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nnz-Forum: Ungereimtheiten

Donnerstag, 28. Juli 2011, 20:59 Uhr
Es ist soweit, die neuen Unterkunftsrichtlinien zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch sind beschlossen und auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht. Ein Leser der nnz hat sich das genau durchgelesen...


Der Beschluss umfasst fünf Seiten und ist voller Ungereimtheiten. Als erstes fällt auf, das die Stadt Nordhausen nach dem Willen der Kreistagsmitglieder einige Ortsteile verliert.

So gehören Hörningen, Herreden, Hochstedt und Hesserode plötzlich der Einheitsgemeinde Werther an. Steigerthal, Stempeda, Petersdorf. Rodishain, Leimbach und Himmelgarten gehören ab sofort zur Verwaltungsgeimeinschaft Hohnstein/Südharz. Steinbrücken, Sundhausen und Bielen gehören nun zu der Stadt Heringen.

Die Frage ist, warum wurde Nordhausen so verstümmelt? Wenn man sich die Tabelle, in der die Vergleichsräume und die so genannten Angemessenen Grundmieten pro Quadratmeter ausgewiesen werden ansieht, da wird einem bewusst, was man damit erreichen will. Es geht doch darum die KdU- Kosten des Kreises zu drücken und die ALG II-Empfänger auf den Kosten sitzen zu lassen. Wie bekannt, ist das Angebot von billigen Wohnungen mehr als begrenzt. Es ist davon auszugehen, dass sich der Kreis auf Kosten der ALG II-Empfänger sanieren möchte.

Mir geben die Preise für den Quadratmeter Wohnraum zu denken.

Hierzu ein Beispiel:
Wie kann es sein, dass man für einen Einpersonenhaushalt 4,51 € für den Quadratmeter zahlt und bei einem Fünfpersonenhaushalt, sinkt der Quadratmeterpreis auf 4,33 €. Ist denn Quadratmeter nicht gleich Quadratmeter, hier wäre doch eine Erklärung angebracht.

Warum steckt man nicht gleich zwei oder drei Familien in eine Wohnung, dann bekommen sie den Quadratmeter zum Nulltarif. Wenn ich richtig informiert bin, denkt doch der Kreistag über eine Mietpauschale für ALG II-Empfänger nach, um den Bedürftigen noch mehr Geld ab zuknöpfen, oder?

Die Heizkosten sind auch so ein Thema, auf das ich noch gesondert eingehen werde. Wer bestimmt, was da angemessen ist? Macht das ein Kundenberater von seinem Schreibtisch aus, oder werden die anfallenden Kosten vor Ort von einem Sachverständigen Gutachter geprüft.

Zum Schluss ein schönes Zitat. „Das Schwache und Missratene soll zugrunde gehen, erster Satz unserer Nächstenliebe, und man soll ihnen dabei helfen.“ - Nietzsche -
Harald Buntfuß, Nordhausen
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Autor: nnz

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