Kohle für die Staatskasse
Mittwoch, 02. März 2011, 13:07 Uhr
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist für die Staatskasse eine jeden Bundeslandes ein erträgliche Einnahme. Wie viel dieser Steuer im Jahr 2009 in Richtung Erfurt flossen, das haben wir erfahren....
Im Jahr 2009 kamen erstmals nach der Steuerreform die neuen Paragraphen des überarbeiteten Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes zum Einsatz. Das Finanzamt Gotha, welches in Thüringen für sämtliche Erbschafts- und Schenkungsteuerfestsetzungen zuständig ist, erteilte im Jahr 2009 in 2 079 steuerrelevanten Fällen Steuerbescheide in Höhe von 11,1 Millionen Euro.
Das waren 2,4 Millionen Euro weniger als ein Jahr zuvor. Da es sich bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer um eine Landessteuer handelt, kommt die Summe in vollem Umfang dem Thüringer Landeshaushalt zu Gute.
Insgesamt wurde nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik ein Vermögenswert von 97,8 Millionen Euro übertragen. Nach Berücksichtigung der Steuerbefreiungen und Freibeträge sowie der Vorerwerbe lag dem Fiskus für die Steuerermittlung ein steuerpflichtiger Erwerb von 66,0 Millionen Euro zugrunde. Drei Viertel der gesamten steuerpflichtigen Erwerbe (50 Millionen Euro) gingen auf Erwerbe von Todes wegen zurück.
Autor: nnzIm Jahr 2009 kamen erstmals nach der Steuerreform die neuen Paragraphen des überarbeiteten Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes zum Einsatz. Das Finanzamt Gotha, welches in Thüringen für sämtliche Erbschafts- und Schenkungsteuerfestsetzungen zuständig ist, erteilte im Jahr 2009 in 2 079 steuerrelevanten Fällen Steuerbescheide in Höhe von 11,1 Millionen Euro.
Das waren 2,4 Millionen Euro weniger als ein Jahr zuvor. Da es sich bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer um eine Landessteuer handelt, kommt die Summe in vollem Umfang dem Thüringer Landeshaushalt zu Gute.
Insgesamt wurde nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik ein Vermögenswert von 97,8 Millionen Euro übertragen. Nach Berücksichtigung der Steuerbefreiungen und Freibeträge sowie der Vorerwerbe lag dem Fiskus für die Steuerermittlung ein steuerpflichtiger Erwerb von 66,0 Millionen Euro zugrunde. Drei Viertel der gesamten steuerpflichtigen Erwerbe (50 Millionen Euro) gingen auf Erwerbe von Todes wegen zurück.
