Mi, 11:17 Uhr
09.06.2021
Polizeibericht
Betrunkene Fahrerin rammt Laternenmast
In der Töpferstraße endete die Fahrt einer 26jährigen gegen Mitternacht an einer Straßenlaterne. Die junge Frau war mit 1,1 Promille unterwegs und ist ihren Führerschein nun erst einmal los...
Nach Polizeiangaben kam die 26jährige Fahrzeugführerin eines Mitsubishi gegen 24 Uhr aus dem Kreisverkehr am Kornmarkt und war in Richtung August-Bebel-Platz unterwegs. Zunächst fuhr das Fahrzeug deutliche Schlangenlinien, touchierte dabei mehrfach die Bordsteinkante, rammte schließlich eine Straßenlaterne, wobei sich die Fahrerin leicht verletzte.
Bei der Überprüfung der Fahrerin stellten die Beamten eine Promillewert von 1,1 fest und behielten den Führerschein der Frau ein. Die Feuerwehr rückte zur Entfernung auslaufender Flüssigkeiten aus, das Fahrzeug musste abgeschleppt werden. Zur Höhe des entstandenen Schadens konnten noch keine Angaben gemacht werden.
Autor: redNach Polizeiangaben kam die 26jährige Fahrzeugführerin eines Mitsubishi gegen 24 Uhr aus dem Kreisverkehr am Kornmarkt und war in Richtung August-Bebel-Platz unterwegs. Zunächst fuhr das Fahrzeug deutliche Schlangenlinien, touchierte dabei mehrfach die Bordsteinkante, rammte schließlich eine Straßenlaterne, wobei sich die Fahrerin leicht verletzte.
Bei der Überprüfung der Fahrerin stellten die Beamten eine Promillewert von 1,1 fest und behielten den Führerschein der Frau ein. Die Feuerwehr rückte zur Entfernung auslaufender Flüssigkeiten aus, das Fahrzeug musste abgeschleppt werden. Zur Höhe des entstandenen Schadens konnten noch keine Angaben gemacht werden.
Kommentare
Alex Gösel
09.06.2021, 12.39 Uhr
Alkohol am Steuer...
ungeheuer!
Mehr gibt es wohl nicht zu sagen ausser dass man froh sein kann, dass mal wieder nur Materialschaden entstanden ist!
ottO treberT
Mehr gibt es wohl nicht zu sagen ausser dass man froh sein kann, dass mal wieder nur Materialschaden entstanden ist!
ottO treberT
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Waldemar Ceckorr
09.06.2021, 13.27 Uhr
die jungen raser,
immer wieder, lappen weg sofort.
der waldi
der waldi
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Alex Gösel
09.06.2021, 14.15 Uhr
Waldi...
Es gibt auch mehr als genügend "alte" Raser die volltrunken fahren, nur mal so am rande. Auch denen sollte sofort der "Lappen" entzogen werden, wenn man sie denn erwischt.
Es ist aber schonmal gut, dass wenn jemand durch sowas stirbt, es die möglichkeit der Verurteilung zu "lebenslangen Haft" gibt! Mich würde nur mal interessieren, was passiert, wenn ein Prominenter im Suff jemanden tot fährt, aber so wie ich unsere Politiker kenne...
ottO treberT
Es ist aber schonmal gut, dass wenn jemand durch sowas stirbt, es die möglichkeit der Verurteilung zu "lebenslangen Haft" gibt! Mich würde nur mal interessieren, was passiert, wenn ein Prominenter im Suff jemanden tot fährt, aber so wie ich unsere Politiker kenne...
ottO treberT
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derMicha
09.06.2021, 22.05 Uhr
Die Alten...
... sind mindestens genauso schlimm, zumindest waren sie auch mal jung und die wenigsten, die den ersten Stein werfen sind frei von nicht nüchternen Autofahrten.
Aber keine Sorge, die junge Frau wird das so schnell nicht nochmal machen.
Aber keine Sorge, die junge Frau wird das so schnell nicht nochmal machen.
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tannhäuser
10.06.2021, 12.00 Uhr
Heimathistoriker...
...der Fall ist zwar von 1983. Aber suchen Sie mal nach Otto Wiesheu.
Das ist ein Prominenter, der im Suff einen tödlichen Unfall verursachte und glimpflich davonkam. Seiner weiteren Karriere hat das auch nicht geschadet.
Das ist ein Prominenter, der im Suff einen tödlichen Unfall verursachte und glimpflich davonkam. Seiner weiteren Karriere hat das auch nicht geschadet.
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Alex Gösel
10.06.2021, 13.32 Uhr
Danke für den Hinweis
Werte(r) tannhäuser,
hier könnte man jetzt aber sagen: "Das ist uralt, damals gab es noch keinen Mord im Straßenverkehr!" dennoch:
Wiesheu legte gegen dieses Urteil Berufung ein und einigte sich mit der Schwester des zu Tode gekommenen Unfallopfers in einem außergerichtlichen Vergleich auf die Zahlung von 27.000 DM Entschädigung und 5.000 DM Anwaltskosten. Die Schwester zog daraufhin ihre Nebenklage zurück.
In zweiter Instanz verurteilte ihn das Landgericht München I 1985 rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs zu 12 Monaten Bewährungsstrafe sowie zu einer Geldstrafe von 20.000 DM. Das Urteil löste zum Teil heftige öffentliche Reaktionen aus und wurde als zu milde kritisiert. (Quelle: Wikipedia, Artikel Otto Wiesheu)
Also hatte auch damals schon dieses Urteil ein gewisses "Geschmäckle"!
Und das ist genau das Problem was ich sehe: Den inflationär vergebenen "Promi-Bonus"! Wurde ja unter anderem auch in jüngerer Vergangenheit Herrn Hoeneß gewährt, wenn auch in einem anderen Fall mit einem anderen Delikt. Oder unsere Doktoren wie Karl-Theodor zu Guttenberg oder Franziska Giffey.
Sei es drum: In obigen Fall kann man froh sein, dass nichts schlimmeres passiert ist.
Eigentllich kann man, aufgrund dessen, dass ein deratiges Verhalten mit lebenslang bestraft werden könnte und die Menschen nichts aus den letzten Urteilen gelernt haben nur eines sagen: "Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." (Albert Einstein zugeschrieben)
hier könnte man jetzt aber sagen: "Das ist uralt, damals gab es noch keinen Mord im Straßenverkehr!" dennoch:
Wiesheu legte gegen dieses Urteil Berufung ein und einigte sich mit der Schwester des zu Tode gekommenen Unfallopfers in einem außergerichtlichen Vergleich auf die Zahlung von 27.000 DM Entschädigung und 5.000 DM Anwaltskosten. Die Schwester zog daraufhin ihre Nebenklage zurück.
In zweiter Instanz verurteilte ihn das Landgericht München I 1985 rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs zu 12 Monaten Bewährungsstrafe sowie zu einer Geldstrafe von 20.000 DM. Das Urteil löste zum Teil heftige öffentliche Reaktionen aus und wurde als zu milde kritisiert. (Quelle: Wikipedia, Artikel Otto Wiesheu)
Also hatte auch damals schon dieses Urteil ein gewisses "Geschmäckle"!
Und das ist genau das Problem was ich sehe: Den inflationär vergebenen "Promi-Bonus"! Wurde ja unter anderem auch in jüngerer Vergangenheit Herrn Hoeneß gewährt, wenn auch in einem anderen Fall mit einem anderen Delikt. Oder unsere Doktoren wie Karl-Theodor zu Guttenberg oder Franziska Giffey.
Sei es drum: In obigen Fall kann man froh sein, dass nichts schlimmeres passiert ist.
Eigentllich kann man, aufgrund dessen, dass ein deratiges Verhalten mit lebenslang bestraft werden könnte und die Menschen nichts aus den letzten Urteilen gelernt haben nur eines sagen: "Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." (Albert Einstein zugeschrieben)
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Kaleida
10.06.2021, 13.39 Uhr
Na dann mal gute Besserung dem Fahrzeug
Das Fahrzeug hat sich aber offensichtlich nicht nur leicht verletzt, wenn man nach dem Bild urteilt.
Wer schreibt denn nur solche Texte?
__________________________________________________
Anm. d. Red.: Wir haben es korrigiert. Es hat sich natürlich die Frau leicht verletzt. Im Gegensatz zum Mitsubishi, der arg mitgenommen wirkt. :-)
Wer schreibt denn nur solche Texte?
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Anm. d. Red.: Wir haben es korrigiert. Es hat sich natürlich die Frau leicht verletzt. Im Gegensatz zum Mitsubishi, der arg mitgenommen wirkt. :-)
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