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Do, 15:46 Uhr
19.11.2020
Akteneinsicht weiter möglich

Bundesarchiv bewahrt Stasi-Akten

"Die Stasi-Akten kommen ins Bundesarchiv und es wird weiterhin Akteneinsicht gewährt. Der Bundestag beschloss am Donnerstag, den 19. November, das Gesetz zur „Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasiunterlagen-Gesetzes (StUG) und die Einrichtung eines oder einer Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur“...

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Dr. Peter Wurschi, der Thüringer Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, begrüßt das neue Gesetz, welchem ein langer politischer und gesellschaftlicher Diskussionsprozess vorausgegangen ist. „Mit dem neuen Gesetz werden die Stasi Unterlagen dauerhaft und sicher im Bundesarchiv bewahrt.

Die Akten bleiben weiter an allen Standorten zugänglich. Es ist ein richtiger und wichtiger Schritt die Akten der Staatssicherheit in den nationalen Speicher der deutschen Erinnerung, das Bundesarchiv aufzunehmen.“
Das neue Stasiunterlagen-Gesetz benennt alle Archivstandorte und Außenstellen direkt. In Thüringen wird es einen Archivstandort in Erfurt und zwei Außenstellen in Suhl und Gera geben.

Das wird die Einbindung der Standorte in die Gedenkstättenlandschaft der ostdeutschen Länder stärken. In Zusammenarbeit mit dem Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur sollen in Gera und Suhl „Zentren für Erinnerungsarbeit und Demokratiebildung“ entstehen.

Beraten, erinnern und aufarbeiten soll in diesen Zentren im Vordergrund stehen und durch die engere Vernetzung des Bundesarchivs mit den örtlichen und regionalen Partnern soll ein fester Ansprechpartner nicht nur für die Betroffenen der SED-Diktatur geschaffen werden.

„Mit den „Zentren für Erinnerungsarbeit und Demokratiebildung“ in Gera und Suhl liegen konkrete Überlegungen für die Zusammenarbeit mit den Außenstellen des Bundesarchives vor, die nun konkret angegangen werden müssen.“ so Dr. Peter Wurschi.


Autor: emw

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