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Fr, 16:30 Uhr
30.04.2021
Zum Umgang mit den Betroffenen und ihren Daten

Wie Kontakte Coronainfizierter verfolgt werden

Immer mehr Tests auf das Corona-Virus werden dieser Tage durchgeführt und leider reagieren einige der Probanden positiv. An dieser Stelle beginnt die Arbeit der Kontaktnachverfolgung des Infizierten, um andere Menschen zu warnen und zu schützen. Wir haben einmal nachgefragt, wie das im Nordhäuser Gesundheitsamt vonstatten geht …

Sind alle aktuell in Quarantäne: Moderator Müller, Kandidaten Goedecke und Marquardt, Landrat Jendricke (Foto: nnz-Archiv) Sind alle aktuell in Quarantäne: Moderator Müller, Kandidaten Goedecke und Marquardt, Landrat Jendricke (Foto: nnz-Archiv)


Bei der Recherche der Kontakpersonen werden viele Parameter berücksichtigt, die vom Robert-Koch-Institut (RKI) aufgelistet und ausgearbeitet wurden. Diese Vorgaben sich die Richtschnur des Handelns der Gesundheitsämter vor Ort, die mit der Kontaktnachverfolgung betraut sind.

Wir haben Ihnen an diesen Beitrag zwei schematische Übersichten des RKI zur genauen Vorgehensweise angehängt, anhand deren Sie sich ein konkretes Bild  der Maßnahmen machen können.

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Für die nnz online hat Jessica Piper, Pressesprecherin des Landkreises Nordhausen, die wichtigsten Punkte zusammengefasst, auf die es bei der Kontaktnachverfolgung ankommt:

Bei der Vorwärtsermittlung und Rückwärtsermittlung sind folgende Schritte zu beachten und Risikobewertungen vorzunehmen:
  • Handelt es sich um eine einmalige oder eine fortdauernde Exposition
  • Wie fällt die Beurteilung des Infektionsumfelds/Settings aus (z.B. Räumlichkeit, Dauer des Aufenthalts, Personendichte, Lüftungsverhältnisse, Aktivitäten, Hinweise auf Aerosolübertragung)

Dabei erfolgt eine Fokussierung auf Situationen mit hohem Übertragungspotential (Superspreading-Events, Clustererkennung) bzw. mit Beteiligung von Risikogruppen
  • Übertragungen von SARS-CoV-2-Infektionen treten nicht gleichmäßig verteilt auf: Einige Personen stecken viele weitere Menschen an; auf der anderen Seite gibt es viele infizierte Personen, die keine oder nur wenige weitere Menschen anstecken (Überdispersion).
  • Situationen, in denen es zur Ansteckung mehrerer Personen gekommen sein kann (beispielsweise Busreisen, gemeinsame Feiern), oder Übertragungsereignisse, in denen Risikogruppen involviert sind, müssen priorisiert und vom Gesundheitsamt näher untersucht werden.
  • Die Ermittlung eines schon bestätigten oder potentiellen Ausbruchsgeschehens ("Herd"; Cluster; Superspreading-Events) hat Vorrang vor Einzelfällen.
  • Ereignisse bei oder im Kontext von Risikogruppen oder medizinischem Personal (z.B. Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser) haben Vorrang vor anderen Situationen.
  • Bei Bekanntwerden eines Infektionsgeschehens in einem Risikosetting müssen Sofortmaßnahmen eingeleitet werden, um die Infektionskette rasch und wirksam zu unterbrechen (z.B. vorsorgliche Gruppenquarantäne, Identifizierung weiterer Fälle bzw. Kontaktpersonen, ad hoc-Testung von symptomatischen und asymptomatischen Exponierten).


Es werden enge Kontaktpersonen ermittelt, die ein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung haben. Die Kriterien sind die folgenden:
  • Abstand zum gemeldeten Fall (weniger als 1,5m)
  • Dauer der Exposition
  • Tragen von Schutzmasken (durch Fall bzw. Kontaktperson)
  • Aufenthalt in einem Raum mit möglicherweise infektiösen Aerosolen.


Hier haben wir einige beispielhafte Konstellationen für enge Kontaktpersonen aufgelistet:
  • Personen aus demselben Haushalt
  • Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines Falls, wie z.B. durch Küssen, Anhusten, Anniesen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, etc.
  • Personen, die infektiösen Aerosolen im Raum ausgesetzt waren (z.B. Feiern, gemeinsames Singen oder Sporttreiben in Innenräumen ohne adäquate Lüftung).
  • Personen, die auf einer Flugreise gegenüber einem bestätigten COVID-19-Fall exponiert waren, unabhängig vom Tragen eines MNS/FFP2-Maske:
  • Optional (nach Ermessen des Gesundheitsamtes, auch im Hinblick auf die Praktikabilität): Personen mit Aufenthalt mit dem bestätigten COVID-19-Fall in einem Raum (auch für eine Dauer unter 10 Minuten), oder schwer zu überblickende Kontaktsituation (z.B. Schulklassen, gemeinsames Schulessen, Gruppenveranstaltungen) und unabhängig von der individuellen Risikoermittlung



Abschließend haben wir erfragt, wie genau die Kontaktnachverfolgung konkret vor sich geht. „Wenn im Gesundheitsamt die Meldung eines positiven Befundes eines PCR-Tests (Schnell- oder Selbsttests werden immer erst durch einen PCR-Test bestätigt) eintrifft, sind auch die Betroffenen selbst schon informiert, denn sie erhalten ihr Ergebnis als Nachricht aufs Handy. Das Gesundheitsamt ruft den Betroffenen an und erfragt je nach persönlicher Situation und Symptomlage die Kontaktpersonen“, sagt Jessica Piper.

Sind Gruppeneinrichtungen wie z.B. Kitas oder Schulen betroffen, so gibt die Einrichtungsleitung die Daten der betroffenen Gruppe/Klasse ans Gesundheitsamt weiter, so dass die Eltern der betroffenen Kinder unverzüglich angerufen werden können.

Im Falle der Podiumsdikussion, die zur Quarantäne für den Landrat und seine beiden Herausforderer führte, hat der Veranstalter eine Liste der Anwesenden gehabt, so wie dies zurzeit im Rahmen der Infektionsschutzmaßnahmen erforderlich ist. Diese Liste bekommt dann das Gesundheitsamt und beginnt die Teilnehmer abzutelefonieren und sie zu informieren. Es ist also nicht immer so, dass nur die Betroffenen selbst ihre Kontakte angeben, sondern auch solche Konstellationen wie die eben beschriebene oder auch andere sind möglich. Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes (mitunter waren es in letzter Zeit auch Helfer aus den Reihen der Bundeeswehr) gehen bei ihren Anrufen mit äußerster Diskretion vor, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen die Kontakte nicht an Dritte oder Unbeteiligte weiter geben. Zur Kontaktaufnahme mit den Infizierten werden die bekannten Daten verwendet, weitere Nachforschungen, etwa über soziale Netzwerke etc. sind nicht vorgesehen und werden nicht angewendet, versicherte die Pressesprecherin.
Olaf Schulze
Autor: osch

Kommentare
Halssteckenbleib
30.04.2021, 20.31 Uhr
0h Gott wenn ich das lese!!
Da würde ich mich plötzlich wie ein von Ämter gejagter und gleichzeitig von Ämter gefangener Schwerverbrecher fühlen. Was für eine Menschen vernichtende Gefahr ich aber auch von einer Sekunde auf die Andere für die Menschheit ich dann wäre. Ist ja furchterregend....
Paul
30.04.2021, 21.05 Uhr
Nachverfolgung???
Nun das läßt sich auch wunderbar zur Datenerfassung benutzen, die mehr einem überwachungssystem gleicht!
vielleicht sind deshalb die Beschaffung von Impfdosen in Deutschland so schleppend langsam, da kann das schön ausgenutzt werden,
Halssteckenbleib
30.04.2021, 22.19 Uhr
Paul das habe
ich auch schon gedacht. Dank Computer wird jede Kleinigkeit akribisch gespeichert. Würde ich wissen was ander über mich wissen würde ich auf der Stelle nackig und duchsichtig sein. Wer braucht nur alle unsere Daten und für was?
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