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Fr, 20:06 Uhr
26.02.2021
Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung

Nächste Impfrunde steht bevor

Mit Blick auf weitere Lieferankündigungen des Herstellers AstraZeneca wird am 1. März, um 12:00 Uhr, die Terminvergabe bei den unter 65-Jährigen auch für die nächste Priorisierungsgruppe (Unterpriorisierung 2.2) geöffnet...

Termine sind sowohl noch für das kommende Wochenende, 6./7. März, frei als auch für die Impfzentren in Erfurt und Gera, die am 10. März öffnen werden.

Damit können ab Montag, 12:00 Uhr, auch die folgenden Personengruppen Impftermine für den Zeitraum ab 6. März vereinbaren (Unterpriorisierung 2.2):
  • Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf
  • Bewohnerinnen und Bewohner (unter 65 Jahre) und Tätige in Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge oder Obdachlosenunterkünften Personen, die in Frauenhäusern untergebracht oder tätig sind
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen über 70 Jahren und/oder mit Vorerkrankungen, die nicht in einer Einrichtung leben von schwangeren Personen
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit moderatem Expositionsrisiko, beispielsweise in Hebammenpraxen, Geburtshäusern, Blut- und Plasmaspendediensten sowie Heilmittelerbringer


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Natürlich können sich auch Personen unter 65 Jahren der Priorisierungsstufen 1 und 2.1 weiter für einen Impftermin anmelden.

Eine Übersicht, wer nach der aktuellen Priorisierung impfberechtigt ist, ist auch auf der Internetseite unter https://www.tmasgff.de/covid-19/impfreihenfolge zu finden.

Nach der Impfverordnung der Bundesregierung benötigen Menschen mit Vorerkrankungen ein ärztliches Attest, damit sie ihren Anspruch auf eine Impfung nachweisen können. Betroffene können diese Bestätigung auch telefonisch beim betreuenden Arzt/bei der betreuenden Ärztin anfordern und sich dann per Post zuschicken lassen.

Weitere Informationen dazu, in welcher Form Berechtigungsnachweise für die Impfungen erbracht werden müssen, finden Sie hier: https://www.tmasgff.de/covid-19/faq/impfung.

Auch für Personen über 80 Jahren startet am 1. März um 12:00 Uhr wieder die Terminvergabe. Dies betrifft die Impfstellen in Greiz, Eisenberg, Apolda, Sömmerda, Blankenhain, Arnstadt, Ilmenau, Hildburghausen, Nordhausen, Leinefelde, Mühlhausen, Bad Salzungen, Schmalkalden und Rudolstadt. An den übrigen Impfstellen werden wir voraussichtlich in der zweiten Märzhälfte weitere Termine anbieten können.
Autor: red

Kommentare
Salzaer
28.02.2021, 11.19 Uhr
Echt traurig
Es ist doch wohl nicht normal das Bewohner von Flüchtlingsunterkünften unter 65 eher eine Impfung erhalten als der Deutsche der jeden Tag auf Arbeit trampeln darf! Wo ist dieses Land nur hingeraten?!
tannhäuser
28.02.2021, 12.55 Uhr
Das soziale Gewissen der Obrigkeit...
...stellt Obdachlose (Egal welcher Nationalität) mit Asylbewerbern in der Prioritätenliste auf eine Stufe.

Wegen beengter Zustände und Ansteckungsgefahr in den Unterkünften, hat uns hier neulich ein kluger Mensch belehrt.

Dass die einen hier nach 40 Jahren Berufsleben als Ü60 unfreiwillig strandeten und die anderen sich als 30-Jährige Minderjährige nach Zahlungen an Bedford-Strohms Schleusermafia dieses Milieu bewusst aussuchten...Geschenkt im lebenswertesten Deutschland aller Zeiten, oder?

Gleich und gleicher nannte das Orwell.
Paulinchen
28.02.2021, 13.49 Uhr
Da versteht jemand...
... etwas falsch. Die Flüchtlinge müssen rechtzeitig geimpft werden, für den Fall einer unverhofften Abschiebung. Denn es gibt schon einige Fluggesellschaften, welche nur geimpfte Passagiere befördern. Oder denke ich etwa falsch???
Waldemar Ceckorr
28.02.2021, 14.36 Uhr
es sind noch ca. 60 trans-all c160
im einsatz, man muss also nicht extra eine airline für den rücktransport benutzen.

der waldi
Kama99
28.02.2021, 16.21 Uhr
@Paulinchen
Abschiebung? Der war gut!
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