eic kyf msh nnz uhz tv nt
Do, 18:00 Uhr
01.06.2023
Kritik von der Rechtsaufsicht

Dienstzimmer entsiegelt

Im Zuge der vorläufigen Suspendierung des Oberbürgermeisters Kai Buchmann wurden auch die Büros zweier Mitarbeiter versiegelt. Die Sperrung wurde nun auf Anweisung des ersten ehrenamtlichen Beigeordneten aufgehoben. Die Rechtsaufsicht sieht den Schritt kritisch und erhebt ihrerseits Vorwürfe gegen Kramer...

Im Nordhäuser Rathaus wurden heute zwei bis dato versiegelte Büroräume wieder geöffnet (Foto: agl) Im Nordhäuser Rathaus wurden heute zwei bis dato versiegelte Büroräume wieder geöffnet (Foto: agl)

Dazu heißt es in einer Pressemitteilung des Rathauses:
„Am 31. März wurde Oberbürgermeister Kai Buchmann durch das Landratsamt vorläufig des Dienstes enthoben. Nach seiner Dienstenthebung wurden zwei weitere Mitarbeiter der Stadtverwaltung Nordhausen von der Bürgermeisterin Alexandra Rieger am 31.03., ohne das hierfür arbeitsrechtliche Gründe vorlagen, suspendiert.

Anzeige symplr
„Durch Anweisung der Bürgermeisterin wurden die Büroräume der beiden Mitarbeiter am Montag, dem 3. April, gesperrt, um die suspendierten Mitarbeiter, ihrer Aussage nach, zu schützen. Nachdem beide Mitarbeiter seit dem 20.04. (somit sechs Wochen) wieder anwesend sind, habe ich die Bürgermeisterin mehrfach mündlich und schriftlich aufgefordert, die Büroräume zu öffnen, da der o.g. Grund weggefallen ist.

Auch habe ich mich auf Wunsch der Bürgermeisterin diesbezüglich an die Kommunalaufsicht gewandt, welche mir jedoch bis zum heutigen Tag keinen Grund für die Sperrung der Büros nennen konnte“, so der erste ehrenamtliche Beigeordnete der Stadt Nordhausen, Michael Kramer.“

„Im Rahmen meiner diesbezüglichen Zuständigkeit habe ich deshalb veranlasst, dass die gesperrten Büroräume heute, am 1. Juni 2023, wieder geöffnet werden, um den rechtmäßigen Zustand und die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung wiederherzustellen. Damit soll weiterer Schaden und Imageverlust von der Stadt abgewendet werden“, so Michael Kramer abschließend.

Nicht unsere Rechtsauffassung

Von Seiten des Landratsamtes sind auf Nachfrage der nnz ganz andere Töne zu hören. Man habe Herrn Kramer mehrfach dazu aufgefordert, Zugang zu den Räumen zu gewähren, um eine Durchsuchung durchführen zu können, die im Rahmen des Verfahrens rechtlich zulässig sei. Den wiederholten Aufforderungen sei Herr Kramer nicht nachgekommen, wobei man dem ehrenamtlichen Beigeordneten auch deutlich gemacht habe, dass disziplinarische Maßnahmen drohten. "Die Freigabe der Räume entspricht nicht der Rechtsauffassung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde. Herr Kramer hätte den Zutritt gewähren müssen", teilte das Landratsamt mit. Ob nun noch eine Durchsuchung stattfinden könne, sei fraglich.

Man habe dazu in Absprache mit dem Landesverwaltungsamt als übergeordneter Behörde gestanden, welche dem Beigeordneten auch ein entsprechendes Schreiben habe zukommen lassen, heißt es weiter aus dem Landratsamt.

Der Beigeordnete ist in der Sache zuständig, weil sich Bürgermeisterin Rieger als Verfahrensbeteiligte für befangen erklärt hatte. Ob die betroffenen Mitarbeiter auch in ihre Büros zurückkehren ist unklar.
Angelo Glashagel
Autor: red

Kommentare
Elermon
01.06.2023, 18.39 Uhr
Na ob das klug war von Hr. Kramer?
Die Räume wurden sicher nicht ohne Grund versiegelt. Wenn ichs richtig verstanden habe hatte KEINE der beiden Seiten Zutritt. Erstmal sicher eine gute und richtige Entscheidung für alle Beteiligten.

Jetzt sind die Räume offen.

Jeder kann also im schlechtesten Falle etwas reintun oder rausholen??!!! Das dürfte misslich werden. Denn der Herr Kramer (ich kannte den Heren bis jetzt gar nicht? Was ist ein 1. ehrenamtlicher Beigeordneter, wer ist der 2. ... ???) hat damit die Verantwortung für dort evtl. liegende Beweismittel / Unterlagen. In seiner Haut möchte ich nicht stecken, es sei denn er dokumentiert wer wann in die Räume rein und rausgeht. Die Last möchte ich tragen wollen. Das könnte brenzlig werden.

Gar nicht zu verstehen ist daß Frau Rieger dem Öffnen zugestimmt haben muss??? Damit trifft für sie dasselbe zu wie für Hr. Kramer.

Ansonsten sage ich nur wieder: NDH hats nicht anders verdient. Hoch die Hände, Nordhäuser Chaos ohne Ende.
tsi520
01.06.2023, 18.56 Uhr
Es muss endlich jemand einschreiten ....
Hoffentlich schreitet endlich eine übergeordnete Behörde ein und macht den ganzen Unfug ein Ende, dass kann doch nicht die Auffassung von Recht ,Ordnung und Anstand sein.
Pitagyros
01.06.2023, 19.08 Uhr
Endlich jemand mit klarem Verstand
Hochachtung Herr Kramer, endlich jemand der sich von dem ganzen System von Einschüchterung und Belohnung nicht beeindrucken lässt und das tut was geboten ist. Bleiben Sie standhaft, es sind viele die zu Ihnen stehen.
Bleistift und Papier
01.06.2023, 19.21 Uhr
Imageschaden für NDH weil zwei Räume zusind?
Weiß nicht ob das so zutrifft....
Ich schließe mal inzwischen auch nicht aus dass sich hier grade das Blatt wendet und eine Kampagne gegen Rieger und Co gefahren wird. Aber die Sache an sich ist zu verworren ...
Ansonsten gebe ich Mitkommentator Ellermon recht.... Eher ungünstig die Entsiegelung. Schnellschuss.... Jeder könnte jetzt an die Akten ran. Die Mitarbeiter können da was reintun oder rausholen, man könnte ihnen das aber auch nur unterstellen oder oder .... Die andere Seite könnte dasselbe tun ... usw.... Ich möchte nicht diese Verantwortung tragen wollen....
Umdenker39
01.06.2023, 20.43 Uhr
Droht die nächste Suspendierung?
Chapeau! Beigeordneter Kramer hat Mut bewiesen. Er ist der erste in der Causa Buchmann agierende, der beruflich unabhängig vom Landrat ist. Das dürfte der Kommunalaufsicht ein Dorn im Auge sein, weil man ihn nicht mal eben so beeinflussen kann, wie man das möchte. So ist dann wohl auch die Drohung mit "disziplinarischen Maßnahmen" zu verstehen. Bin gespannt, ob der ehrenamtliche Beigeordnete nun auch suspendiert wird.
DDR-Facharbeiter
01.06.2023, 20.50 Uhr
Was ist eigentlich mit der Nominierung der Kandidaten für Wahlkampf Oberbürgermeister ?
Sollte meines Wissens bereits im Mai 2023 passieren. Bisher haben sich Herr Trump und Herr Prophet angemeldet. Frau Alexandra Rieger wird in der Stadt als aussichtsreiche Nachfolgerin gehandelt, hat sich aber bisher meines Wissens nicht offiziell angemeldet. Darf sich Herr Kai Buchmann während des immer wieder - seit Februar 2022 - schmorenden Enthebungsverfahren überhaupt für den Wahlkampf anmelden? Ob er wohl die vom Deutschen Wahlgesetz für Gemeinden größer als 22000 Einwohner verlangten Unterschriften von mindestens 50 ortsansässigen Garanten zusammenbekommt ? Herr Kramer ist übrigens ehrenamtlicher Beigeordneter wie auch Herr Uhley als Vertreter des Stadtrates. Kann man im Organigramm der Stadtverwaltung nachlesen. Herrn Uhley habe ich schon als Vorsitzer bei Sitzungen des Stadtrates gesehen. Was spielt Frau Jutta Krauth als amtlich bestellte Ermittlungsführerin - sozusagen die ermittelnde Staatsanwältin - für eine Rolle in diesem Wirrwarr um die Öffnung von Büros voller Tausender von Mails des Herrn Buchmann ? Hat Frau Krauth die Büros freigegeben ? Fragen über Fragen. .Findet der Wahlkampf überhaupt im September 2023 statt ?
Waldemar Ceckorr
01.06.2023, 21.46 Uhr
was wird wohl passieren ?
verantwortung übernimmt keiner, eher wird einer der nicht schnell genug den kopf unten hatte, an die wand geklatscht.
der rest der mehr oder minder beteiligten werden sich an nichts erinnern können, getreu dem motto: ... es war dunkel und wir hatten viel getrunken...

so sieht's der waldi
Schnapsglas
01.06.2023, 22.04 Uhr
OB Buchmann, Jutta Krauth und Kramer / Was lag in den Zimmern?
Irgendwas Wichtiges lag (dürfte wohl jetzt weg sein) in diesen Zimmern, das wohl die Mitarbeiter von Kai Buchmann oder ihn selbst nicht so gefallen haben dürfte? Warum wollten sie denn sonst so dringend rein? Und warum haben sie die Beamten der Kommunalaufsicht NICHT reingelassen? (Dass das verschlossene Zimmer für den Ruf der Stadt schlecht gewesen waren, wie Hr
Kramer als Grund nennt, macht die ganze Sache noch verdächtiger, weil an den Haaren herbeigezogen )

Bürgermeister Buchmann dürfte sich mit der Aktion keinen Gefallen getan haben ....

Immer wieder ist die Rede von der ehemaligen Bürgermeisterin Jutta Krauth. Welche Rolle spielt sie eigentlich und warum bedient sich Kai Buchmann ihrer Person? Absolut undurchsichtig....
Falls sie der juristische Kopf hinter der ganzen Sache ist hätte sie gemeinsam mit Hr. Kai Buchmann den Herrn Kramer fairerweise hinweisen sollen daß ein Siegelbruch möglichweise strafrechtlich relevant sein könnte.

Wäre ich an Hr. Krämers Stelle gewesen, hätte ich mir sicherheitshalber einen gerichtlichen Beschluss geholt. Am Ende steht er nähmlich als der Dumme da, während Herr OB Buchmann und Frau Krauth ihre Bezüge bzw. Ruhestandsgehälter ungestört weiter bekommen.

P.S.:
#Strafgesetzbuch (StGB)
§ 136 Verstrickungsbruch; Siegelbruch

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein dienstliches Siegel beschädigt, ablöst oder unkenntlich macht, das angelegt ist, um Sachen in Beschlag zu nehmen, dienstlich zu verschließen oder zu bezeichnen, oder wer den durch ein solches Siegel bewirkten Verschluß ganz oder zum Teil unwirksam macht.#
Held
01.06.2023, 23.27 Uhr
????
Man fordert doch nicht auf, Zugang zu Dienstzimmern unbeteiligter Angestellter zu erhalten. Da sollte nach den vielen Wochen doch eine gerichtliche Durchsuchungsanordnung vorliegen, wenn es zulässig wäre?

Es hat gedauert. Aber immerhin. Ein Schritt ist getan. Die Mitarbeiter sind schließlich Arbeitnehmer und keine Beteiligten des Verfahrens gegen Herrn Buchmann.
Umdenker39
02.06.2023, 10.41 Uhr
Kommunalaufsicht muss handeln
Im Artikel steht, dass laut Pressemitteilung des Rathauses "die Bürgermeisterin zwei Mitarbeiter ohne arbeitsrechtlichen Grund suspendiert hat". Wenn das Rathaus dies schon öffentlich zugibt, muss die Kommunalaufsicht jetzt sicher auch gegen die Bürgermeisterin wegen Mobbing ermitteln. Vielleicht ist ja auch eine Suspendierug nötig, dann wird die Stadt endlich durch ehrenamtliche Beigeordnete vertreten, die direkt durch das Volk gewählt wurden.

Übrigens kann man natürlich ein Siegel, dass man selbst angebracht hat auch wieder entfernen. Ist ja schließlich keines der Polizei oder Staatsanwaltschaft gewesen.

Wenn die Kommunalaufsicht darauf angewiesen ist, dass Herr Kramer freiwillig die Durchsichung genehmigt, scheint diese Durchsuchung ja nicht ganz so nötig gewesen zu sein. Die Polizei durchsucht mit einem Gerichtsbeschluss oder bei dringendem Tatverdacht schließlich auch ohne Einverständnis der Betroffenen.

Dieser ganze Spuk ist einfach nur unwürdig für unseren Landkreis und die Stadt.
Schnapsglas
03.06.2023, 09.02 Uhr
Seit dem Siegelbruch ist mein Vetrauen dahin
Ich glaube niemanden mehr in dieser Sache, keiner Seite. Seit dem Siegelbruch ist mein Vetrauen komplett dahin, ganz komplett. Alle wollen nur die Wähler manipulieren wegen der Bürgermeisterwahl im September und greifen mittlerweile zu Mitteln, die ich nicht gutfinde, die für mich nicht rechtsstaatlich sund.


Im September wähle ich gar nicht oder einen Kandidaten außerhalb aller "Nordhäuser Systeme" von Buchmann, Krauth, Kramer bis Jendricke oder wie sie alle heißen. So sagen es auch immer mehr, die nicht mehr verstehen, was hier vor sich geht.
Nordhausen braucht dringend das große Erwachen am Wahlabend. Nur das kann die Stadt noch retten.
Kommentar hinzufügen
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr