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nnz-Forum: Besorgt um ihr Eigentum

Dienstag, 15. Februar 2011, 18:28 Uhr
Über 100 Garagenbesitzer folgten in der vergangenen Woche der Einladung der IG Nordhäuser Garageneigentümer in den Thomas Mann-Club. Garageneigentümer und der Vorstand der IG informierten über die derzeitige Praxis der Stadt Nordhausen. Dazu ein Beitrag im Forum dieser Zeitung.


Stadtverwaltung und SWG lehnen einen Tausch oder Verkauf bei Wohnungswechsel oder aus Altersgründen der Besitzer von Garagen, die auf Grundstücken der Stadt Nordhausen oder der SWG erbaut wurden, ab. Es besteht nach wie vor die Absicht, die Pachtverträge von Grundstücken auf denen Garagen errichtet wurden, nach dem Jahr 2013 zu kündigen und diese in das Eigentum der Stadt oder SWG zu überführen. Die bisherigen Besitzer können dann die Garage mit einen Mietzins von circa 25 Euro monatlich mieten.

Eine Entschädigung wird mit Berufung auf das Schuldrechtsanpassungsgesetz abgelehnt. Die Stadtverwaltung und die Führung der SWG verkennen, dass der überwiegende Teil der bestehenden Pachtverträge nach dem 03.10.1990 neu abgeschlossen wurden und damit dem BGB unterliegen. Es stellt sich die Frage, können oder wollen die Stadtverwaltung und die SWG den § 5 ihrer Verträge nicht kennen? Der Verkauf oder Tausch von Garagen ist nach diesen Verträgen möglich, aber eine Mitteilungspflicht der Garageneigentümer an den Verpächter ist unbedingt einzuhalten.

Sollte es zur Kündigung und zur anschließenden Vermietung kommen, besteht nach dem BGB eine Entschädigungspflicht an den Eigentümer des Bauwerkes. Hier weisen wir auf die Verkehrswerterhöhung des Grundstücks hin. Wir fordern alle Garageneigentümer auf, unterzeichnen sie keine Verzichtserklärungen jeglicher Art, da dann alle gesetzlichen Ansprüche auf Entschädigungen erlöschen.

Die Stadt Nordhausen steht mit ihrer Meinung fast allein und ist eine der wenigen Städte in Thüringen, die Verträge zwischen Verkäufer, Erwerber und Grundstückseigner ablehnen. Die Garageneigentümer schätzen den Ratsbeschluss vom 22.06.2006 der Stadt Nordhausen, dem sich die SWG und die WBG Südharz anschlossen, keine Kündigungen vor dem 31.12.2013 auszusprechen und das die Grundsteuer bisher noch nicht erhöht wurde sehr hoch ein, und sind den Stadträten dafür dankbar.

Dass es anders geht, zeigen die neuesten Erkenntnisse, die WBG Südharz hat nicht die Absicht, dreiseitige Verträge abzulehnen und eine Kündigung der bestehenden Pachtverträge nach 2013 vorzunehmen. Wir bitten alle Garageneigentümer: haltet die Grundstücke sauber und achtet auf das Umfeld. Die Garagenbesitzer müssen die Garagengemeinschaften wieder lebensiähig machen, um ihre berechtigten Forderungen durchsetzen zu können.

Die IG wurde von den Teilnehmern der Zusammenkunft aufgefordert, mit der Oberbürgermeisterin, den Stadtratsfraktionen und der SWG erneut das Gespräch zu suchen, um die derzeitige Situation der Garageneigentümer zu verbessern.
Wolfgang Menzel, Nordhausen
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnz

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