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Fr, 16:49 Uhr
30.04.2021
Thüringen erlaubt Sport für kleine Kindergruppen im Freien

Fünf Kinder mit getestetem Übungsleiter

Seit gestern gelten neue Coronaregeln für den Kindersport in Thüringen. Sportminister Helmut Holter und Gesundheitsministerin Heike Werner haben die Vorgaben des aktuellen Bundesinfektionsschutzgesetzes nachvollzogen und Sport für kleine Kindergruppen im Freien auch in Thüringen zugelassen…

Erlaubt ist nach der neuen Verordnung:
  • der kontaktlose Sportbetrieb von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Gruppen von bis zu fünf Kindern unter freiem Himmel auf allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von Sportanlagen.
  • Der Sportbetrieb darf nur stattfinden, wenn die den Sportbetrieb anleitenden Personen vor Beginn des jeweiligen Sportbetriebs ein negatives Ergebnis eines Selbsttests, eines Antigenschnelltests oder eines PCR-Tests vorweisen können.
Der Antigenschnelltests oder der PCR-Tests dürfen zu Beginn des jeweiligen Sportbetriebs nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.

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Dazu erklärt Sportminister Helmut Holter: „Es ist gut, dass wir diese Ausnahme nun machen können. Viele Kinder, aber auch viele Sportvereine haben darauf gewartet. Sport im Freien ist gerade in dieser Jahreszeit das beste Mittel gegen Langeweile, Einsamkeit und Coronamüdigkeit. Wichtig bleibt die Einhaltung der Hygienekonzepte. Aber ich setze hier großes Vertrauen in die Sportvereine und weiß, dass dieses Vertrauen gerechtfertigt ist.“

„Wir sind sehr erleichtert, dass nach über sechs Monaten Stillstand die Thüringer Sportvereine zumindest ihren jüngsten Mitgliedern wieder Bewegung ermöglichen dürfen“, bewertet LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel die Anpassung als ersten kleinen Schritt. Und ergänzt: „Wir werben auch weiterhin für eine schnellstmögliche Öffnung des Sports für alle Altersklassen zunächst an der frischen Luft mit den erforderlichen Rahmenbedingungen.“

Der Nordhäuser Kreissportbund weist darauf hin, dass der jeweilige Trainer zu jedem Training einen negativen tagesaktuellen Test vorweisen muss, wobei gültig Schnelltests und PCR-Tests gültig sind, die nicht länger als 24 Stunden vor Beginn des Trainings zurückliegen.

Die Vereine können mit ihrem angepasstem Infektionsschutzkonzept diesen Trainingsbetrieb aufnehmen, es muss kein neues Konzept erarbeitet werden. „Das heißt: die Maßnahmen, die Ihr für dieses Training umsetzt, müssen auch schriftlich im Konzept ergänzt werden“, heißt es in einem Schreiben an die Sportvereine des Landkreises.

Die Stadt Nordhauen als Träger der städtischen Sportstätten wird sich selbst mit den jeweiligen Sportvereinen bezüglich der Öffnung in Verbindung setzen.
Im ländlichen Raum sollten die Sportvereine bezüglich der Öffnung mit den Trägern der Sportstätten Kontakt aufnehmen.

„Wir wissen, dass diese Öffnung nur ein winziger Schritt mit einigen Hürden ist, aber dennoch ein erster Schritt in die richtige Richtung. Natürlich werden wir uns weiter auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass der Sport schnellstmöglich für alle Altersklassen wieder geöffnet wird“, verspricht der KSB seinen Mitgliedsvereinen. 
Autor: red

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