Versammlung Jagdgenossenschaft Kehmstedt
22.03.2024, 18.00 - 20.00 Uhr
Gemeinde Kehmstedt
- Die Bürgermeisterin
- Bekanntmachung / Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung
Jagdgenossenschaft Kehmstedt Notvorstand -Die Bürgermeisterin der Gemeinde Kehmstedt-
lädt am
Datum: 22.03.2024
Uhrzeit: 18:00 Uhr
Ort: Gaststätte Zur Linde, Hauptstraße 38 in Kehmstedt
zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Kehmstedt ein.
Teilnahmeberechtigt an dieser Versammlung der Jagdgenossen sind ausschließlich Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundflächen, die zum Jagdbezirk Kehmstedt gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf (§ 9 Abs.1 Bundesjagdgesetz)*.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch die Bürgermeisterin der Gemeinde Kehmstedt als Jagdnotvorstand, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
2. Finanzbericht
3. Informationen zur geplanten Vorstandswahl
4. Informationen zu Auszahlungsmodalitäten 5. Sonstiges
6. Schlusswort
Der Notvorstand gez. Eva-Maria Ostwald Bürgermeisterin
Kehmstedt, 06.03.2024
*Vertretung: In der Versammlung kann sich eine natürliche Person, die Jagdgenosse ist, durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenosse ist, oder durch seinen Ehegatten oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Ein bevollmächtigter Vertreter darf maximal 3 Jagdgenossen vertreten. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden und muss vor der Versammlung vorgelegt werden.
- Die Bürgermeisterin
- Bekanntmachung / Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung
Jagdgenossenschaft Kehmstedt Notvorstand -Die Bürgermeisterin der Gemeinde Kehmstedt-
lädt am
Datum: 22.03.2024
Uhrzeit: 18:00 Uhr
Ort: Gaststätte Zur Linde, Hauptstraße 38 in Kehmstedt
zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Kehmstedt ein.
Teilnahmeberechtigt an dieser Versammlung der Jagdgenossen sind ausschließlich Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundflächen, die zum Jagdbezirk Kehmstedt gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf (§ 9 Abs.1 Bundesjagdgesetz)*.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch die Bürgermeisterin der Gemeinde Kehmstedt als Jagdnotvorstand, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
2. Finanzbericht
3. Informationen zur geplanten Vorstandswahl
4. Informationen zu Auszahlungsmodalitäten 5. Sonstiges
6. Schlusswort
Der Notvorstand gez. Eva-Maria Ostwald Bürgermeisterin
Kehmstedt, 06.03.2024
*Vertretung: In der Versammlung kann sich eine natürliche Person, die Jagdgenosse ist, durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenosse ist, oder durch seinen Ehegatten oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Ein bevollmächtigter Vertreter darf maximal 3 Jagdgenossen vertreten. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden und muss vor der Versammlung vorgelegt werden.
Termin:
22.03.2024, 18.00 - 20.00 Uhr
Ort:
Kehmstedt, Gasthaus Zur Linde
Veranstalter:
Jagdgenossenschaft Kehmstedt, Notvorstand, buergermeister@gemeinde-kehmstedt.de
Kontakt:
buergermeister@gemeinde-kehmstedt.de
weitere Infos:
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