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Amtliche Bekanntmachung Landkreis Nordhausen
vom:
07.04.2017

Auslegung des Jugendförderplanes 2018 - 2022

Das Landratsamt Nordhausen als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist gemäß § 80 SGB VIII aufgefordert eine Jugendförderplanung durchzuführen. Der

Entwurf des Jugendförderplanes 2018 - 2022

wird mit dem Beschluss 486 des Jugendhilfeausschusses vom 28.03.2017 zur öffentlichen Auslage gebracht.

Gemäß § 16 Absatz 2 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes (ThürKJHAG) weist der Jugendförderplan den Bedarf an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen für den Bereich der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit aus. In der Zeit

vom 10. April 2017 bis einschließlich 12. Mai 2017

liegt der Entwurf des Jugendförderplanes 2018 – 2022 zur kostenlosen Einsichtnahme während der Dienstzeiten aus. Der Entwurf ist einsehbar:

im Landratsamt des Landkreises Nordhausen, Fachbereich Jugend, Zimmer 258, Behringstraße 3, 99734 Nordhausen

auf der Internetseite des Landratsamtes Nordhausen (http://www.landratsamt-nordhausen.de/jugendfoerderplan.html)

Fachliche Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich an o.g. Adresse oder an jugend@lrandh.thueringen.de vorgebracht werden.

Jendricke
Landrat - Siegel - Nordhausen, den 04.04. 2017


Landratsamt Nordhausen

0 36 31 91 1-0
Landratsamt Nordhausen
Behringstraße 3
99734 Nordhausen