Do, 09:00 Uhr
28.09.2023
Wahl vorbei, aber:
Was wird aus den Verfahren gegen den OB?
Der ehemalige Oberbürgermeister ist vermutlich auch der künftige. So haben es am Sonntag die Wählerinnen und Wähler von Nordhausen entschieden. Doch Ruhe sollte für den Gewählten da noch nicht eintreten…
In den verschiedenen (a)sozialen Netzwerken werden seit Sonntagabend die unterschiedlichsten Varianten gepostet, dass es bei der Auszählung der Stimmen nicht mit rechten Dingen zugegangen sein soll. Daran wollen wir uns nicht beteiligen.
Richtig ist aber nach dem Thüringer Kommunalwahlgesetz, dass Jeder Wahlberechtigte, bei der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters oder Landrats auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte Bewerber, binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen dieses Gesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten” kann.
Das ist eine Komponente der Unsicherheit. Die andere besteht in der Weiterführung des Disziplinarverfahrens gegen den Nordhäuser OB, dessen Ende weiter offen ist. Weitergeführt werde übrigens auch das Verfahren zu einer Suspendierung, denn letztlich ist man in der Rechtsaufsicht des Landratsamtes und nach Meinung des Landrates der Auffassung, dass der OB nicht im Rathaus sein sollte”. Die Geschichte des juristischen Geplänkels hatte mein Kollege Angelo Glashagel im August ausführlich dargelegt. Seitdem ist viel Wasser die Zorge herunterlaufen. Das Landratsamt soll, so die Informationen der nnz, bis Ende August alle notwendigen Schriftstücke (weitere Belege) an das Oberverwaltungsgericht (OVG) nach Weimar im Rahmen des Beschwerdeverfahrens vor den jetzt stattgefundenen Wahlen übermittelt haben. Dort befindet sich inzwischen der Rechtsstreit und wir sind immer noch bei der Beantwortung der Frage der Suspendierung.
Aus der Behörde an der Grimmelallee ist zu vernehmen, dass man es mit erheblichen Behinderungen bei der Ermittlung seitens des Rathauses im Frühjahr zu tun gehabt habe. Neu ist, dass man nunmehr davon ausgehe, dass die deutlich erweiterte Beweiskraft der neuen Dokumente für eine Suspendierung mögicherweise ausreichend sei. Nun ist es an den Richtern des OVG, hier abschließend eine Entscheidung zu treffen. Die, so zeigt es die Erfahrung aus anderen Verfahren, nicht immer deckungsgleich mit denen der ersten Instanz sein muss. Der Landrat begrüßt die Tatsache, dass diese schwere Entscheidung durch ein Gericht getroffen wird. Die Justiz kennt nun mal keine Wahlentscheidung als Grundlage eines Urteils.
Unbenommen von diesen juristischen Auseinandersetzungen um die Suspendierung geht das eigentliche Hauptsacheverfahren (das Disziplinarverfahren) mit den 14 Punkten weiter. Sollte dieses Verfahren im Sinne der Rechtsaufsicht, also gegen den OB, entschieden werden, so schließt sich dann gegebenenfalls eine Klage auf Entfernung aus dem Dienstverhältnis an, mit all den Mitteln für den Betroffenen, sich gegen eine solche Entscheidung natürlich juristisch zur Wehr zu setzen. Denn wie er der WELT in einem Bericht sagte, Zitat: Wenn ein Ball in mein Spielfeld fliegt, kick‘ ich hart dagegen und Probleme? Mach‘ ich mit der Axt klein. Zitatende. Und so wird in diesen Verfahren bis zu einer finalen Entscheidung vermutlich noch sehr viel Wasser die Zorge hinunterfließen.
Peter-Stefan Greiner
Autor: psgIn den verschiedenen (a)sozialen Netzwerken werden seit Sonntagabend die unterschiedlichsten Varianten gepostet, dass es bei der Auszählung der Stimmen nicht mit rechten Dingen zugegangen sein soll. Daran wollen wir uns nicht beteiligen.
Richtig ist aber nach dem Thüringer Kommunalwahlgesetz, dass Jeder Wahlberechtigte, bei der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters oder Landrats auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte Bewerber, binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen dieses Gesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten” kann.
Das ist eine Komponente der Unsicherheit. Die andere besteht in der Weiterführung des Disziplinarverfahrens gegen den Nordhäuser OB, dessen Ende weiter offen ist. Weitergeführt werde übrigens auch das Verfahren zu einer Suspendierung, denn letztlich ist man in der Rechtsaufsicht des Landratsamtes und nach Meinung des Landrates der Auffassung, dass der OB nicht im Rathaus sein sollte”. Die Geschichte des juristischen Geplänkels hatte mein Kollege Angelo Glashagel im August ausführlich dargelegt. Seitdem ist viel Wasser die Zorge herunterlaufen. Das Landratsamt soll, so die Informationen der nnz, bis Ende August alle notwendigen Schriftstücke (weitere Belege) an das Oberverwaltungsgericht (OVG) nach Weimar im Rahmen des Beschwerdeverfahrens vor den jetzt stattgefundenen Wahlen übermittelt haben. Dort befindet sich inzwischen der Rechtsstreit und wir sind immer noch bei der Beantwortung der Frage der Suspendierung.
Aus der Behörde an der Grimmelallee ist zu vernehmen, dass man es mit erheblichen Behinderungen bei der Ermittlung seitens des Rathauses im Frühjahr zu tun gehabt habe. Neu ist, dass man nunmehr davon ausgehe, dass die deutlich erweiterte Beweiskraft der neuen Dokumente für eine Suspendierung mögicherweise ausreichend sei. Nun ist es an den Richtern des OVG, hier abschließend eine Entscheidung zu treffen. Die, so zeigt es die Erfahrung aus anderen Verfahren, nicht immer deckungsgleich mit denen der ersten Instanz sein muss. Der Landrat begrüßt die Tatsache, dass diese schwere Entscheidung durch ein Gericht getroffen wird. Die Justiz kennt nun mal keine Wahlentscheidung als Grundlage eines Urteils.
Unbenommen von diesen juristischen Auseinandersetzungen um die Suspendierung geht das eigentliche Hauptsacheverfahren (das Disziplinarverfahren) mit den 14 Punkten weiter. Sollte dieses Verfahren im Sinne der Rechtsaufsicht, also gegen den OB, entschieden werden, so schließt sich dann gegebenenfalls eine Klage auf Entfernung aus dem Dienstverhältnis an, mit all den Mitteln für den Betroffenen, sich gegen eine solche Entscheidung natürlich juristisch zur Wehr zu setzen. Denn wie er der WELT in einem Bericht sagte, Zitat: Wenn ein Ball in mein Spielfeld fliegt, kick‘ ich hart dagegen und Probleme? Mach‘ ich mit der Axt klein. Zitatende. Und so wird in diesen Verfahren bis zu einer finalen Entscheidung vermutlich noch sehr viel Wasser die Zorge hinunterfließen.
Peter-Stefan Greiner
Kommentare
Bodo Bagger
28.09.2023, 09.28 Uhr
Wie lang geht eigentlich die Wahlperiode
der Beigeordneten A. Rieger? Gegebenenfalls erledigt sich dieser Steitapfel ja mit der nächsten Kommunalwahl und der dann existierenden Zusammensetzung des Stadtrates, der die oder den Beigeordneten ja wählen muss?
Was passiert eigentlich rechtlich im Falle einer Absetzung des OB nach Ausschöpfung des Rechtsweges? Rückt dann automatisch die / der Beigeordnete in diesen Posten auf und übernimmt als OB für den Rest der Legislaturperiode oder bedingt dies dann Neuwahlen des OB? Gleiches gilt natürlich auch für die Beigenordnete, gegen die ja offenbar auch einige Verfahren laufen?
Was passiert eigentlich rechtlich im Falle einer Absetzung des OB nach Ausschöpfung des Rechtsweges? Rückt dann automatisch die / der Beigeordnete in diesen Posten auf und übernimmt als OB für den Rest der Legislaturperiode oder bedingt dies dann Neuwahlen des OB? Gleiches gilt natürlich auch für die Beigenordnete, gegen die ja offenbar auch einige Verfahren laufen?
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Einheimischer
28.09.2023, 09.34 Uhr
Nachgefragt …
Herr Landrat Jendricke, als verantwortliche und gleichzeitig treibende Kraft des Verfahrens gegen OB Buchmann, ist doch Mitglied der selben SPD, die zur Wahl von Herrn Buchmann aufgerufen hat???
Keine weiteren Fragen.
Keine weiteren Fragen.
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MaPö
28.09.2023, 09.49 Uhr
Richtigstellung …
Sehr geehrter Herr Greiner,
es gibt keine a(sozialen) Netzwerke, höchstens a(soziale) Menschen und diese gibt es nicht nur in den Netzwerken.
Was die Vermutung einer nicht korrekten Auszählung bei der Wahl betrifft, gäbe es da sogar a(soziale) Ärzte, Lehrer usw.
Ich als a(sozialer) Mensch vermute einmal, dass jegliche Verfahren gegen den OB im Winde verwehen oder so lang andauern, bis er seine nächsten 6 Jahre geschafft hat.
Zu hoffen bleibt da nur, dass er diese nutzt und nicht wieder verschläft!
es gibt keine a(sozialen) Netzwerke, höchstens a(soziale) Menschen und diese gibt es nicht nur in den Netzwerken.
Was die Vermutung einer nicht korrekten Auszählung bei der Wahl betrifft, gäbe es da sogar a(soziale) Ärzte, Lehrer usw.
Ich als a(sozialer) Mensch vermute einmal, dass jegliche Verfahren gegen den OB im Winde verwehen oder so lang andauern, bis er seine nächsten 6 Jahre geschafft hat.
Zu hoffen bleibt da nur, dass er diese nutzt und nicht wieder verschläft!
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Querdenker
28.09.2023, 10.27 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert Wir beteilgen uns nicht an solchen Spekulation.
diskobolos
28.09.2023, 10.42 Uhr
Keine asozialen Netzwerke?
Das möchte ich bestreiten. Natürlich ist die Technik an sich nicht asozial. Es ist nur so, dass Facebook, Twitter, TikTok, Youtube usw. die schlechtesten Seiten der Menschen fördern. Dort kann man hemmungslos Lügen verbreiten, gegen jeden und alles hetzen ohne zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Der "Algorithmus" sorgt dann dafür, dass jedem bestätigt wird, mit seiner Meinung richtig zu liegen, wäre sie auch noch so abartig.
Wohin das führt kann man ganz gut an den USA beobachten . . .
Der "Algorithmus" sorgt dann dafür, dass jedem bestätigt wird, mit seiner Meinung richtig zu liegen, wäre sie auch noch so abartig.
Wohin das führt kann man ganz gut an den USA beobachten . . .
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Kowalskie64
28.09.2023, 10.45 Uhr
jaja Die Wahl
Somit währen wir wieder beim Stand des letzten Halbjahres und hätten nix gelernt. Herzlichen Dank. Ich werde nicht unter FrauRieger als OB in Nordhausen wohnen bleiben. Was sagen eigentlich RTL-Sat 1 und NTV dazu?
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diskobolos
28.09.2023, 11.27 Uhr
Ein Gerichtsverfahren dauert, wie es dauert.
Darauf haben die Parteien kaum einen Einfluss. Einen solchen zu mutmaßen ist m. E. unredlich. Das beschädigt das Ansehen der Judikative, MaPö.
Nicht unredlich, obwohl hier oft behauptet, ist es wenn eine Partei oder eine Person, die gegen einen Kandidaten vorgegangen ist, letztlich bei einer Stichwahl diese trotzdem wählt. Dazu reicht es doch, wenn ihr der andere Kandidat als schlimmeres Übel erscheint. Dazu muss man seine Meinung gar nicht ändern.
Nicht unredlich, obwohl hier oft behauptet, ist es wenn eine Partei oder eine Person, die gegen einen Kandidaten vorgegangen ist, letztlich bei einer Stichwahl diese trotzdem wählt. Dazu reicht es doch, wenn ihr der andere Kandidat als schlimmeres Übel erscheint. Dazu muss man seine Meinung gar nicht ändern.
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Fisch7823
28.09.2023, 12.32 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert Wir beteiligen uns nicht an solchen Spekulationen.
Boris Weißtal
28.09.2023, 12.32 Uhr
Aufklärung
Hallo, hier ein kleiner Ausflug in das Thüringer Kommunalrecht. Dies ist die Rechtslage, daher bitte nicht mit einer Meinungsäußerung verwechseln.
1.
Ab einer best. Einwohnerzahl MUSS der OB in Thüringen immer in einer Direktwahl durch die Bürger ermittelt werden. So auch in NDH.
2.
Im Falle einer rechtskräftigen (und nur dann) Amtsenthebung durch das zuständige Verwaltungsgericht, gibt es eine komplette Neuwahl mit neuen Kandidaturen, erstem und ggf. zweitem Wahlgang. Ein "Nachrücken" weder durch den Stichwahlverlierer, noch durch die erste Bürgermeisterin findet NICHT statt.
3.
Im Falle einer erneuten vorübergehenden Suspendierung des OB wird er solange vollumfänglich von seiner ersten Stellvertreterin, hier Frau Rieger, vertreten.
4.
Die Amtszeiten des OB und der Bürgermeisterin (1. Beigeordnete) sind unabhängig der Wahlperiode des Stadtrates. Veränderungen in der Zusammensetzung des Stadtrates nach der Kommunalwahl 2024 haben daher KEINEN Einfluss auf die Amtszeit von Frau Rieger. Dies schließt natürlich ein Amtsenthebungsverfahren auch gegen eine Bürgermeisterin (s. o.) nicht aus.
Ich hoffe der weiteren Diskussion hier ein sachliches Fundament geschaffen zu haben.
1.
Ab einer best. Einwohnerzahl MUSS der OB in Thüringen immer in einer Direktwahl durch die Bürger ermittelt werden. So auch in NDH.
2.
Im Falle einer rechtskräftigen (und nur dann) Amtsenthebung durch das zuständige Verwaltungsgericht, gibt es eine komplette Neuwahl mit neuen Kandidaturen, erstem und ggf. zweitem Wahlgang. Ein "Nachrücken" weder durch den Stichwahlverlierer, noch durch die erste Bürgermeisterin findet NICHT statt.
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Im Falle einer erneuten vorübergehenden Suspendierung des OB wird er solange vollumfänglich von seiner ersten Stellvertreterin, hier Frau Rieger, vertreten.
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Die Amtszeiten des OB und der Bürgermeisterin (1. Beigeordnete) sind unabhängig der Wahlperiode des Stadtrates. Veränderungen in der Zusammensetzung des Stadtrates nach der Kommunalwahl 2024 haben daher KEINEN Einfluss auf die Amtszeit von Frau Rieger. Dies schließt natürlich ein Amtsenthebungsverfahren auch gegen eine Bürgermeisterin (s. o.) nicht aus.
Ich hoffe der weiteren Diskussion hier ein sachliches Fundament geschaffen zu haben.
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Gertrude
28.09.2023, 12.40 Uhr
Der totale Untergang der SPD
in Stadt und Landkreis ist damit vorprogrammiert. Wann merkt der Landrat endlich, dass er mit dieser Schmierenkomödie (über die sich halb Deutschland lustig macht) nur sich und seiner Partei schadet? Er hätte doch bei der OB-Wahl erkennen müssen, dass die Bürger erkennen, was hier läuft. Wenn er nicht bald zur Besinnung kommt, wird seine Partei hier lokal nicht mehr wählbar sein und er sich spätestens 2026 in die Rente verabschieden können. Evtl. können ihn ja Altgenossen/innen, wie Frau Rinke mal zur Besinnung bringen. Das Volk vergisst nicht!
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Marino50
28.09.2023, 12.43 Uhr
Verfahren gegen OB / Kowalskie
Wo Sie wohnen oder hinziehen, interessiert weder die Leser noch RTL o.ä. Aber eine Flüchtlingsfamilie wird es freuen.
Ist man wirklich so naiv, zu glauben, dass die ganzen Dinge verschwinden und unter den Tisch gekehrt werden nach der Wahl?
Natürlich geht der Hickhack weiter. Und Papier ist geduldig. Jetzt fängt das große Jammern schon an.
Ist man wirklich so naiv, zu glauben, dass die ganzen Dinge verschwinden und unter den Tisch gekehrt werden nach der Wahl?
Natürlich geht der Hickhack weiter. Und Papier ist geduldig. Jetzt fängt das große Jammern schon an.
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Leser X
28.09.2023, 12.51 Uhr
Unglaublich
Sehr geehrter Herr Jendricke, ganz vielen Nordhäusern, Thüringern, Deutschen und Europäern ist gerade ein Riesenstein vom Herzen geplumst.
Ich kann es nicht Fassen! Sie wollen einen OB noch immer weg putschen, der den Einzug erz-rechter Kräfte in unser Rathaus verhinderte. Wenn auch durch seine bloße Existenz - aber immerhin!
Für meinen Geschmack ist das hochgradig unanständig!
Ich kann es nicht Fassen! Sie wollen einen OB noch immer weg putschen, der den Einzug erz-rechter Kräfte in unser Rathaus verhinderte. Wenn auch durch seine bloße Existenz - aber immerhin!
Für meinen Geschmack ist das hochgradig unanständig!
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A-H-S
28.09.2023, 13.04 Uhr
Was wird aus den Verfahren gegen den OB?
Eine Frage, die man vor der Wahl hätte klären sollen.
Nordhausen hat sich selbst ins Knie geschossen.
Anmerkung techn. Support:
Eigentlich stand das auch vor der Wahl schon fest. So ein Verfahren löst sich ja nicht in Luft auf. Ich verstehe die Verwunderung tatsächlich nicht.
Nordhausen hat sich selbst ins Knie geschossen.
Anmerkung techn. Support:
Eigentlich stand das auch vor der Wahl schon fest. So ein Verfahren löst sich ja nicht in Luft auf. Ich verstehe die Verwunderung tatsächlich nicht.
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roni
28.09.2023, 13.16 Uhr
Reingefallen
und jetzt aufregen.... kann nicht verstehen wie man so naiv sein kann.... ihr hattet die OB Wahl..... tja dumm gelaufen....
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Boris Weißtal
28.09.2023, 13.22 Uhr
@ AHS: laufendes Verfahren
Hierzu möchte ich ich auch aufklären :
Die aktuelle Neu-bzw. Wiederwahl des OB hat KEINEN Einfluss auf das laufende Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Dieses Verfahren wurde schließlich nicht gegen das Amt des OB NDH angestrengt, sondern gegen Herrn Buchmann persönlich.
Auch im Falle eines Sieges von Herrn Prophet wäre das Verfahren weitergeführt worden, allein schon deshalb, weil das Ergebnis des Verfahrens Auswirkungen auf die Pensionsansprüche des Herrn Buchmann haben könnte.
Die aktuelle Neu-bzw. Wiederwahl des OB hat KEINEN Einfluss auf das laufende Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Dieses Verfahren wurde schließlich nicht gegen das Amt des OB NDH angestrengt, sondern gegen Herrn Buchmann persönlich.
Auch im Falle eines Sieges von Herrn Prophet wäre das Verfahren weitergeführt worden, allein schon deshalb, weil das Ergebnis des Verfahrens Auswirkungen auf die Pensionsansprüche des Herrn Buchmann haben könnte.
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Tinki
28.09.2023, 14.40 Uhr
Manipulierte Wahl?
Man kann mit den heutigen technischen Möglichkeiten vieles manipulieren, aber ob diese Verhinderungswahl vom OB Buchmann auch manipuliert wurde??????
Keine Ahnung! Die ganze Wahl, war ein großes Schauspiel!;););)
Fakt ist aber, daß bei der Zusendung der Briefwahlunterlagen es eine Panne/ Fehler gegeben hat ! Meine krankes Mütterlein hat ihre BW Unterlagen auch nicht erhalten. Somit habe ich sie zur Vorort Briefwahl ins neue Rathaus geschleppt! Dort bekam ich mit, wie von einer Dame gefragt wurde bzgl. der nicht zugestellten BW Unterlagen, und die nette Frau, die vorn am PC saß, weiß nicht ihren Namen, geantwortet hat, wenn die Leute ihre Stimme nicht bis Sonntag 18Uhr abgegeben haben , werden die BW Unterlagen derer, als ungültige Stimme bewertet. So hab ich es verstanden, aber ob es richtig ist?, vielleicht kann die nnz nochmal nachfragen.
Sollte das so sein, meine Frage, ist das so rechtens? Viele hätten sicher gewählt, denn umsonst beantragt man ja nicht die Briefwahl, aber wenn die Unterlagen nicht angekommen sind!
Auch interessiert es mich, wie Frau Dürr, wer das "Straßenfest "vor dem Rathaus finanziert hat? Der Bauhof hat die Tribüne abgebaut, kam im MDR Thüringen Journal. Öffentliche Hand? Stadt oder Landkreis oder Beide?
Anmerkung techn. Support:
Nach unserem Kenntnisstand wurde die Bühne von der Stadt gemietet. Somit war die Anwesenheit von Bauhoftmitarbeitern nur logisch.
Das Fest war insgesamt spendenfinanziert.
Keine Ahnung! Die ganze Wahl, war ein großes Schauspiel!;););)
Fakt ist aber, daß bei der Zusendung der Briefwahlunterlagen es eine Panne/ Fehler gegeben hat ! Meine krankes Mütterlein hat ihre BW Unterlagen auch nicht erhalten. Somit habe ich sie zur Vorort Briefwahl ins neue Rathaus geschleppt! Dort bekam ich mit, wie von einer Dame gefragt wurde bzgl. der nicht zugestellten BW Unterlagen, und die nette Frau, die vorn am PC saß, weiß nicht ihren Namen, geantwortet hat, wenn die Leute ihre Stimme nicht bis Sonntag 18Uhr abgegeben haben , werden die BW Unterlagen derer, als ungültige Stimme bewertet. So hab ich es verstanden, aber ob es richtig ist?, vielleicht kann die nnz nochmal nachfragen.
Sollte das so sein, meine Frage, ist das so rechtens? Viele hätten sicher gewählt, denn umsonst beantragt man ja nicht die Briefwahl, aber wenn die Unterlagen nicht angekommen sind!
Auch interessiert es mich, wie Frau Dürr, wer das "Straßenfest "vor dem Rathaus finanziert hat? Der Bauhof hat die Tribüne abgebaut, kam im MDR Thüringen Journal. Öffentliche Hand? Stadt oder Landkreis oder Beide?
Anmerkung techn. Support:
Nach unserem Kenntnisstand wurde die Bühne von der Stadt gemietet. Somit war die Anwesenheit von Bauhoftmitarbeitern nur logisch.
Das Fest war insgesamt spendenfinanziert.
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Rob2000
28.09.2023, 14.42 Uhr
Hmm
Keine Woche her...als ich geschrieben...der buchmann wird nicht glücklich jetzt...und bei dem Punkt...sehe ich. Was diese Show
"Nordhausen zusammen" bringt. Es war mir eigentlich relativ egal...ob blau...schwarz oder sonst wer. Es sollte um diese Stadt gehen und um nichts anderes! Und da wäre es egal ob afd,CDU oder Grün. Also was wolltet ihr mit "wir zusammen" erreichen...das Nordhausen weiter einschläft!? Und jetzt sollten sich diese Wähler zu Grund und Boden schämen für euer Interesse an eure Stadt!
Und zum Landrat...kann man sich jedes Statement sparen!
"Nordhausen zusammen" bringt. Es war mir eigentlich relativ egal...ob blau...schwarz oder sonst wer. Es sollte um diese Stadt gehen und um nichts anderes! Und da wäre es egal ob afd,CDU oder Grün. Also was wolltet ihr mit "wir zusammen" erreichen...das Nordhausen weiter einschläft!? Und jetzt sollten sich diese Wähler zu Grund und Boden schämen für euer Interesse an eure Stadt!
Und zum Landrat...kann man sich jedes Statement sparen!
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djgue
28.09.2023, 16.08 Uhr
Nordhäuser haben sich für Herrn Buchmann entschieden
Mir kommt es so vor als ob es dem Landrat lieber gewesen wäre wenn der Kandidat der AFD die Wahl gewonnen hätte.
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Teja
28.09.2023, 16.24 Uhr
Bühne
Entschuldigung NNZ und Leser,wo kann man denn die Bühne als Behörde mieten und wer ist da Ansprechpartner?
Kann mir da jemand helfen?Danke schön im Voraus.
Anmerkung techn. Support:
Weiß ich leider auch nicht, aber ...
Die Bühne wurde vom Verein Schrankenlos, von der Stadt gemietet und es wurde für die Bühne selbst sowie für den Auf- und Abbau bezahlt. So wie es die Satzung der Stadt vorsieht. Als Verein kann man die Bühne mieten.
Es gab dazu wohl auch eine Anfrage beim letzten Stadtrat.
Siehe dazu auch https://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=334131.
Kann mir da jemand helfen?Danke schön im Voraus.
Anmerkung techn. Support:
Weiß ich leider auch nicht, aber ...
Die Bühne wurde vom Verein Schrankenlos, von der Stadt gemietet und es wurde für die Bühne selbst sowie für den Auf- und Abbau bezahlt. So wie es die Satzung der Stadt vorsieht. Als Verein kann man die Bühne mieten.
Es gab dazu wohl auch eine Anfrage beim letzten Stadtrat.
Siehe dazu auch https://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=334131.
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diskobolos
28.09.2023, 16.27 Uhr
Danke, Boris Weißtal, für die sachliche Erläuterung
Auch ohne juristische Detailkenntnisse käme man zu einer ähnlichen Einschätzung.
Jetzt von einer Manipulation der Wahl zu fabulieren entspricht voll dem US-amerikanischen Vorbild: Wenn meine Seite nicht gewonnen hat, ist die Wahl manipuliert worden.
Beim nächsten Mal wählen wir dann gar nicht mehr? Und tragen es auf der Straße aus . . .
Jetzt von einer Manipulation der Wahl zu fabulieren entspricht voll dem US-amerikanischen Vorbild: Wenn meine Seite nicht gewonnen hat, ist die Wahl manipuliert worden.
Beim nächsten Mal wählen wir dann gar nicht mehr? Und tragen es auf der Straße aus . . .
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Pitagyros
28.09.2023, 16.41 Uhr
Suspendierung des Landrates
Wenn man sich anschaut, wo in der Vergangenheit und aktuell alle Streitigkeiten ihren Ursprung hatten und haben, dann wird klar wer die Bühne verlassen sollte.
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Karsten Ploger
28.09.2023, 16.52 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert Bezug zum Artikel? Fragen Sie vielleicht beim Kulturamt nach.
Echter-Nordhaeuser
28.09.2023, 17.25 Uhr
Geschwabel .....
um Buchmann und gegen Prophet vor der Wahl.
Was hat man da den Leuten Honig um den Bart geschmiert wie böse doch die AFD ist. Selbst Lager Dora hat man ins Spiel gebracht, hat man gedacht das Prophet das Lager wieder öffnet.
Was hat man den anderes erwartet was nach der Wahl von Buchmann passiert, das alles unter den Tisch gekehrt wird und das war doch auch klar das die ganzen Streitigkeiten weiter gehen.
Was hat man da den Leuten Honig um den Bart geschmiert wie böse doch die AFD ist. Selbst Lager Dora hat man ins Spiel gebracht, hat man gedacht das Prophet das Lager wieder öffnet.
Was hat man den anderes erwartet was nach der Wahl von Buchmann passiert, das alles unter den Tisch gekehrt wird und das war doch auch klar das die ganzen Streitigkeiten weiter gehen.
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Lautaro
28.09.2023, 18.55 Uhr
Die Wahl ist doch durch, liebe Nordhäuser !
Egal, wie das Ergebnis ausgesehen hätte, würden wir zumindest keine Verschlechterung erfahren. Es ist müßig, über Konjunktive zu spekulieren. Ob Herr Prophet lieber einen kommunalen, statt eines ideologischen Wahlkampf führen (stichwort...komische Gäste) oder Buchmann sehr viel freundlicher zu den Leuten, die ihn behinderten oder ablehnten sein sollte.
Das alles ist durch !
Schauen wir aufmerksam nach vorn ! Die nächste Kommunalwahl ist laut Thüringen.de im nächsten Jahr.
Nette Ergänzung.....der letzte Volksentscheid war laut dieser Seite 1994 !!!!
Das alles ist durch !
Schauen wir aufmerksam nach vorn ! Die nächste Kommunalwahl ist laut Thüringen.de im nächsten Jahr.
Nette Ergänzung.....der letzte Volksentscheid war laut dieser Seite 1994 !!!!
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murmeltier
28.09.2023, 19.17 Uhr
Es ist nicht vorbei
Das Wahlergebnis ist erst dann rechtsgültig, wenn der Wahlausschuss das per Unterschrift bestätigt hat. Das soll vermutlich in der kommenden Woche sein. Dann gibt es eine Frist von 2 Wochen, in der Einspruch eingelegt kann. Stand hier übrigens alles im Text.
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Teja
28.09.2023, 21.29 Uhr
Danke NNZ
Euer Hinweis hat mir geholfen.
Warum es für eine Frage Daumen runter gibt,weiß ich nicht zu deuten.
In meinem Verständnis gibt es keine dummen Fragen.
Nur dumme Antworten !
Warum es für eine Frage Daumen runter gibt,weiß ich nicht zu deuten.
In meinem Verständnis gibt es keine dummen Fragen.
Nur dumme Antworten !
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Lautaro
28.09.2023, 22.02 Uhr
Nun Teja....
Das sind die üblichen Protagonisten....wirst Du als "pöse rächts verordnet" .....bekommst Du einen Süddaumen.
Umgekehrt natürlich den gegenteiligen Part; so funktionuckelt das im demokratischen Lande !
Umgekehrt natürlich den gegenteiligen Part; so funktionuckelt das im demokratischen Lande !
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