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Sa, 13:30 Uhr
17.07.2021
Verbraucherzentrale bietet Zinsnachberechnung an

Geld zurück für falsch verzinste Sparverträge

Viele Prämiensparverträge und Riester-Sparpläne von Banken und Sparkassen enthalten unzulässige Klauseln zur Zinsanpassung. Bankkunden sind dadurch teilweise Zinsauszahlungen in vierstelliger Höhe entgangen...

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Die Verbraucherzentrale Thüringen bietet ab sofort die Berechnung möglicher Zinsansprüche im Rahmen ihrer Online-Beratung an.

In den vergangenen Jahren wurden in vielen Prämiensparverträgen und Riester-Sparplänen die variablen Zinsen falsch angepasst. „Die Sparkassen haben an viele ihrer Kunden zu wenig Zinsen gezahlt“, so Andreas Behn, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Thüringen. „Nachberechnungen der Verbraucherzentralen ergaben zum Teil Erstattungsansprüche in vierstelliger Höhe.“

Ab sofort können Sparer ihren Zinsanspruch im Rahmen der Online-Beratung der Verbraucherzentrale Thüringen unter www.vzth.de/onlineberatung berechnen lassen. „Ein unabhängiger, externer Kreditsachverständiger stellt anschließend eine Vergleichsberechnung an. Mit dieser können Verbraucher dann außergerichtlich über Zinsnachzahlungen mit ihrer Sparkasse verhandeln“, so Andreas Behn.

Die Zinsnachberechnung bietet die Verbraucherzentrale ausschließlich als Online-Angebot (85 Euro pro Vertrag) an. Folgende Unterlagen sollten Verbraucher bei der Nutzung des Angebotes eingescannt als PDF bereit halten:
  • · alle Vertragsunterlagen zu ihrem Sparvertrag

  • · gegebenenfalls Vertragsanpassungen

  • · alle Seiten der Sparbücher bzw. die Kontoauszüge

  • · Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe
Autor: red

Kommentare
Leser X
18.07.2021, 08.17 Uhr
Und was sind die Konsequenzen dieses systematischen Betruges?
Diese Betrügereien sind doch nicht einfach so passiert. Sie sind die Folge kriminellen Handelns von Bank-Bonzen, die den Hals nicht vollkriegen.

Jeder Ladendieb wird schnell und hart bestraft. Aber es kann nicht sein, dass die großen Lumpen laufen gelassen werden.
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