwaltung.
Das hat die Aufsichtsbehörde in Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt verneint. Wörtlich heißt es: Die angeführten Tätigkeiten erfüllen eindeutig nicht das in der Stellenausschreibung genannte Anforderungskriterium der hauptamtlichen Berufserfahrung in einer Verwaltung.
"Am Montag um 18 Uhr findet die nächste Stadtratssitzung um 18 Uhr im Bürgersaal des Neuen Rathauses statt. Ein Tagesordnungspunkt ist dabei die Wahl des 1. hauptamtlichen Beigeordneten der Stadt Nordhausen", heißt es in einer Presseerklärung des Nordhäuser Rathauses.
Doch das kann sich auch ändern, wenn die Mehrheit der Stadträte den Tagesordnungspunkt wegnimmt. Soweit wollen es die Linken jedoch noch nicht kommen lassen. Wie deren Fraktionsvorsitzende Barbara Schencke der nnz sagte, soll die Frage an die Rechtsaufsicht eventuell neu formuliert werden. In der neuen Fragestellung soll der Fokus auf die Vergleichbarkeit von haupt- und ehrenamtlicher Kommunalarbeit gelegt werden (siehe dazu nnz in dieser Woche zum Fall Jendricke gegen Kreisverwaltung) .
Aus Sicht der CDU sei jetzt vor allem die LINKE mit einer Reaktion gefordert, sagte CDU-Fraktionschef Norbert Klodt. Jedoch werde man am Wochenende das gemeinsame weitere Vorgehen abstimmen.
Autor: nnzIn Abstimmung mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt hat heute die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Nordhausen festgestellt, dass Frau H. nicht die Anforderungskriterien für die Stelle des 1. hauptamtlichen Beigeordneten der Stadt Nordhausen erfüllt. Das hat die Kommunalaufsicht jetzt der Stadtverwaltung mitgeteilt.
Die Kommunalaufsicht war von der Oberbürgermeisterin gebeten worden, zu prüfen, ob eine ehrenamtliche Tätigkeit in den genannten Verwaltungsbereichen mit der in der Ausschreibung geforderten hauptamtlichen Berufserfahrung gleichzusetzen ist. Im Ausschreibungstext hieß es dazu: mehrjährige hauptamtliche Berufserfahrung in einer Kommunal-, Landes- oder Bundesverwaltung.
Das hat die Aufsichtsbehörde in Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt verneint. Wörtlich heißt es: Die angeführten Tätigkeiten erfüllen eindeutig nicht das in der Stellenausschreibung genannte Anforderungskriterium der hauptamtlichen Berufserfahrung in einer Verwaltung.
"Am Montag um 18 Uhr findet die nächste Stadtratssitzung um 18 Uhr im Bürgersaal des Neuen Rathauses statt. Ein Tagesordnungspunkt ist dabei die Wahl des 1. hauptamtlichen Beigeordneten der Stadt Nordhausen", heißt es in einer Presseerklärung des Nordhäuser Rathauses.
Doch das kann sich auch ändern, wenn die Mehrheit der Stadträte den Tagesordnungspunkt wegnimmt. Soweit wollen es die Linken jedoch noch nicht kommen lassen. Wie deren Fraktionsvorsitzende Barbara Schencke der nnz sagte, soll die Frage an die Rechtsaufsicht eventuell neu formuliert werden. In der neuen Fragestellung soll der Fokus auf die Vergleichbarkeit von haupt- und ehrenamtlicher Kommunalarbeit gelegt werden (siehe dazu nnz in dieser Woche zum Fall Jendricke gegen Kreisverwaltung) .
Aus Sicht der CDU sei jetzt vor allem die LINKE mit einer Reaktion gefordert, sagte CDU-Fraktionschef Norbert Klodt. Jedoch werde man am Wochenende das gemeinsame weitere Vorgehen abstimmen.
