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Anhörung zur Landgemeinde

Freitag, 29. Juli 2011, 09:55 Uhr
In den nächsten Wochen können alle betroffenen Bürger zum Zusammenschluss der Gemeinden Niedersachswerfen und Illfeld Stellung nehmen. Bis zum 9. September besteht die Möglichkeit einer Anhörung, die der Gesetzgeber in seiner Beschlussfassung berücksichtigen muss.

Vom 1. August bis zum 9. September läuft das Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf des Landes zum freiwilligen Zusammenschluss von Niedersachswerfen und Ilfeld zu einer Landgemeinde. Dazu äußern können sich die Verwaltungen aller Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hohnstein/Südharz sowie der Stadt Nordhausen und die betroffenen Einwohner. Zuständig für das schriftliche Anhörungsverfahren ist die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Nordhausen als Rechtsaufsichtsbehörde.

Der vom Land vorgelegte Gesetzentwurf sieht die Auflösung der Gemeinden Ilfeld und Niedersachswerfen und die Bildung einer Landgemeinde mit dem Namen Ilfeld-Niedersachswerfen unter dem Dach der Verwaltungsgemeinschaft Hohnstein/Südharz vor. Die in der kommenden Woche beginnende Anhörung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens, da der Gesetzgeber die Meinung der betroffenen Gemeinden und ihrer Einwohner - dies sind alle Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hohnstein/Südharz - sowie der Stadt Nordhausen in seine Entscheidung einbeziehen muss.

Die Anhörungsunterlagen liegen ab dem 1. August in der Verwaltungsgemeinschaft Hohnstein/Südharz in Ilfeld, deren Mitgliedsgemeinden sowie im Landratsamt Nordhausen aus. Die Einzelheiten zu Ort und Zeit der Einsichtnahme ergeben sich aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft in deren Amtsblatt vom 23. Juli und der Gemeinden an deren Verkündungstafeln.

Möglich ist eine Einsicht in die Unterlagen auch im Foyer des Neuen Landratsamtes in der Behringstraße 3 montags, dienstags und mittwochs von 7 bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7 bis 17.30 Uhr und freitags von 7 bis 12.30 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können die Anhörungsunterlagen nach telefonischer Absprache mit der Kommunalaufsicht, Telefon 03631 / 911296, in Zimmer 011 im Erdgeschoss des Historischen Landratsamtes, Grimmelallee 23 eingesehen werden.

Eventuelle Stellungnahmen können schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens 30/082.6 – 01./11 beim Landratsamt Nordhausen, Kommunalaufsicht, Grimmelallee 23 in Nordhausen zur Weiterleitung an den Landtag eingereicht werden. Bei Stellungnahmen, die nach dem 9. September eingehen, kann eine Berücksichtigung nicht gewährleistet werden. Weitere Einzelheiten zur Anhörung sind im Amtsblatt des Landkreises Nr. 12/2011 veröffentlicht, das zum Herunterladen unter www.landratsamt-nordhausen.de zur Verfügung steht.
Autor: nnz

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