nnz-Forum: Antwort aus dem Landratsamt
Freitag, 17. Juni 2011, 07:13 Uhr
nnz-Leser Harald Buntfuß hatte sich mit einem offenen Brief an die 2. Beigeordnete des Landkreises Nordhausen gewandt und darin das Fehlen eines Mietspiegels kritisiert. Jetzt hat Herr Buntfuß eine Antwort erhalten...
"Am 11. Juni 2011 erhielt ich eine Antwort auf meinen offenen Brief vom 24. Mai 2011von der 2. Beigeordneten des Landkreises, Frau Loni Grünwald. Darin wurde mir mitgeteilt, dass kein Mietspiegel erarbeitet wurde, sondern eine neue Verwaltungsvorschrift des Landkreises Nordhausen zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung. nach dem II. und XII. SGB. Diese Unterkunftsrichtlinie soll am Dienstag, dem 5. Juli 2011 in den Kreistag eingebracht werden. Über den Inhalt derselben gab es keine Information. Warum werden die Zahlen nicht vorher mitgeteilt? Fürchtet man die Öffentlichkeit und soll die KdU- Richtlinie möglichst unbemerkt im Kreistag verabschiedet werden?
Nach meinem Kenntnisstand soll es eine, seit vielen Jahren überfällige Erhöhung der Mietkosten geben. Die genauen Beträge für die angemessenen Kaltmieten sind allerdings noch streng geheim. Aus Insiderkreisen wurde die Zahl 4,60€/ m² genannt, die aber nicht für den gesamten Landkreis gelten soll. So sollen verschiedene Gebiete ausgewiesen werden, in denen die Mieten geringer sind.
Hat man sich hier am Landkreis Eichsfeld orientiert, in dem seit dem Vorjahr die Mietkosten in einigen Orten abgesenkt wurden und die Betroffenen plötzlich 30- 40 Euro weniger Mietkosten erhielten. Müssen dann die Menschen ihre nicht mehr angemessenen Wohnungen verlassen und in Gebiete mit billigeren Mieten umziehen? Dann kann der soziale Status bereits am Wohngebiet erkannt werden.
Wer kontrolliert das tatsächliche Ergebnis der Berechnungen zur Ermittlung der Angemessenheit? Bekannt geworden ist, das eine Durchschnittsmiete bei 5,00€/m² errechnet wurde. Der Höchstsatz von 4,60€/m² würde dann wieder einmal willkürlich nach Kassenlage festgelegt und entspricht nicht der realen Miethöhe im Landkreis Nordhausen. Mit einem Blick in die Wohnungsanzeigen kann die aktuelle Miethöhe schnell festgestellt werden, denn seit Jahren sind Mietpreise von 4,20€/m² kaum noch anzutreffen.
Ich hoffe das die Beschlussvorlage zur Verwaltungsrichtlinie vorher von den Mitgliedern der Ausschüsse des Kreistags diskutiert und hinterfragt wird."
Harald Buntfuß, Nordhausen
"Am 11. Juni 2011 erhielt ich eine Antwort auf meinen offenen Brief vom 24. Mai 2011von der 2. Beigeordneten des Landkreises, Frau Loni Grünwald. Darin wurde mir mitgeteilt, dass kein Mietspiegel erarbeitet wurde, sondern eine neue Verwaltungsvorschrift des Landkreises Nordhausen zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung. nach dem II. und XII. SGB. Diese Unterkunftsrichtlinie soll am Dienstag, dem 5. Juli 2011 in den Kreistag eingebracht werden. Über den Inhalt derselben gab es keine Information. Warum werden die Zahlen nicht vorher mitgeteilt? Fürchtet man die Öffentlichkeit und soll die KdU- Richtlinie möglichst unbemerkt im Kreistag verabschiedet werden?
Nach meinem Kenntnisstand soll es eine, seit vielen Jahren überfällige Erhöhung der Mietkosten geben. Die genauen Beträge für die angemessenen Kaltmieten sind allerdings noch streng geheim. Aus Insiderkreisen wurde die Zahl 4,60€/ m² genannt, die aber nicht für den gesamten Landkreis gelten soll. So sollen verschiedene Gebiete ausgewiesen werden, in denen die Mieten geringer sind.
Hat man sich hier am Landkreis Eichsfeld orientiert, in dem seit dem Vorjahr die Mietkosten in einigen Orten abgesenkt wurden und die Betroffenen plötzlich 30- 40 Euro weniger Mietkosten erhielten. Müssen dann die Menschen ihre nicht mehr angemessenen Wohnungen verlassen und in Gebiete mit billigeren Mieten umziehen? Dann kann der soziale Status bereits am Wohngebiet erkannt werden.
Wer kontrolliert das tatsächliche Ergebnis der Berechnungen zur Ermittlung der Angemessenheit? Bekannt geworden ist, das eine Durchschnittsmiete bei 5,00€/m² errechnet wurde. Der Höchstsatz von 4,60€/m² würde dann wieder einmal willkürlich nach Kassenlage festgelegt und entspricht nicht der realen Miethöhe im Landkreis Nordhausen. Mit einem Blick in die Wohnungsanzeigen kann die aktuelle Miethöhe schnell festgestellt werden, denn seit Jahren sind Mietpreise von 4,20€/m² kaum noch anzutreffen.
Ich hoffe das die Beschlussvorlage zur Verwaltungsrichtlinie vorher von den Mitgliedern der Ausschüsse des Kreistags diskutiert und hinterfragt wird."
Harald Buntfuß, Nordhausen
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnzDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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