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Di, 12:04 Uhr
03.03.2026
Verhandlung am Amtsgericht in Nordhausen

Anklage gegen falschen Therapeuten erhoben

Im Fall des selbsternannten Therapeuten Taghi B. aus Nordhausen hat die Staatsanwaltschaft Mühlhausen jetzt Anklage wegen sexueller Belästigung von Minderjährigen erhoben. Das bestätigte Staatsanwaltschaftssprecher Dr. Benedikt Dietmar Ballhausen gegenüber nnz-online...

Am Nordhäuser Amtsgericht wird demnächst gegen einen vermeintlichen Therapeuten wegen sexueller Belästigung verhandelt (Foto: agl) Am Nordhäuser Amtsgericht wird demnächst gegen einen vermeintlichen Therapeuten wegen sexueller Belästigung verhandelt (Foto: agl)
Verhandelt werden soll der Fall vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Nordhausen. Aufgrund des Alters der mutmaßlich Geschädigten ist davon auszugehen, dass die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden wird.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft laufen gegen den Mann zudem weitere Ermittlungsverfahren wegen Betrugs. Diese seien jedoch noch nicht abgeschlossen.

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Dem Angeklagten wird zunächst vorgeworfen, Minderjährige sexuell belästigt zu haben. Der Fall hatte im vergangenen Jahr im Landkreis für erhebliche Aufregung gesorgt. Taghi B. war in einer Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie im Landkreis beschäftigt. In diesem Zusammenhang soll es zu sexuellen Übergriffen gekommen sein.

Ohne Zulassung als Arzt gearbeitet
Brisant ist zudem: Der Angeklagte verfügte über keinerlei Approbation, um als Arzt oder Psychotherapeut tätig zu sein. Nach Angaben des Thüringer Landesverwaltungsamtes, das über Approbationen entscheidet, ging der Antrag von Taghi B. auf Anerkennung einer ärztlichen Approbation am 27. Januar 2025 ein.

Darin gab er an, über einen russischen Abschluss als Arzt und Psychologe zu verfügen. Entsprechende Unterlagen wurden vom Thüringer Landesverwaltungsamt wiederholt nachgefordert, jedoch erst im September eingereicht. „Die Anerkennungsprüfung konnte daher erst Ende letzten Jahres an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Auftrag gegeben werden. Aufgrund der Vorwürfe gegen Herrn B., die einer persönlichen Eignung als Arzt entgegenstehen, ruhte das Approbationsverfahren beziehungsweise der Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis ohnehin. Eine Anerkennung ist also nie erfolgt, sodass Herr B. zu keiner Zeit eine Erlaubnis hatte, als Arzt tätig zu sein“, teilte das Landesverwaltungsamt mit.

Diese wird er voraussichtlich auch nicht mehr erhalten. Wie der Mitteldeutsche Rundfunk berichtet, sollen die eingereichten Unterlagen gefälscht sein. Der 65-jährige gebürtige Iraner besaß demnach zu keinem Zeitpunkt einen Abschluss als Arzt und hätte folglich auch nicht als solcher arbeiten dürfen.

Weiter berichtet der MDR, dass es bereits mehrere Anzeigen gegen Taghi B. wegen sexueller Übergriffe gegenüber Kindern gegeben haben soll. Diese sollen sich unter anderem im Kampfsportstudio „Shinto Dojo“ in der Nordhäuser Rosengasse ereignet haben, wo der Angeklagte als Sensei, also als Lehrer, tätig war. Ob Taghi B. aktuell dort noch Kurse gibt, war von dem Kan-Zen-Ryu-Verein, der das Dojo betreibt, nicht zu erfahren. "Wir wollen dazu keine Auskunft geben", sagte die erste Vorsitzende am Dienstag nnz-online.

Praxis derzeit geschlossen
Franziska S., Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, hat ihre erst Anfang 2025 eröffnete Praxis unterdessen vorübergehend geschlossen. Auch die Internetseite ist nicht mehr erreichbar. Der Ärztin war Ende 2025 die Zulassung von der Kassenärztlichen Vereinigung entzogen worden, weil sie Behandlungen, die Taghi B. in ihrer Praxis übernommen hatte, unter ihrem Namen bei den Krankenkassen abrechnen ließ. „Das ist Abrechnungsbetrug“, sagte der Ellricher Arzt André Hoy im Gespräch mit nnz-online. Er ist Ärztevertreter der Kassenärztlichen Vereinigung für die hiesige Region und zeigte sich erleichtert darüber, dass nun Anklage gegen Taghi B. erhoben wurde.

Franziska S. darf laut MDR-Recherchen derzeit nicht als Ärztin arbeiten, da das Landesverwaltungsamt ihre Approbation vorläufig ausgesetzt hat.

Ein Termin für die Verhandlung gegen Taghi B. am Amtsgericht Nordhausen steht bislang noch nicht fest. Nach Auskunft der zuständigen Richterin ist jedoch mit einem Verhandlungstermin im dritten Quartal dieses Jahres zu rechnen.
Susanne Schedwill
Autor: ssc

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